Hallo ihr lieben
jetzt freuen mein mann und ich uns die ganze zeit auf november weil er da endlcih seine niederlassungserlaubniss beantragen kann und nun heute bekommen wir von seinem arbeitgeber zu hören das sein vertrag nicht verlängert wird. tolle sache 2 jahre mc doof in nachtschicht, nie krank und nun will er nicht den vertrag zum dritten mal verlängern weil es ja dann ein unbefristeter festvertrag sein muss.
jetzt ist die frage , wenn wir bei der beantragung der niederlassungserlaubniss nicht vorweisen können das er arbeit hat bekommt er dann das die erlaubnis nicht ? ich meine ihm stehen ja arbeitslosengeld zu wird das denn auch anerkannt ?
das ist echt fies sowas...mein mann ist schon ganz fertig seit er gestern gehört hat das er ab 20 oktober arbeitslos ist. und so schnell findet man ja auch nichts neues....also vielleicht wisst ihr ja ob wir trotzdem eine chance auf die niederlass.erlaubn. haben
viele Grüße
Apfelschorle
Niederlassungserlaubniss und Kündigung
15. Oktober 2006
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Frage vom 15. Oktober 2006 | 22:37
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 4x hilfreich)
Niederlassungserlaubniss und Kündigung
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2006 | 20:50
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 4x hilfreich)
so danke für eure antworten *zwinker
wir waren heute auf der A.behörde und es geht auch ohne festen arbeitsvertrag da ich als deutsche ehefrau berufstätig bin und somit durch sein arbeitslosengeld und meinem einkommen alles abgesichert ist
nur eine einbürgerung kann nicht ohne arbeitsvertrag erfolgen. aber das kann man ja auch später machen
viele Grüße
Apfelschorle
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