Moin alle,
Ich habe ein Anliegen und brauche Ihre rate um damit besser zu gehen.
Ich bin seit 2019 besitzer einer Blaue Karte die 4 Jahre gültig ist, also lauft im Juni 2023 ab.
Damals war das Mindestgehalt auf ca 41800€ Brutto/Jahr.
Ich habe einen Antrag für die Niederlassungserlaubnis erstellt und nach der Prüfung der Ausländerbehörde, erfüllte ich die Vorraussetzungen der Niederlassungserlaubnis und habe ich einen Termin bekommen.
Nun der Sachbearbeiter (nicht der jenige der Die Vorprüfung durchgeführt hatte) sagt mir dass:
- ich das Mindestgehalt im Jahr 2020 und 2021 nicht mehr erfüllte. Gründ dafür : Mindestgehälte sind gestiegen.
Daher erfüullte ich nicht mehr die Vorrausetzungen der Blaue Karte.
Ich finde es merkwürdig weil ich nicht glaube dass die Änderungen an das Mindestgehalt rückwirkend ist für die Leute die schon eine Blaue Karte besitzen.
Mein Frage ist :
- sind die Änderungen auf das Mindestgehalt rückwirkend für die Besitzer einer Blaue Karte ?
- Wenn Nein, wie soll ich es mit dem Sachbearbeiter handeln ohne das es zur eine Sachgasse kommt ?
Ich frage das alle weil der Sachbearbeiter mir Sachen gefragt die nicht in der Checkllist stehen :
- Alle Lohnsabrechnungen fur alle Jahr 2020-2022
- Alle Lohnsteuerbescheiningung(2020-2022) obwohl diese schon in meiner Akte liegen
- Nachweis dass ich die Miete gezahlt habe für die Letzte 3 Monaten.
- Rentversicherungsverlauf ( Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung liegen schon vor)
Danke schon im Vorraus für eure Anworten
Niederlassungerlaubnis und Blaue Karte
25. Mai 2023
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Frage vom 25. Mai 2023 | 20:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungerlaubnis und Blaue Karte
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#1
Antwort vom 26. Mai 2023 | 19:33
Von
Status: Unbeschreiblich (30424 Beiträge, 5439x hilfreich)
Das klingt schon mal gut.ZitatIch habe einen Antrag für die Niederlassungserlaubnis erstellt und nach der Prüfung der Ausländerbehörde, erfüllte ich die Vorraussetzungen der Niederlassungserlaubnis und habe ich einen Termin bekommen. :
Dass die Mindestgehälter von 20 und 21 geringer waren, ist nun mal so. Diese werden jährlich neu ermittelt und vom BMI festgelegt.
Hast du denn jetzt eine Frist, bis wann du diese Nachweise vorlegen sollst?ZitatWenn Nein, wie soll ich es mit dem Sachbearbeiter handeln ohne das es zur eine Sachgasse kommt ? :
Man darf auch Nachweise hinschicken, die schon bei der ABH sind.
Ich meine, rückwirkend geht das nicht.Zitatsind die Änderungen auf das Mindestgehalt rückwirkend für die Besitzer einer Blaue Karte ? :
Hast du die Blaue Karte nach § 18b (2) AufenthG bekommen?
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