Niederlassungserlaubnis nach gescheiterter Ehe möglicb?

20. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb350903-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis nach gescheiterter Ehe möglicb?

Hallo zusammen,
Ein Freund von mir ist seit 1,5 Jahr mir eine Deutsche verheiratet leider ist die Beziehung zwischen die Beiden gescheitert und sie lebten nicht mehr zusammen d.h. nicht mehr zusammen in der Wohnung angemeldet .meine Frage ist ob ihm eine Ausweisung aus Deutschland bedroht oder gibt es die Möglichkeit, dass er eine Niederlassungserlaubnis bekommt?
Für Ihre weitere Hilfe bedanke ich mich im Voraus
MfG


-----------------
""

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Das dürfte davon abhängen, nach welchen Paragrafen, zu welchen Zweck, er seine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat ?

Wenn sein Aufenthaltszweck durch die eheliche Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen (§ 28) begründet ist, so dürfte dieser Aufenthaltszweck durch die Trennung seinen Sinn verloren haben und für einen weiteren Aufenthalt in Deutschland kein Grund mehr vorliegen.

Deshalb wird er keine weitere Verlängerung für seinen Aufenthalt erhalten und früher oder später zur Ausreise aufgefordert werden.

Durch die relative kurze Zeit seiner Ehe bzw. seines Aufenthalts in Deutschland sind die Voraussetzungen zum Erhalt eines eigenständigen Aufenthaltsrechts, einer Niederlassungserlaubnis, (noch) nicht erfüllt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb350903-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
danke für Ihre Antwort! eEine Trennung nach rechtlichen Sinne ist noch nicht staatgefunden aber die paar lebten nicht mehr zusammen d.h. nicht zusammen angemeldet kann er trotzdem nach 6 Monate für eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
MfG


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eine Trennung nach rechtlichen Sinne ist noch nicht staatgefunden aber die paar lebten nicht mehr zusammen d.h. nicht zusammen angemeldet <hr size=1 noshade>


Ausländerrechtlich hat eine Trennung schon stattgefunden: eine AE nach § 28 AufenthG hat man zur Führung einer ehelichen Gemeinschaft. Wenn ein Partner auszieht, ist diese Gemeinschaft aufgelöst, somit ist der Aufenthaltsgrund entfallen.

Wenn er trotzdem versuchen sollte, eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG zu erlangen, macht er sich strafbar (§ 95 (2) AufenthG ). Da das Ehepaar nicht mehr zusammen gemeldet sind, wäre jede Lüge über eine noch bestehende eheliche Gemeinschaft für die ABH auch sofort erkennbar.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.752 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen