Niederlassungserlaubnis Gültigkeit

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
dimacar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis Gültigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage zu dem Thema Gültigkeit der Niederlassungserlaubnis.

Ich erbeite in Deutschland seit 2014 als Ingenieur und besitze eine Niedelassungerlaubnis.
Wass passiert wenn ich meinen Job kündige und einen anderen in einem Nicht EU Land finde?

Ich habe im Internet gefunden, dass eine Niederlassungserlaubnis ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland erlischt.

Kann man die Niedelassungserlaubnis irgendwie behalten?
Kann man 2 mal Jährlich nach DE kommen und diese gültigkeit verlängern?

Was ist wenn ich mit dem neuen Job und Leben nicht zufrieden bin und möchte dann zurückkehren?
Muss ich alles komplet erneuert machen? Blaue Karte EU (3 Jahre in DE arbeiten) --> Test Leben in DE --> Niederlassungserlaubnis

danke im Voraus

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von dimacar):
Ich habe im Internet gefunden, dass eine Niederlassungserlaubnis ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland erlischt.


Im Normalfall ist das so (nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG). Bei dem genannten Plan (Kündigung des Jobs hier, Umzug in ein Nicht-EU-Land, um dort zu arbeiten) wird die Niederlassungserlaubnis (NE) nach § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG aber bereits im Moment der Ausreise erlöschen.

Relevant ist hier also § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG:

Zitat:
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
(...)
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,


Zitat (von dimacar):
Kann man die Niedelassungserlaubnis irgendwie behalten?


Nur, wenn ein befristeter Aufenthalt im Ausland geplant ist und der Rückkehrtermin nach Deutschland schon feststeht, würde die NE bestehen bleiben können. Auch bei einem Auslandsaufenthalt, der über 6 Monate dauert, könnte die NE erhalten bleiben, wenn die ABH die Frist für die Wiedereinreise verlängert. Das müsste man beantragen. Dafür braucht man eine Begründung für die Notwendigkeit des längeren Aufenthalts und den festen Plan, nach dieser Frist wieder in Deutschland zu leben. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn es um ein Projekt zum Arbeiten im Ausland für 7, 8 Monate geht oder um ein Auslandssemester mit Praktikum oder um eine absehbar befristete Pflege von Angehörigen im Ausland ...

Bei der NE gibt es eine Ausnahmeregelung, nach der diese nicht erlischt. Diese Ausnahme greift aber erst, wenn der Betreffende bereits seit 15 Jahren in Deutschland lebt (§ 51 Abs. 2 AufenthG). Daran wäre im vorliegenden Fall (Aufenthalt seit 2014) ab dem Jahr 2029 zu denken.

Zitat (von dimacar):
Kann man 2 mal Jährlich nach DE kommen und diese gültigkeit verlängern?


Nein, kurze Einreisen nach Deutschland helfen hier nicht. Wenn man nicht die Mehrheit des Jahres (mehr als 6 Monate) in Deutschland ist, dann erlischt ein Aufenthaltstitel (Ausnahme: Fristverlängerung durch die ABH). Denn bei mehr als 6 Monaten im Ausland greift die Nr. 6 des § 51: Dann steht fest, dass man "aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde" ausgereist ist.

-- Editiert von Felicite am 26.09.2019 00:40

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dimacar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Was ist wenn ich mit dem neuen Job und Leben nicht zufrieden bin und möchte dann zurückkehren?
Muss ich alles komplet erneuert machen? Blaue Karte EU (3 Jahre in DE arbeiten) --> Test Leben in DE --> Niederlassungserlaubnis?


Geht dann alles schneller als sonst?
Bekomme ich dann automatisch Niederlassungserlaubnis?
Weil ich schon den Test Leben in De bestanden habe und ich habe schon 5 Jahre in DE gearbeitet

-- Editiert von dimacar am 26.09.2019 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von dimacar):
Was ist wenn ich mit dem neuen Job und Leben nicht zufrieden bin und möchte dann zurückkehren?
Bitte lies nochmal Antwort #1
Zitat (von Felicite):
Nur, wenn ein befristeter Aufenthalt
...usw.

Für den neuen Job kann man hoffentlich eine Probezeit vereinbaren.
Oder man findet einen Job mit Befristung, zB. 1-Jahres-Vertrag.
In dieser Zeit sollte man dann herausfinden, ob der Job passt oder nicht.
Mit dem Leben unzufrieden ?--- Da hilft nichts.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dimacar
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von dimacar):
Was
Mit dem Leben unzufrieden ?--- Da hilft nichts.


Sehr unprofessionell!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32263 Beiträge, 5670x hilfreich)

Zitat (von dimacar):
Sehr unprofessionell!
Dann frag bitte einen Profi.
zB einen Lebensberater für derartige Situationen.

Aber ganz laienhaft:
Wenn du ohne Abstimmung mit der ABH länger als 6 Monate im Ausland bist, erlischt hier deine NE.
Egal, ob es dir im Ausland gefällt oder nicht.

Zitat (von dimacar):
Frage: Muss diese Person unbedingt beruflich tätig sein?
Wird die Niederlassungserlaubniss entzogen werden?
Darf diese Person DE ausreisen und irgendwann innerhalb nächse 6 Monaten zurückkehren?

1. Nein.
2. Nein, die erlischt bei Ausreise.
3. Ja. Und ja.
Hat aber keine NE mehr.
Bitte nochmal #1 im anderen Thread lesen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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