Niederlassungserlaubnis Voraussetzung?!

4. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Adam1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis Voraussetzung?!

Hallo zusammen.

ich bin in DE geboren, mit der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ich habe vor 5 Jahren im Ausland geheiratet. Frau lebt auch seit 5 Jahren mit mir in DE. Wir haben 2 Kinder (beide deutsche) . Meine Frau hat bis jetzt kein Zertifikat bei der Ausländerbehörde vorgelegt wegen Schwangerschaften, Stillzeit...
Auch hat sie bis jetzt keinen Integrationskurs besucht.
Meine Frau bekommt nur einen befristeten Aufenthaltstitel von 2 Jahren.
Was sind die voraussetzungen, das meine Frau die Niederlassungserlaubnis erhält ?

Danke

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Adam1986):
Meine Frau bekommt nur einen befristeten Aufenthaltstitel von 2 Jahren. Was sind die voraussetzungen, das meine Frau die Niederlassungserlaubnis erhält ?

Guckst Du hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__9.html

-- Editiert von Neuanmeldung ya 380 am 04.11.2019 10:01

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen