Nicht EU Bürger mit Kind.

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Der-Chris
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht EU Bürger mit Kind.

Hallo

Ich habe vergeblich im Netz nach einer Antwort gesucht aber ich finde keine Antwort auf meine Frage.
Ich wollte wohl bald Heiraten aber mir ist nicht klar was mit dem Kind der Frau ist.
Bekommt das leibliche Kind der Frau auch eine Aufenthaltserlaubnis ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Wenn das Kind ebenfalls nach Deutschland zuziehen soll/will, dann muss sein Lebensunterhalt gesichert sein. Da es nicht Dein Kind ist, Du bist mit ihm nicht verwandt, erfolgt der Zuzug zur Mutter. Die Mutter wird aller Wahrscheinlichkeit nach, dazu (noch) nicht in der Lage sein. Deshalb ist für das Kind eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Hoffentlich verfügst Du um das dafür notwendige Einkommen, um diese Verpflichtungserklärung abgeben zu können. Darüber hinaus dürfte auch die Zustimmung des Kindesvaters zur dauerhaften Ausreise erforderlich sein.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Der-Chris
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Hoffentlich verfügst Du um das dafür notwendige Einkommen, um diese Verpflichtungserklärung abgeben zu können


Vielen dank für ihre Antwort.
Können sie mir denn sagen wie hoch diese ungefähr sein muss ?

Liebe Grüße aus dem Münsterland.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Der-Chris):
Können sie mir denn sagen wie hoch diese ungefähr sein muss ?

Soviel, dass Ihr keinen Anspruch auf Hartz4 habt.

1x Hilfreiche Antwort

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