Hallo, ich und mein Mann nicht eu Bürgern und wir machen FSJ in Deutschland. Und ich bin jetzt schwanger. Was kann ich tun hier bleiben? Welche recht habe ich? Nachdem FSJ wir wollen studieren hier in Deutschland.
Nicht EU Bürgerin mit FSJ Visum ist schwanger
21. April 2019
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Frage vom 21. April 2019 | 10:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht EU Bürgerin mit FSJ Visum ist schwanger
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#1
Antwort vom 21. April 2019 | 13:17
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1509x hilfreich)
Auch im Freiwilligen sozialen Jahr gelten die Bedingungen des Arbeitsrechts, also auch die des gesetzlichen Mutterschutzes. Für konkrete Fragen wäre das Forum Arbeitsrecht geeigneter.
Was das geplante Studium betrifft: Es ist entscheidend, ob die Bedingungen für den Aufenthalt als Student unter diesen Bedingungen erfüllt werden können. Also: Kann man das Studium planmäßig absolvieren? Kann man den Lebensunterhalt finanzieren?
#2
Antwort vom 21. April 2019 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32133 Beiträge, 5651x hilfreich)
Wann ist das Visum für FSJ zu Ende?Zitatwir machen FSJ in Deutschland. :
Wann wirst du das Kind bekommen?
Ob man in Deutschland studieren kann, kommt auf ganz viele Kriterien an.ZitatNachdem FSJ wir wollen studieren hier in Deutschland. :
Welche Voraussetzungen habt ihr schon?
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#3
Antwort vom 22. April 2019 | 11:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Visum gültig bis Februar 2020, und ich bekomme das Kind im Oktober
#4
Antwort vom 22. April 2019 | 11:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Von welchen Monat kann man schon Mutterschutz bekommen? Welche Rechte habe ich. Haben sie Rechts mich zu feuern?
#5
Antwort vom 22. April 2019 | 11:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32133 Beiträge, 5651x hilfreich)
Gut hingerechnet.Zitatich bekomme das Kind im Oktober :
6 Wochen vor der Geburt beginnt der Mutterschutz. Dann 8 Wochen nach der Geburt, wenn es eine normale Geburt ist.ZitatVon welchen Monat kann man schon Mutterschutz bekommen? :
Es kommt darauf an, wo und was du arbeitest.
WAS machst du im FSJ? Wer ist dein Träger/Einsatzstelle?
Manchmal gibt es auch "Beschäftigungsverbot" in der Schwangerschaft. Kommt darauf an, WAS und WO du das FSJ machst.
Du hast alle Rechte einer Schwangeren.
Du meinst Kündigung deiner FSJ-Stelle?ZitatHaben sie Rechts mich zu feuern? :
Ein Recht, nach dem FSJ zu studieren, hat man nicht schon, weil man ein Kind in Deutschland bekommt.
In dem Antrag für das Visum hast du geschrieben, was du NACH dem FSJ machen willst.
WAS hast du da reingeschrieben?
Und jetzt?
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