Niederlassungerlaubnis und Blaue Karte

25. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Samyz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungerlaubnis und Blaue Karte

Moin alle,
Ich habe ein Anliegen und brauche Ihre rate um damit besser zu gehen.
Ich bin seit 2019 besitzer einer Blaue Karte die 4 Jahre gültig ist, also lauft im Juni 2023 ab.
Damals war das Mindestgehalt auf ca 41800€ Brutto/Jahr.

Ich habe einen Antrag für die Niederlassungserlaubnis erstellt und nach der Prüfung der Ausländerbehörde, erfüllte ich die Vorraussetzungen der Niederlassungserlaubnis und habe ich einen Termin bekommen.
Nun der Sachbearbeiter (nicht der jenige der Die Vorprüfung durchgeführt hatte) sagt mir dass:
- ich das Mindestgehalt im Jahr 2020 und 2021 nicht mehr erfüllte. Gründ dafür : Mindestgehälte sind gestiegen.
Daher erfüullte ich nicht mehr die Vorrausetzungen der Blaue Karte.

Ich finde es merkwürdig weil ich nicht glaube dass die Änderungen an das Mindestgehalt rückwirkend ist für die Leute die schon eine Blaue Karte besitzen.

Mein Frage ist :
- sind die Änderungen auf das Mindestgehalt rückwirkend für die Besitzer einer Blaue Karte ?
- Wenn Nein, wie soll ich es mit dem Sachbearbeiter handeln ohne das es zur eine Sachgasse kommt ?

Ich frage das alle weil der Sachbearbeiter mir Sachen gefragt die nicht in der Checkllist stehen :
- Alle Lohnsabrechnungen fur alle Jahr 2020-2022
- Alle Lohnsteuerbescheiningung(2020-2022) obwohl diese schon in meiner Akte liegen
- Nachweis dass ich die Miete gezahlt habe für die Letzte 3 Monaten.
- Rentversicherungsverlauf ( Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung liegen schon vor)

Danke schon im Vorraus für eure Anworten

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30424 Beiträge, 5439x hilfreich)

Zitat (von Samyz):
Ich habe einen Antrag für die Niederlassungserlaubnis erstellt und nach der Prüfung der Ausländerbehörde, erfüllte ich die Vorraussetzungen der Niederlassungserlaubnis und habe ich einen Termin bekommen.
Das klingt schon mal gut.
Dass die Mindestgehälter von 20 und 21 geringer waren, ist nun mal so. Diese werden jährlich neu ermittelt und vom BMI festgelegt.
Zitat (von Samyz):
Wenn Nein, wie soll ich es mit dem Sachbearbeiter handeln ohne das es zur eine Sachgasse kommt ?
Hast du denn jetzt eine Frist, bis wann du diese Nachweise vorlegen sollst?
Man darf auch Nachweise hinschicken, die schon bei der ABH sind.

Zitat (von Samyz):
sind die Änderungen auf das Mindestgehalt rückwirkend für die Besitzer einer Blaue Karte ?
Ich meine, rückwirkend geht das nicht.
Hast du die Blaue Karte nach § 18b (2) AufenthG bekommen?





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