Notreiseausweis für Ausländer (Frage)

6. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
nick1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Notreiseausweis für Ausländer (Frage)

Hallo,
kann man mit einem abgelaufenen Reiseausweis für Ausländer und einem eAT einen Notreiseausweis für Ausländer benatragen?

Danke im vorraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Einen "Reiseausweis für Ausländer" können die deutschen Behörden ausfertigen, wenn ein Ausländer "nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann". Deutschland darf nicht ohne Not in die Passhoheit eines anderen Staates eingreifen. Wer politisch verfolgt wird, kann einen Passersatz erlangen, weil ihm die Antragstellung bei den Behörden des Verfolgerstaates nicht zugemutet werden kann. Alle anderen müssen alles Zumutbare tun, um einen gültigen Pass zu erhalten, denn in § 3 AufenthG ist der Besitz eines gültigen Passes für Ausländer gefordert. Fragen könnten hier sein: Weshalb ist der alte Reiseausweis abgelaufen und konnte nicht rechtzeitig neu beantragt werden? Besteht immer noch ein Anspruch darauf? Wie dringend und unvorhersehbar ist die Reise?

Was als "nicht zumutbar" erachtet wird, ist in § 5 der Aufenthaltsverordnung festgehalten ("Allgemeine Voraussetzungen der Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer"). Ausdrücklich ausgenommen wird z.B. in der Regel die Erfüllung der Wehrpflicht (§ 5 (2) Nr. 3). Gerade bei türkischen Männern kommt das mitunter vor, dass das bis zum Erreichen der Altersgrenze verbummelt wird und der Ausweis dann nicht mehr verlängert wird. Die Ableistung der Wehrpflicht wird im Fall der Türkei als zumutbar erachtet, wenn man nicht Asylberechtigter sein sollte.

Ob eine Chance besteht, einen Reisepass zu erhalten, hängt also vom konkreten Fall ab. Hier kannst du nachschauen, ob der genannte Fall in etwa den gesetzlichen Voraussetzungen genügt:

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__5.html

Ob eine Verpflichtung der Behörden besteht, für einen Reiseausweis, der abgelaufen ist (eigenes Verschulden?) ein eiligst erstelltes Ersatzpapier (also Ersatz für den Ersatz) auszustellen, ist fraglich. Da kann man nicht mehr machen, als den Antrag stellen.

-- Editiert Felicite am 06.12.2014 14:06

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