Nicht EU-Bürger mit Studentenvisum heiraten in Dänemark - und danach?

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
AlexandraBre
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Nicht EU-Bürger mit Studentenvisum heiraten in Dänemark - und danach?

Mein Freund ist kamerunischer Staatsbürger und seit einigen Jahren als Student in Deutschland. Da er bereits bei der letzten Visumsverlängerung unbegründet Probleme bekommen hat und sein derzeitiger Aufenthalt nur bis 31.03.2018 erteilt wurde, wollen wir vor diesem Datum in Dänemark standesamtlich heiraten. Da ich bisher nur von Fällen gelesen habe, in denen der ausländische Partner ein Schengenvisum für 30 Monate besaß, wüsste ich gerne, wie es sich mit einem Studentenvisum verhält. Angenommen wir heiraten vor dem 31.03.2018, wie müssten wir danach weiter vorgehen, damit er trotz (baldigen) Ablaufs seines Aufenthaltstitels mit mir in Deutschland bleiben kann? Und dürfen die deutschen Behören eigentlich die Dokumente, die man in Dänemark umgeht, danach noch von uns verlangen? Ich habe gelesen, dass eigentlich nur die Leute, die mit einem Touristenvisum geheiratet und eingereist sind Probleme hatten, nur macht mir der Zeitdruck etwas zu schaffen und ich habe Angst, dass man meinen Freund trotz Hochzeit für die Besorgung der umgangenen Dokumente erstmal zurückschicken könnte.

Ich bin euch von ganzem Herzen für jeden Tipp dankbar!!

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7 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Es liegt durchaus im Bereich des Möglichen, dass auch nach einer Eheschließung in Dänemark der frischgebackene Ehepartner ein regelkonformes Visumsverfahren zur Familienzusammenführung im Herkunftsland durchlaufen muss. Auf Grund des unsicheren Urkundenwesen im Herkunftsland wird das eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und auch einige Kosten verursachen.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/6935485/Merkblatt_Kamerun.pdf

Es ist also keinesfalls sicher, dass er sofort nach der Rückkehr aus Dänemark, eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten kann.

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 11.01.2018 10:09

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexandraBre
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort!!

Mein Freund hat ja einen Aufenthaltstitel bis Ende März (der hoffentlich auch nochmal verlängert wird). Die Frage ist nur ob es eine Möglichkeit gibt, diesen in dem relativ kleinen Zeitfenster (nach der Hochzeit bis Ablauf) aufgrund der Hochzeit und nicht aufgrund des Studiums verlängern zu lassen? Müsste einem die zuständige Behörde nach Eheschließung nicht wenigstens ein wenig Zeit gewähren, um alle Dokumente im Heimatland zu besorgen, ohne, dass man direkt zurückgeschickt wird?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Im Normalfall erledigt man den Papierkram vor der Eheschließung und nicht erst dann, wenn der Aufenthalt (warum auch immer?) auf der Kippe steht. Normalerweise heiratet man auch in einem der Länder, aus denen einer der Eheleute ursprünglich herkommt und bemüht keinen dritten Rechtsraum, was ja letztendlich die ganze Angelegenheit nur verkompliziert.

Vernünftigerweise heiratet man in dem Land, wo auch der künftige Aufenthalt geplant ist. Das vereinfacht, zumindest im Nachhinein, vieles.

Bei einer Eheschließung in Deutschland müssen die bürokratischen Hürden vor der Hochzeit erledigt werden, bei einer Eheschließung in Dänemark danach. Meisten sind sie dann nur noch etwas kostenintensiver und zeitaufwendiger.

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FelixM85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, normalerweise wird nach einer Trauung z.B. in Dänemark der studentische Aufenthaltstitel direkt in Deutschland von der Ausländerbehörde umgewandelt. Nur Personen, die mit einem Touristenvisum in Dänemark geheiratet haben, müssen in der Regel in Ihrem Heimatland ein Familienzusammenführungsvisum beantragern. Mehr Infos auch von Heiratsagenturen, die Trauungen in Dänmeark organisieren. Mir hat die Heiratsagentur (editiert) geholfen. Es gab nach der Trauung absolut keinen Stress mit der Ausländerbehörde Und wenn doch, dann vielleicht einen Rechtsanwalt Schwerpunkt Ausländerrecht hinzuziehen.
Viel Glück

-- Editiert von Moderator am 13.01.2018 14:16

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FelixM85
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

sobald Sie in Dänemark geheiratet haben, wird der Aufenthaltstitel in Deutschland umgewandelt. Warten Sie aber nicht bis zum letzten Tag. Hilfe gibt es z.B. von der Heiratsagentur **** (editiert von der Moderation, Bitte unterlassen Sie die Schleichwerbung hier)

-- Editiert von Moderator am 25.01.2018 17:58

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von FelixM85):
sobald Sie in Dänemark geheiratet haben, wird der Aufenthaltstitel in Deutschland umgewandelt.

Sind Sie sich da 100%ig sicher, oder haben Sie außer acht gelassen, dass bereits die letzte Verlängerung des Aufenthaltstitel problematisch war?

Zitat (von AlexandraBre):
Da er bereits bei der letzten Visumsverlängerung unbegründet Probleme bekommen hat

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Bei FelixM85 geht es wohl eher darum, hier gewerbliche Angebote unterzubringen.

1. Versuch (einen Tag später von Moderator editiert):

Zitat (von FelixM85):
(...) Mehr Infos auch von Heiratsagenturen, die Trauungen in Dänmeark organisieren. Mir hat die Heiratsagentur (editiert) geholfen. Es gab nach der Trauung absolut keinen Stress mit der Ausländerbehörde (...)

-- Editiert von Moderator am 13.01.2018 14:16


Jetzt der 2. Versuch:

Zitat (von FelixM85):
sobald Sie in Dänemark geheiratet haben, wird der Aufenthaltstitel in Deutschland umgewandelt. Warten Sie aber nicht bis zum letzten Tag. Hilfe gibt es z.B. von der Heiratsagentur (...).


Zum Thema: Nach einer Heirat besteht ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, solange eine schutzwürdige eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Eine plötzliche Heirat, nachdem aufenthaltrechliche Probleme auftreten, kann Zweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe wecken (Stichwort Scheinehe). Dänemark als Hochzeitsort steht zusätzlich für eine schnell organisierte Hochzeit als reiner Verwaltungsakt. Da werden ABH-Mitarbeiter schnell hellhörig.Dass einiges, was man vorher an Aufwand gespart hat, hinterher auf einen zukommen kann, wurde ja schon erwähnt.

5x Hilfreiche Antwort

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