Niederlassungserlaubnis für die ausländische Ehefrau eines Deutschen?

12. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
almanhoca
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis für die ausländische Ehefrau eines Deutschen?

Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Kann mir jemand sagen wie lange der Lebensunterhalt gesichert sein muß, damit die Niederlassungserlaubnis für die ausländische Ehefrau eines Deutschen erteilt werden muß? Kann es sein das ein Ausländeramt bei einer Garantie über mehr als 1 Jahr die NE verweigert?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Für immer und ewig. denn die Sicherung des Lebensunterhalt ist nicht zeitgebunden. Daß man z.b. einen Arbeitsvertrag oder eine Verpflichtungserklärung abgibt, damit man sieht, daß das Lebensunterhalt gesichert ist und nach Erhalt des NE diese Erklärung zurückgezogen wird oder der Arbeitsvertrag gekündigt wird, stellt diesen Vorgehen eine Straftat dar und kann zur Entziehung des NE führen.
§55 AufenthG

Ich kann mich an einem Urteil des BGH erinnern,( vor jahren her), daß einen Ausländer einen getäuschten Arbeitvertrag und Verdienstbescheinigung bei der beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit vorgelegt hat. Aufgrund dieser Urteil ist die deutsche Staatsangehörigkeit von ihm entzogen worden.



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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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