Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage zu dem Thema Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis.
Ich erbeite in Deutschland seit 2014 als Ingenieur und besitze eine Niedelassungerlaubnis.
Wass passiert wenn ich meinen Job kündige und einen anderen in einem Nicht EU Land finde?
Ich habe im Internet gefunden, dass eine Niederlassungserlaubnis ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland erlischt.
Kann man die Niedelassungserlaubnis irgendwie behalten?
Kann man 2 mal Jährlich nach DE kommen und diese gültigkeit verlängern?
Was ist wenn ich mit dem neuen Job und Leben nicht zufrieden bin und möchte dann zurückkehren?
Muss ich alles komplet erneuert machen? Blaue Karte EU (3 Jahre in DE arbeiten) --> Test Leben in DE --> Niederlassungserlaubnis
danke im Voraus
Gruß
Niederlassungserlaubnis Gültigkeit
25. September 2019
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Frage vom 25. September 2019 | 21:01
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis Gültigkeit
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#1
Antwort vom 26. September 2019 | 00:32
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1510x hilfreich)
ZitatIch habe im Internet gefunden, dass eine Niederlassungserlaubnis ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland erlischt. :
Im Normalfall ist das so (nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG). Bei dem genannten Plan (Kündigung des Jobs hier, Umzug in ein Nicht-EU-Land, um dort zu arbeiten) wird die Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG aber bereits im Moment der Ausreise erlöschen.
Relevant ist hier also § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG:
Zitat:(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
(...)
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
ZitatKann man die Niedelassungserlaubnis irgendwie behalten? :
Nur, wenn ein befristeter Aufenthalt im Ausland geplant ist und der Rückkehrtermin nach Deutschland schon feststeht, würde die NE bestehen bleiben können. Auch bei einem Auslandsaufenthalt, der über 6 Monate dauert, könnte die NE erhalten bleiben, wenn die ABH die Frist für die Wiedereinreise verlängert. Das müsste man beantragen. Dafür braucht man eine Begründung für die Notwendigkeit des längeren Aufenthalts und den festen Plan, nach dieser Frist wieder in Deutschland zu leben. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn es um ein Projekt zum Arbeiten im Ausland für 7, 8 Monate geht oder um ein Auslandssemester mit Praktikum oder um eine absehbar befristete Pflege von Angehörigen im Ausland ...
Bei der NE gibt es eine Ausnahmeregelung, nach der diese nicht erlischt. Diese Ausnahme greift aber erst, wenn der Betreffende bereits seit 15 Jahren in Deutschland lebt (§ 51 Abs. 2 AufenthG). Daran wäre im vorliegenden Fall (Aufenthalt seit 2014) ab dem Jahr 2029 zu denken.
ZitatKann man 2 mal Jährlich nach DE kommen und diese gültigkeit verlängern? :
Nein, kurze Einreisen nach Deutschland helfen hier nicht. Wenn man nicht die Mehrheit des Jahres (mehr als 6 Monate) in Deutschland ist, dann erlischt ein Aufenthaltstitel (Ausnahme: Fristverlängerung durch die ABH). Denn bei mehr als 6 Monaten im Ausland greift die Nr. 6 des § 51: Dann steht fest, dass man "aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde" ausgereist ist.
-- Editiert von Felicite am 26.09.2019 00:40
#2
Antwort vom 26. September 2019 | 19:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort.
Was ist wenn ich mit dem neuen Job und Leben nicht zufrieden bin und möchte dann zurückkehren?
Muss ich alles komplet erneuert machen? Blaue Karte EU (3 Jahre in DE arbeiten) --> Test Leben in DE --> Niederlassungserlaubnis?
Geht dann alles schneller als sonst?
Bekomme ich dann automatisch Niederlassungserlaubnis?
Weil ich schon den Test Leben in De bestanden habe und ich habe schon 5 Jahre in DE gearbeitet
-- Editiert von dimacar am 26.09.2019 19:31
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#3
Antwort vom 27. September 2019 | 10:08
Von
Status: Unbeschreiblich (32263 Beiträge, 5670x hilfreich)
Bitte lies nochmal Antwort #1ZitatWas ist wenn ich mit dem neuen Job und Leben nicht zufrieden bin und möchte dann zurückkehren? :
...usw.ZitatNur, wenn ein befristeter Aufenthalt :
Für den neuen Job kann man hoffentlich eine Probezeit vereinbaren.
Oder man findet einen Job mit Befristung, zB. 1-Jahres-Vertrag.
In dieser Zeit sollte man dann herausfinden, ob der Job passt oder nicht.
Mit dem Leben unzufrieden ?--- Da hilft nichts.
#4
Antwort vom 28. September 2019 | 16:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWas :
Mit dem Leben unzufrieden ?--- Da hilft nichts.
Sehr unprofessionell!
#5
Antwort vom 28. September 2019 | 17:10
Von
Status: Unbeschreiblich (32263 Beiträge, 5670x hilfreich)
Dann frag bitte einen Profi.ZitatSehr unprofessionell! :
zB einen Lebensberater für derartige Situationen.
Aber ganz laienhaft:
Wenn du ohne Abstimmung mit der ABH länger als 6 Monate im Ausland bist, erlischt hier deine NE.
Egal, ob es dir im Ausland gefällt oder nicht.
ZitatFrage: Muss diese Person unbedingt beruflich tätig sein? :
Wird die Niederlassungserlaubniss entzogen werden?
Darf diese Person DE ausreisen und irgendwann innerhalb nächse 6 Monaten zurückkehren?
1. Nein.
2. Nein, die erlischt bei Ausreise.
3. Ja. Und ja.
Hat aber keine NE mehr.
Bitte nochmal #1 im anderen Thread lesen.
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