Eheschliessung Februar 1998 in der Dominikanischen Republik, Er Dominikaner, Sie Deutsche. Er eingereist mit Visum zur Familienzusammenführung im Juli 1998, seither befristetes Aufenthaltsrecht. Juli 2001 Trennung seitens der Ehefrau. Nach Einreichen der Scheidung stellte Gericht fest, dass Ehe in D nicht legalisiert wurde. Nachträgliche Legalisierung bisher nicht möglich, da Ehemann Originaleheurkunde vernichtet hat und Beschaffung einer Zweitschrift verweigert. Nun meine Frage: Inwieweit ist die Aufenthaltsgenehmigung des Ehemannes aufgrund der fehlenden Legalisierung der Ehe gerechtfertigt?
Nicht legalisierte Ehe
22. März 2003
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Frage vom 22. März 2003 | 09:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht legalisierte Ehe
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#1
Antwort vom 11. August 2003 | 18:29
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 6x hilfreich)
Für Deutsche besorgt unsere Botschaft in der DomRep ggfs. eine neue Heiratsurkunde. Einfach mit allen Daten versehenen Antrag stellen (kommt nur noch eine kleine Botschaftsgebühr v. ca. 20 € drauf). Adresse über das Auswärtige Amt , Berlin erfragen oder über dessen Internet-Auftritt. -Kein Problem
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