Hallo,
ich wohne seit Okt 2000 mit einer rechtmaessigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. D.h. in Oktober dieses jahres werde ich zeitliche Voraussetzungen (5 jahre) fuer die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erfuellen. Weil ich inzwischen nie arbeitslos war, werde ich auch im Oktober dieses jahres 60 Monate Pflichtrenten Beitraege bezahlt haben.Hier moechte ich erwaehnen, dass ich in dieser Zeit 3 Firmen gewechselt habe.
Das problem ist, dass ich im moment einen befristeten Vertrag habe, der im Oktober dieses Jahres ablaeuft! Deshalb habe ich zwei Fragen:
Ist es ueberhaupt erforderlich, um Niederlassungserlaubnis zu bekommen, dass man nach 5 jahren eine weitere Beschaeftigung nachweisen muss ?
falls ich keine Niederlassungserlaubnis bekommen wuerde, wie lange Aufenthaltsverlaengerung wuerde ich kriegen?
Ich wuerde fuer Antworte meiner Fragen sehr dankbar sein! vielleicht ist jemand schon diese Situation schon erlebt, kann er dann auch hier Erfarhrung beitragen.
Vielen Dank und eine Schoene Osterfeier!
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"it_gcler"
Niederlassungserlaubnis - muss man nach 5 Jahren eine weitere Beschäftigung nachweisen?
25. März 2005
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Frage vom 25. März 2005 | 12:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis - muss man nach 5 Jahren eine weitere Beschäftigung nachweisen?
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#1
Antwort vom 25. März 2005 | 13:01
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 7x hilfreich)
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Freundliche Grüße, Jana Laurentius (Rechtsanwältin)
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