Nur eine Fiktionsbescheinigung

18. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)
Nur eine Fiktionsbescheinigung

Guten Tag,
als Ehepaar nach Deutschland gekommen um zu arbeiten und zu leben. Unsere kleine haben wir zurück lassen müssen. Immer erhalten wir nur eine Fiktionsbescheingung obwohl wir einen
festen Arbeitsvertrag haben. Wir musten noch einmal Ausbildung machen hier in Deutschlnd.
Prüfung ist im Juni 2020 erfolgreich gewesen. Fiktionsbescheinigung läuft noch bis Oktober 2020. Ich möchte gern Termin bei Ausländerbehörde aber Betreuer sagt machen wir später. So ist immer wenn schon abgelaufen. Nun ist aber so, ich will jetzt meine Tochter aus Indien hier her holen. Wir haben alle große Sehnsucht. Was für ein Antrag muß ich stellen dafür?.
Meinn Mann und ich haben unbefristet Arbeit im Schichtsystem Klinik, gutes Einkommen, unbefristete Wohnung. Wie kann ich erreichen endlich mein Kind hier her zu holen. Bitte kann mir jemand Weg weisen? Ich will nicht mehr auf Betreuer warten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Was für ein Antrag muß ich stellen dafür?.
Das kann man wirklich erst beantworten, wenn ihr eine Aufenthaltserlaubnis/AE habt, und die Fiktionsbescheinigung/FB nicht mehr verlängert wird.
Welcher § steht in der FB?
Seit wann seid ihr in Deutschland?

Zitat (von Gehrechtkeit):
Prüfung ist im Juni 2020 erfolgreich gewesen.
Dann könnte vielleicht eine AE erteilt werden, wenn alle anderen Nachweise vorhanden sind
Den erfolgreichen Abschluss der Prüfung weiß die ABH schon?

Zitat (von Gehrechtkeit):
als Ehepaar nach Deutschland gekommen um zu arbeiten und zu leben.
Ja, aber nicht immer gibt es eine AE.
Zitat (von Gehrechtkeit):
Unsere kleine haben wir zurück lassen müssen.
Aus welchem Grund?
Zitat (von Gehrechtkeit):
Ich will nicht mehr auf Betreuer warten.
Du meinst den Mitarbeiter der ABH?

Zitat (von Gehrechtkeit):
Meinn Mann und ich haben unbefristet Arbeit im Schichtsystem Klinik, gutes Einkommen, unbefristete Wohnung.
Über wen hast du denn in deinen älteren Beiträgen geschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welcher § steht in der FB?

§ 81/4

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Den erfolgreichen Abschluss der Prüfung weiß die ABH schon?

Das weiß ich leider nicht. Vielleicht durch die Betreuerin. Das ist eine Betreuerin von der Klinik. Sie geht immer mit zur Ausländerbehörde. Immer über dem Termin. Deshalb ich möchte das alleine machn.

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#4
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Zitat (von Anami):
Den erfolgreichen Abschluss der Prüfung weiß die ABH schon?

Das weiß ich leider nicht. Vielleicht durch die Betreuerin. Das ist eine Betreuerin von der Klinik. Sie geht immer mit zur Ausländerbehörde. Immer über dem Termin. Deshalb ich möchte das alleine machn.

Wir wußten nicht was in Deutschland auf uns zu kommen wird. Eltern kümmern sich um unsere Tochter. Aber jetzt will sie endlich zu uns und wir wollen das auch. Aber geht das mit nur Fiktionsbescheinigung?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Aber geht das mit nur Fiktionsbescheinigung?

Nein.

Du bist derzeit nur geduldet. Den Rest kann man in Angriff nehmen, wenn entschieden wurde, das man hier bleiben darf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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