Der Fall stellt sich wie folgt dar: mein Mann (38) wurde vor seinem 38. Geburtstag vom türkischen Konsulat aufgefordert 10.000 € ans Land TR zu zahlen denn er hat seinen Wehrdienst dort nicht absolviert. Der Reisepass ist nun seit dem 31.12.12 abgelaufen und wird nicht verlängert solange er diese 10.000€ nicht zahlt.
Eine Einbürgerung ist aufgrund einer noch nicht verjährten Bewährungsstrafe nicht vor 2019 möglich.
Dazu jetzt meine Frage: WAS NUN! ? ! Wir haben diese 10.000€ nicht und er nun halt keinen Pass mehr. Was kann passieren was sollen wir tun?
Das türkische Konsulat meinte er könne ja jetzt zum Wehrdienst für 12-18 Monate in die Türkei gehen danach bekäme er auch einen Pass. Aber wie sieht das dann hier mit dem Zurückkommen aus? Kann man einfach so wieder einreisen? Noch zur Info: mein Mann ist hier in DE geboren und war ausser im Urlaub nie in der Türkei.
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Pass abgelaufen - Einbürgerung unmöglich HILFE
Notfall?
Notfall?
§ 51(3) AufenthG
: Der Aufenthaltstitel erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 7, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Eine Einbürgerung ist aufgrund einer noch nicht verjährten Bewährungsstrafe nicht vor 2019 möglich.
Dann hat man ja noch Zeit das Geld anzusparen?
Abgesehen davon, kann keiner wissen wie die Gesetze 2019 aussehen.
Eventuell hat sich das dann schon erledigt weil die dann EU Mitglied sind?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Die 10000 EUR müssen ja an die türkei jetzt gezahlt werden. Die wollen ihr Geld in diesem Jahr
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Vielleicht wäre ja die Befreiungsvariante die Light-Version: 21 Tage Grundausbildung und Zahlung von 5000-7500€. Das soll immer noch möglich sein.
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Nein nur noch bis zum 37. Geburtstag
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Dann wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben, als seinen Wehrdienst in der geforderten Form abzuleisten.
Wenn er schon hier geboren ist, dann hat er seine Chance sich einbürgern zu lassen doch längst gehabt. Wenn er sie nicht wahrgenommen hat, selber schuld. Das er seinen Wehrdienst abzuleisten har, dürfte doch auch schon seit längeren bekannt gewesen sein.
Ohne gültigen Pass ist sein Aufenthalt illegal und kann zu unangenehmen Konsequenzen führen.
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