nach dem neuen Aufenthaltsgesetz werden einem doch für die Niederlassungserlaubnis Studienzeiten zur Hälfte angerechnet (§9 Abs. 4 Nr 3)
Was aber ist mit Studienzeiten vor dem 1.1.2005 (also bevor das neue Gesetz in Kraft trat)? Angeblich gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die Studienzeiten in diesem Zeitraum von der Anrechnung ausschließt - ist das richtig, und wo finde ich geg.falls diese Vorschrift?
vielen Dank schon mal!
MarkFragt
Niederlassungserlaubnis und Studium vor 2005
Notfall?
Notfall?
Danke, Saxonicus. Das Gesetz kenne ich. Wie aber ist es mit einer angeblich existierenden Verwaltungsvorschrift, die Paragraph 9 hinsichtlich der Zeiten vor Geltung des geänderten Gesetzes wieder einschränken soll?
(ich habe auch die Übergangs- und Schlussvorschriften in Kapitel 10 AufenthaltsG gesichtet aber, aus meiner laienhaften Sicht, auch nichts relevantes dazu gefunden)
danke,
MarkFragt
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Hello MarkFragt,
diese Vorschrift interessiert mich auch. Hast Du schon eine Antwort darauf gefunden?
Danke Dir
Gruß,
Selam
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Es gibt keine solche Vorschrift, und wenn, wäre sie unwirksam. Eine Verwaltungsvorschrift kann kein Gesetz aushebeln. Der Gesetzestext ist doch ganz eindeutig: Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums werden zur Hälfte angerechnet, Punkt.
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ja, das mit der "zuständigen Einbürgerungsbehörde" war Teil des Problems, weswegen ich im November 2008 diese Frage eingestellt habe.
Die Person der ich mit dieser Frage helfen wollte war von einer Großstadt in eine Kleinstadt umgezogen. In der Großstadt hätte sie ohne weiteres die Niederlassungserlaubnis bekommen. In der Kleinstadt haben sie sich auf eine Vorschrift zurückgezogen die die genannten Zeiten ausschließt.
Konkretes habe ich hierzu nicht mehr gefunden. Mein konkreter Fall hat sich auch bald erledigt, da die Person hoffentl. bald die unstrittigen Aufenthaltszeiten beisammen hat.
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vielen Dank für euere schnelle Antwort. Ich wohne auch in einer kleinen Stadt und bin ich informiert worden dass die Studienzeit vor 2005 nicht gerechnet wird. Ich habe auch leider nichts gefunden und keine weiter Erklärung bekommen warum weshalb.
DerRaecher, kannst Du mir etwas erzählen?
Vielen Dank
Gruß
Selam2003
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Was ist denn mit der Studienzeit vor dem Gesetzt? Soll man alles einfach vergessen?
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