Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden.
Vor ca. 2 Jahren war der 12-jährige Patient Isuf in einem deutschen Krankenhaus in Behandlung. Er leidet an Epilepsie. Seine Familie kam mit ihm nach Deutschland da er in Albanien aus finanziellen Gründen nicht behandelt wurde. Die Familie wurde jedoch letztes Jahr im Januar zurück nach Albanien abgeschoben.
In den letzten Monaten waren die Anfälle so häufig, dass die Familie eine erneute Untersuchung im Krankenhaus Tirana veranlasste. Die Diagnose war wohl, dass Isuf nicht mit Medikamenten geholfen werden kann, sondern im aktuellen Zustand nur eine Operation helfen kann.
Da diese Operation in Albanien nicht durchgeführt werden kann, scheint die einzige Chance ein Operation im Ausland zu sein, vorzugsweiße Deutschland, da der Patient hier schon einmal behandelt wurde. Da eine Kranken- / Auslandskrankenversicherung nicht vorliegt würde die Operation privat durch Spendengelder bezahlt werden.
Meine Frage ist nun: Wie sieht es mit der Einreise in solchen Fällen aus? Die Familie hat wegen Abschiebung ein Einreiseverbot bis Juni 2019. Ist es trotzem möglich in einem solchen Fall eine Einreisegenehmigung zu bekommen, zumal sowohl Aufenthalt als auch Operation/Behandlung privat bezahlt werden würden?
Über Antworten und Ratschläge würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus und mit besten Grüßen!
Operation in Deutschland nach Abschiebung
19. Juli 2018
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Frage vom 19. Juli 2018 | 11:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Operation in Deutschland nach Abschiebung
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#1
Antwort vom 19. Juli 2018 | 12:27
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun: Wie sieht es mit der Einreise in solchen Fällen aus? Die Familie hat wegen Abschiebung ein Einreiseverbot bis Juni 2019. Ist es trotzem möglich in einem solchen Fall eine Einreisegenehmigung zu bekommen, zumal sowohl Aufenthalt als auch Operation/Behandlung privat bezahlt werden würden? :
Diese Frage wird Dir hier niemand beantworten können.
Zunächst sollte erst einmal das Krankenhaus gefunden werden, welches in der Lage und dazu bereit wäre, diese Operation durchzuführen. Nachdem die Kostenfrage geklärt ist, liegt es dann bei der deutschen Vertretung in Tirana, inwieweit eine Einreise zur Behandlung gestattet werden kann.
#2
Antwort vom 19. Juli 2018 | 13:13
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2421x hilfreich)
Dem Vorredner ist zuzustimmen.
Man sollte noch beachten dass, wenn die Abschiebekosten bisher nicht gezahlt wurden, die Sache ziemlich aussichtslos sein dürfte.
Andererseits könnte die private Verpflichtung eines Spenders als Bürge (der also neben dem Aufenthalt hier eine eventuelle weitere Abschiebung zahlen müsste) hilfreich sein. Nur "durch Spendengelder wird die OP gezahlt" dürfte nicht ausreichend sein, da der Junge eigentlich mindestens auch eine Krankenversicherung braucht.
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#3
Antwort vom 19. Juli 2018 | 13:28
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatNur "durch Spendengelder wird die OP gezahlt" dürfte nicht ausreichend sein, da der Junge eigentlich mindestens auch eine Krankenversicherung braucht. :
Ohne entsprechende Vorauszahlungen der Krankenhaushauskosten oder der Kostenübernahmeverpflichtung einer Krankenkasse, wird sicher kein Krankenhaus eine Behandlungszusage erteilen. Der vage Hinweis auf eventuelle Spenden reicht da kaum aus.
#4
Antwort vom 19. Juli 2018 | 21:24
Von
Status: Lehrling (1239 Beiträge, 1510x hilfreich)
ZitatWie sieht es mit der Einreise in solchen Fällen aus? Die Familie hat wegen Abschiebung ein Einreiseverbot bis Juni 2019. Ist es trotzem möglich in einem solchen Fall eine Einreisegenehmigung zu bekommen, zumal sowohl Aufenthalt als auch Operation/Behandlung privat bezahlt werden würden? :
Ganz prinzipiell gibt es eine Möglichkeit und zwar nach § 11 (4) AufenthG :
Zitat:Das Einreise- und Aufenthaltsverbot kann zur Wahrung schutzwürdiger Belange des Ausländers oder, soweit es der Zweck des Einreise- und Aufenthaltsverbots nicht mehr erfordert, aufgehoben oder die Frist nach Absatz 2 verkürzt werden.
Also, wenn die Finanzierung steht und man hat die Zusage von einer Klinik, kann man eine Betretenserlaubnis beantragen. Für die Betretenserlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig, in deren Bezirk man sich für die OP aufhalten will.
