Hallo zusammen.
ich bin in DE geboren, mit der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ich habe vor 5 Jahren im Ausland geheiratet. Frau lebt auch seit 5 Jahren mit mir in DE. Wir haben 2 Kinder (beide deutsche) . Meine Frau hat bis jetzt kein Zertifikat bei der Ausländerbehörde vorgelegt wegen Schwangerschaften, Stillzeit...
Auch hat sie bis jetzt keinen Integrationskurs besucht.
Meine Frau bekommt nur einen befristeten Aufenthaltstitel von 2 Jahren.
Was sind die voraussetzungen, das meine Frau die Niederlassungserlaubnis erhält ?
Danke
Niederlassungserlaubnis Voraussetzung?!
4. November 2019
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Frage vom 4. November 2019 | 01:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis Voraussetzung?!
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#1
Antwort vom 4. November 2019 | 09:59
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatMeine Frau bekommt nur einen befristeten Aufenthaltstitel von 2 Jahren. Was sind die voraussetzungen, das meine Frau die Niederlassungserlaubnis erhält ? :
Guckst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html
-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 04.11.2019 10:01
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