Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU jetzt schon möglich

13. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Zola123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthalt-EU jetzt schon möglich

Hallo liebe Forenteilnehmer,

ich würde gerne so schnell wie möglich eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU erhalten.

Nachfolgend ein paar Facts über mich:
- Ich bin 21 Jahre alt und komme aus Afrika
- vor 6 Jahren kam ich alleine nach Deutschland und hab einen Asylantrag gestellt
- das Asylverfahren wurde vor 2 Jahren beendet. Der Asylantrag wurde abgelehnt, es wurde jedoch ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 5 festgestellt.
- seit 2 Jahren habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, welche noch 2 Jahre gültig ist
- ich habe in Deutschland die Schule besucht, welche ich vor 3 Jahren mit der mittleren Reife beendete. Im Anschluss machte ich eine kaufmännische Ausbildung, welche ich dieses Jahr erfolgreich abschloss. Seitdem bin ich in Vollzeit bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt.
- In die Rentenversicherung zahle ich seit Ausbildungsbeginn ein. Insgesamt sind das nun 34 Monate.

Seht ihr eine Möglichkeit, wie ich jetzt schon an eine Niederlassungserlaubnis komme?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
Zola

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zum Erhalt der Niederlassungserlaubnis sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
die Sicherung des Lebensunterhalts
der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
die grundsätzliche Straffreiheit
die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
der Besitz der ggf. notwendigen Erlaubnisse zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland ausreichender Wohnraum

Da Sie einigen dieser Voraussetzungen wohl noch nicht entsprechen, werden Sie bis zum Erhalt der NE wahrscheinlich noch etwas warten müssen.

Allerdings wäre es interessant zu erfahren, weshalb der Erhalt der NE von Ihnen so dringend angestrebt wird? Im täglichen Leben dürfte es doch kaum eine Rolle spielen, ob Ihr Aufenthalt hier in Deutschland befristet oder unbefristet ist.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Oh, es macht schon einen Unterschied ob man nun weiß dass man auch in 3 oder 5 Jahren noch in Deutschland ist oder ob man fürchten muss wieder zurück geschickt zu werden.

Warum sollte man zurückgeschickt werden wenn man mit einem ordentlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhältig ist? Wenn man sich gesetzeskonform verhält besteht da überhaupt kein Grund zur Besorgnis.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Zola123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Deine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gibt einem halt etwas mehr Sicherheit bei der ganzen Sache, nämlich das man weiß dass man sich nicht mehr mit den Behörden herumschlagen muss und (wenn man sich eben gesetzeskonform verhält) das man auch in Deutschland bleiben kann.


genau darum geht es mir. Ich hab mir in Deutschland etwas aufgebaut, bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt bekommen und gehe einer anständigen Tätigkeit nach. Ich will Sicherheit, dass ich langfristig hier bleiben kann.

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