Wichtig ist das "kann" im Gesetz. Die ABH muss hier im Rahmen einer Ermessensabwägung entscheiden, ob "schutzwürdige Belange" vorliegen, die eine Betretenserlaubnis rechtfertigen. Da wird es darum gehen darzulegen, wie dringend die OP ist und ob sie wirklich am besten in Deutschland vorgenommen werden sollte. Dass durch die Finanzierung der OP einer deutschen Klinik Einnahmen zufließen, kann auch helfen. Die Vorgeschichte mit der Abschiebung kann das Ganze jedoch schwierig machen. Hat die Familie damals Asyl beantragt und wurde das als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt? Oder hat man einen normalen Aufenthalt einfach überzogen?
Die Erteilung einer Betretenserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, dass die Familie die Abschiebungskosten beglichen hat oder dass sie hierzu bereit ist (das kann man z.B. dadurch belegen, dass man schon mal eine Anzahlung leistet). Das muss man mit der Ausländerbehörde abklären. Eine absolute Bedingung ist das aber nicht, denn es sollte auch in Relation zur Dringlichkeit der Einreise gesetzt werden. Man sollte auf jeden Fall guten Willen zeigen, diese Schulden zu begleichen.
Viele Unwägbarkeiten, aber man kann es zumindest probieren. Eines muss aber klar sein: Die Familie sollte dann die Befristung der Betretenserlaubnis streng beachten und auf jeden Fall eine weitere Abschiebung vermeiden.
#5
Antwort vom 20. Juli 2018 | 10:56
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatSeine Familie kam mit ihm nach Deutschland da er in Albanien aus finanziellen Gründen nicht behandelt wurde. :
Und in Deutschland hindern die finanziellen Gründe nicht an der Behandlung? Hier sind Ärzte und Krankenhäuser doch viel teurer als in Albanien.
Zitat:
In den letzten Monaten waren die Anfälle so häufig, dass die Familie eine erneute Untersuchung im Krankenhaus Tirana veranlasste. Die Diagnose war wohl, dass Isuf nicht mit Medikamenten geholfen werden kann, sondern im aktuellen Zustand nur eine Operation helfen kann.
Da diese Operation in Albanien nicht durchgeführt werden kann, scheint die einzige Chance ein Operation im Ausland zu sein, vorzugsweiße Deutschland, da der Patient hier schon einmal behandelt wurde. Da eine Kranken- / Auslandskrankenversicherung nicht vorliegt würde die Operation privat durch Spendengelder bezahlt werden.
Meine Frage ist nun: Wie sieht es mit der Einreise in solchen Fällen aus? Die Familie hat wegen Abschiebung ein Einreiseverbot bis Juni 2019. Ist es trotzem möglich in einem solchen Fall eine Einreisegenehmigung zu bekommen, zumal sowohl Aufenthalt als auch Operation/Behandlung privat bezahlt werden würden?
Wenn es ausreichend solvente Bürgen für die Bezahlung gibt, sollte das zumindest kein Hindernis sein.
Das Problem könnte aber sein, daß die Ausländerbehörde nicht glaubt, daß die Familie anschließend wieder ausreist. Eine Abschiebung gibt es ja nur, wenn die Betreffenden zuvor nicht freiwillig wieder ausgereist sind, als sie ausreisepflichtig wurden.
Eine Erlaubnis zur erneuten Einreise wird also "nur" aus humanitären Gründen erlaubt werden, wenn sie denn erlaubt wird. Vor allem wird sie vermutlich nicht für die ganze Familie erlaubt werden, sondern nur für das Kind und ein begleitendes Elternteil.
Denn das würde ja völlig ausreichen, und es würde auch Vermutungen der Ausländerbehörde ausräumen können, daß erneut ein illegaler Aufenthalt der ganzen Familie geplant ist.
Frage am Rande: wenn das albanische Gesundheitssystem nicht für diesen Fall ausreicht (was ich gern glauben will) - gibt es keine Alternativen in direkten Nachbarländern?
#6
Antwort vom 20. Juli 2018 | 10:58
Von
Status: Senior-Partner (6268 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatNur "durch Spendengelder wird die OP gezahlt" dürfte nicht ausreichend sein, da der Junge eigentlich mindestens auch eine Krankenversicherung braucht. :
Eine Krankenversicherung wird ihn nie versichern, da klar ist, daß die Vorerkrankung zu höheren Kosten führt, als jemals an Beiträgen gezahlt werden kann.
Hier kommen nur Kostenübernahmeverpflichtungen von ausreichend zahlungskräftigen Personen oder Organisationen in Frage.
#7
Antwort vom 20. Juli 2018 | 11:38
Von
Status: Schüler (261 Beiträge, 109x hilfreich)
Zitat:ZitatHier kommen nur Kostenübernahmeverpflichtungen von ausreichend zahlungskräftigen Personen oder Organisationen in Frage. :
Selbst das wird nicht ausreichen. Man wird kein Krankenhaus finden, dass ohne Vorschusszahlung die Behandlung beginnen wird.
Dafür helfen diese dann auch bei der Visumserteilung (so weit möglich.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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