Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
OlgaS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen

Hallo. Ich habe folgende Frage. Wie es im § 18b steht, um eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen zu beantragen, muss die Person seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel nach den §§ 18, 18a, 19a oder § 21 besitzen (andere punkte spreche ich hier nicht an). Gilt das Prinzip über 2 Jahren auch wenn ich meine Promotion in Deutschland abgeschlossen haben, danach im Ausland (bzw. USA, kein Heimatland) für 1-2 Jahren zum Arbeiten geblieben habe und erst dann 2 Jahre in Deutschland arbeiten werde. Könnte ich dann schon eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Während meiner Promotion habe ich 48 Monaten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet, meine Aufenthalt während der Promotion war insgesamt 52 Monaten. Nach der Promotion habe ich eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche bekommen (für 18 Monaten), habe aber während diesen 18 Monaten nach Ausland für eine Arbeit umgezogen.
Ich würde gerne wissen, welche Vorteile ich in Deutschland haben könnte um ein Aufenthaltstitel oder Niederlassungserlaubnis zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus.
Olga

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

"Gilt das Prinzip über 2 Jahren auch wenn ich meine Promotion in Deutschland abgeschlossen haben, danach im Ausland (bzw. USA, kein Heimatland) für 1-2 Jahren zum Arbeiten geblieben habe und erst dann 2 Jahre in Deutschland arbeiten werde. Könnte ich dann schon eine Niederlassungserlaubnis beantragen?" Sie meinen, zu BEGINN der 2 Jahre? Natürlich nicht, weil Sie davor in D gar keinen Aufenthaltstitel hatten - Sie waren ja gar nicht da.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OlgaS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank fuer ihre Antwort.
Was ich damit meinte ist z.B.
Jahr 2010, 2011, 2012, 2013 ich habe in Deutschland eine Promotion gemacht
Jahr 2014, 2015 ich arbeitete Ausland (hab kein Aufenthaltstitel mehr für Deutschland)
Jahr 2016, 2017 ich arbeite wieder in Deutschland (mit dem Aufenthaltstitel für Arbeit)
Darf ich im 2018 eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen? Oder da ich dazwischen wo anders gearbeitet habe, muss ich erst 5 Jahre in Deutschland arbeiten (in meinem Beispiel 2016-2021) um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen?
Danke!

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Nun ja - WENN Sie denn nach der Rückkehr aus der USA überhaupt eine AE kriegen, können Sie nach 2 Jahren die NE beantragen. Ein Anspruch auf eine AE dürfte nur über § 19a bestehen, und da gibt es oft ein Problem wegen des darin geforderten Mindestgehaltes.

-- Editiert von muemmel am 08.04.2015 02:34

3x Hilfreiche Antwort

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