Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen v2

11. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pireta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen v2

Ich habe in Deutschland ein Master studiert.
Danach habe ich mehr als 2 Jahre Gearbeitet, aber nicht jede Monat.
Die letzte Paar Monate war ich arbeitlos, aber ich werde nochmal Arbeiten.
(https://dejure.org/gesetze/AufenthG/18b.html)
Ich habe die ganze Zeit in Deutschland gewohnt.

Darf ich schön ein Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen haben?
Oder sollte ich für zwei Jahre jede Monat arbeiten?

Vielen Dank!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Ohne gesicherten Lebensunterhalt (Sie sind derzeit arbeitslos) macht es kaum Sinn die Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Warten Sie damit ab, bis Sie wieder in Arbeit und Brot sind und die Probezeit absolviert haben.

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#2
 Von 
Pireta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

VIelen Dank für Ihre Antwort.
Aber teil meine Frage ist, ob man getrennte Arbeit/nich Arbeit Aufenthaltstitel Zeit zusammen bringen kann, oder ob die Zwei Jahre für die Antrag für Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen in eine Folge sein muss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Allein der Abschluss einer Hochschulausbildung reicht für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis nicht aus. Da müssen noch andere Voraussetzungen erfüllt werden.
Guckst Du hier:
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/18b.html

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