Neue Zuwanderungsgesetz

4. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Carinet
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Neue Zuwanderungsgesetz

Hallo,

ich habe in Deutschland studiert und habe seit 2 Jahre ein befristete Aufenthaltserlaubnis(Green Card). Ich möchte gern wissen, welches Aufenthaltserlaubnis ich mit der neuen Gesetz bekommen werde (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis)

Danke im Voraus für die Antworte

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Christian Rosenbaum
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

es gibt dann nur noch die niederlassungserlaubnis

-----------------
"Christian Rosenbaum, Heidelberg "

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#2
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn Dein Aufenthalt weiterhin befristet sein soll, bekommst Du weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis, befristet wie Deine jetzige.
Die Niederlassungserlaubnis ist immer unbefristet und schliesst die Arbeitserlaubnis mit ein.

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#3
 Von 
Carinet
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich danke euch, Christian & Petheus, für die Anworte.
Da ich im Besitz einer GreenCard bin, darf ich dann ab 01.01.2005 ein Niederlassungserlaubnis beantragen?

Carine

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#4
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Eine Bedingung ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren. Du schreibst nur von zwei Jahren. Also gehe ich weiterhin davon aus, dass Du eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen kannst. Das regelt der § 8 AufenthG

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#5
 Von 
Carinet
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

und wie sieht es aus mit der sonderregelung für Hochbegabten Wissenschaftler?
Ich bin im Besitzt einer GreenCard & eines Diploms von einerdeutschen Hochschule.

Schöne Grüsse & Danke im Voraus,
Carine

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#6
 Von 
Yu Wu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, mit whiche können wir später problemlos Einbürgern

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#7
 Von 
petheus
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 5x hilfreich)

Diese Sonderregelung erlaubt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Nur weiss ich im Moment noch nicht, welche Anforderungen an einen "Hochbegabten" gestellt werden.

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#8
 Von 
ElColo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich arbeite seit 1 einem Jahr als IT-Spezialist in Hamburg (Aufenthaltserlaubnis für 4 Jahre). Davor habe ich in Deutschland BWL studiert und 2 Jahre nach Beendigung des Studiums als Trainee gearbeit. Insgesamt lebe ich seit 8 Jahren in Deutschland. Weißt jemanden, was für einen Aufenthaltstitel ich im Rahmen des Zuwanderunsgesetzes erhalten soll?

Gruss!

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