Niederlassungserlaubnis und Studium vor 2005

30. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
MarkFragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlassungserlaubnis und Studium vor 2005

nach dem neuen Aufenthaltsgesetz werden einem doch für die Niederlassungserlaubnis Studienzeiten zur Hälfte angerechnet (§9 Abs. 4 Nr 3)

Was aber ist mit Studienzeiten vor dem 1.1.2005 (also bevor das neue Gesetz in Kraft trat)? Angeblich gibt es eine Verwaltungsvorschrift, die Studienzeiten in diesem Zeitraum von der Anrechnung ausschließt - ist das richtig, und wo finde ich geg.falls diese Vorschrift?

vielen Dank schon mal!
MarkFragt

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
MarkFragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, Saxonicus. Das Gesetz kenne ich. Wie aber ist es mit einer angeblich existierenden Verwaltungsvorschrift, die Paragraph 9 hinsichtlich der Zeiten vor Geltung des geänderten Gesetzes wieder einschränken soll?
(ich habe auch die Übergangs- und Schlussvorschriften in Kapitel 10 AufenthaltsG gesichtet aber, aus meiner laienhaften Sicht, auch nichts relevantes dazu gefunden)

danke,
MarkFragt

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#3
 Von 
selam2003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hello MarkFragt,

diese Vorschrift interessiert mich auch. Hast Du schon eine Antwort darauf gefunden?

Danke Dir

Gruß,
Selam

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#4
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Es gibt keine solche Vorschrift, und wenn, wäre sie unwirksam. Eine Verwaltungsvorschrift kann kein Gesetz aushebeln. Der Gesetzestext ist doch ganz eindeutig: Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums werden zur Hälfte angerechnet, Punkt.

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
MarkFragt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, das mit der "zuständigen Einbürgerungsbehörde" war Teil des Problems, weswegen ich im November 2008 diese Frage eingestellt habe.
Die Person der ich mit dieser Frage helfen wollte war von einer Großstadt in eine Kleinstadt umgezogen. In der Großstadt hätte sie ohne weiteres die Niederlassungserlaubnis bekommen. In der Kleinstadt haben sie sich auf eine Vorschrift zurückgezogen die die genannten Zeiten ausschließt.
Konkretes habe ich hierzu nicht mehr gefunden. Mein konkreter Fall hat sich auch bald erledigt, da die Person hoffentl. bald die unstrittigen Aufenthaltszeiten beisammen hat.

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#7
 Von 
selam2003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für euere schnelle Antwort. Ich wohne auch in einer kleinen Stadt und bin ich informiert worden dass die Studienzeit vor 2005 nicht gerechnet wird. Ich habe auch leider nichts gefunden und keine weiter Erklärung bekommen warum weshalb.

DerRaecher, kannst Du mir etwas erzählen?

Vielen Dank

Gruß
Selam2003

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#9
 Von 
selam2003
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist denn mit der Studienzeit vor dem Gesetzt? Soll man alles einfach vergessen?

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