Niedrelassungserlaubnis Vater eines deutschen Kind

17. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jeyzo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Niedrelassungserlaubnis Vater eines deutschen Kind

Der Vater meines ungeborenen Kindes ist seit 1,5 Jahren in DE und seit ca 1 Jahr verheiratet mit einer anderen deutschen Frau. Nun würde er sich gerne von der Frau trennen und mit mir gemeinsam das Kind groß ziehen.

Jedoch ist er mit seiner erlernten Tätigkeit in DE nicht erfolgreich. Daher würde er gerne eine Ausbildung machen, für welche er eine Niederlassungserlaubnis benötigt.

Wie kann er diese am schnellsten bekommen? in dem er weiterhin mit der Frau verheiratet bleibt, oder kann er diese in der gleichen Zeit als Vater eines deutschen Kindes bekommen? Könnte er den Grund des Aufenthaltstitels quasi switchen, vom Ehegatten einer deutschen Frau zum Vater eines deutschen Kindes, ohne dass die Frist von vorne beginnen muss? Wie lange würde es in diesem Fall dauern, bis er die Niederlassungserlaubnis bekommt und was sind die Voraussetzungen?

Wenn er den Aufenthaltstitel als Vater eines deutschen Kindes erhält, könnte er sich ja auch problemlos scheiden lassen und erneut heiraten, ohne dass dies Einfluss auf seinen Aufenthaltstitel nimmt oder?

Ab wann kann der Aufenthaltstitel beantragt werden (vor der Geburt)? Vielen Dank!!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

§ 28 Aufenthaltsgesetz

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Hallo,
Ist ja mal wieder ne tolle Vorraussetzung.
Ich bin der Meinung das bei einem Wechsel zu §28 I S 1 Nr 3 AufenthalG keine neue Frist beginnt.
Demnach muss er 3 Jahre im Besitz der AE sein und zusätzlich die in § 5 AufenthG allg. Vorraussetzungen erfüllen.
Ob die ABH dies so einfach mitmacht weiß ich nicht, nach 1 Jahr schon fremdgehen naja.
Ausbildung könnte er mit beiden § machen.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Als erstes sollte er die Trennung bei Ausländeramt bekannt geben. Dann ist seine AE wegen der Ehe eh vorbei.

Und Vater eines deutschen Kind ist er erst nach seiner Geburt.

Wie kam er denn vor der ersten Ehe nach D ?

Klingt wie aus einem marokkanischen Märchen :-)



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