Hallo
Ich habe vergeblich im Netz nach einer Antwort gesucht aber ich finde keine Antwort auf meine Frage.
Ich wollte wohl bald Heiraten aber mir ist nicht klar was mit dem Kind der Frau ist.
Bekommt das leibliche Kind der Frau auch eine Aufenthaltserlaubnis ?
Nicht EU Bürger mit Kind.
28. September 2017
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Frage vom 28. September 2017 | 18:17
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht EU Bürger mit Kind.
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#1
Antwort vom 28. September 2017 | 20:46
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
Wenn das Kind ebenfalls nach Deutschland zuziehen soll/will, dann muss sein Lebensunterhalt gesichert sein. Da es nicht Dein Kind ist, Du bist mit ihm nicht verwandt, erfolgt der Zuzug zur Mutter. Die Mutter wird aller Wahrscheinlichkeit nach, dazu (noch) nicht in der Lage sein. Deshalb ist für das Kind eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Hoffentlich verfügst Du um das dafür notwendige Einkommen, um diese Verpflichtungserklärung abgeben zu können. Darüber hinaus dürfte auch die Zustimmung des Kindesvaters zur dauerhaften Ausreise erforderlich sein.
#2
Antwort vom 29. September 2017 | 14:28
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatHoffentlich verfügst Du um das dafür notwendige Einkommen, um diese Verpflichtungserklärung abgeben zu können :
Vielen dank für ihre Antwort.
Können sie mir denn sagen wie hoch diese ungefähr sein muss ?
Liebe Grüße aus dem Münsterland.
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#3
Antwort vom 29. September 2017 | 23:38
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 1801x hilfreich)
ZitatKönnen sie mir denn sagen wie hoch diese ungefähr sein muss ? :
Soviel, dass Ihr keinen Anspruch auf Hartz4 habt.
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