Passangelegenheiten

15. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)
Passangelegenheiten

Hallo liebe Gemeinde!

Tipps&Tricks sind willkommen.

Person L., israelischer und russischer Staatsbürger, seit 16 Jahren in D., in Besitz einer Niederlassungserlaubnis, auch eine Einbürgerungszusicherung liegt vor.

L. verlängert seit 16 Jahren seinen israelischen Pass und ein Jahr und steht auf der Liste beim Konsulat, als jemand, dessen Lebensmittelpunkt im Ausland liegt.

Die Prozedere war 16 Jahren so: L. ruft bei der israelischen Botschaft in Berlin an, ein Paar Wochen, bevor Pass abläuft. Israelische Botschaft bittet um Zusendung des Passes, Pass wird zugesendet, nach ca. 2 Wochen kommt ein um ein Jahr verlängertes Pass zurück.

Und so seit 16 Jahren.

Diesmal wieder - Anruf bei der Botschaft, Pass zugesendet ... nach 6 Wochen (Pass läuft in der Zeit ab) kommt ein Schreiben, dass der Pass im Ausland nicht wieder verlängert werden kann, weil L. seit 10 Jahren nicht mehr in Israel war. Dies sei eine neu gesetzliche Regelung für israelische Staatsbürger im Ausland. In Israel braucht die Erstellung des Passes ca. 3 Wochen.

L. hat im Oktober einen Familienurlaub nach Südamerika.

Vor dem Oktober bekommt L. keinen Urlaub (ist angestellt in Vollzeit).

Was soll nun L. (mein Mann) machen?

Tipps, Tricks und gut gemeinte Ratschläge willkommen. Danke im voraus!




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13 Antworten
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#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Person L., israelischer und russischer Staatsbürger

Dann kann er doch mit seinen russischen Pass reisen oder er muss eben warten bis er den neuen/verlängerten Pass in den Händen hat.

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#2
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Zitat (von alya_teufelchen):
Person L., israelischer und russischer Staatsbürger

Dann kann er doch mit seinen russischen Pass reisen oder er muss eben warten bis er den neuen/verlängerten Pass in den Händen hat.

Das wäre Plan B: Bisher hat sich L. allerdings stets mit dem israelischen Pass ausgewiesen, auch im vorletzten Jahr auf der gleichen Reise nach Südamerika.

Könnte es in der Hinsicht Probleme geben?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Könnte es in der Hinsicht Probleme geben?
Ja. Der israelische ist ja ungültig.
Man wird ihn nicht reisen lassen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ja. Der israelische ist ja ungültig.
Man wird ihn nicht reisen lassen.
Sie haben mich missverständen ...

Die Frage war: In Südamerika war mein Mann vor zwei Jahren mit israelischen Pass eingereist. Jetzt werde er wohl mit dem russischen Einreisen. Ist es in Ordnung? Die Schreibweise seines Familiennamens ist bei den russischen Pass auch eine andere, als im Israelischen.

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#5
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Bis jetzt war auch die Niederlassungserlaubnis-Karte mit dem israelischen Pass verknüpft. Kann man sie so einfach jetzt mit dem russischen verknüpfen? Muss man dann wegen den anderen Schreibweise von dem Namen auch ALLES (Verträge) ändern...?!

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Ist es in Ordnung?
Das weiß ich leider nicht. Ich kenne die Vorschriften der Flughafenbehörden und Grenzpolizeien und Botschaften aller 13 südamerikanischen Staaten nicht.
Zitat (von alya_teufelchen):
Sie haben mich missverständen ...
Achso. Wird er denn dieses Jahr ein Visum von diesem südamerikanischen Staat benötigen?
Dann dürfte sich herausstellen, ob er mit seinem russischem Pass als russischer Staatsbürger dort einreisen kann.
Und hoffentlich ist dieser Pass noch gültig?
Die unterschiedliche Schreibweise des Namens ist wahrscheinlich der hebräischen bzw. kyrillischen Schrift geschuldet.
Wenn er den russischen Pass nutzen kann, spielt die Schreibweise im israelischen Pass sicher keine Rolle.

Alles zu Deutschland ist mE in diesem Fall nicht relevant.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Anami):
(...)
Alles zu Deutschland ist mE in diesem Fall nicht relevant.
Sorry, ich muss nachhaken ...

Die Schreibweise des Namens soll doch mit dem Dokument übereinstimmen, mit dem man sich ausweisst?
Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungen, Konto - läuft dann alles auf den "israelischen Namen", auch wenn L. sich mit dem russischen Pass ausweisst?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Das weitet sich ja aus... :augenroll:
Ich habe die kyrillische und/oder hebräische Schreibweise im russischen bzw. israelischen Pass gemeint.

Zitat (von alya_teufelchen):
Person L., israelischer und russischer Staatsbürger, seit 16 Jahren in D., in Besitz einer Niederlassungserlaubnis, auch eine Einbürgerungszusicherung liegt vor.
DAS hat doch nichts mit seiner beabsichtigten Reise nach Südamerika zu tun.
Vor 2 Jahren konnt er mit dem israelischen Pass in S-Amerika einreisen. Hatte er da etwa seinen Mietvertrag usw. alles in lateinischer Schrift und Schreibweise mit?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Person L. zur Einreise seine sämtlichen Unterlagen aus D. vorlegen muss.
Er ist doch Russe mit russischem Pass. Und will als Russe nach Südamerika.
Er weist sich doch hoffentlich mit dem russischen Pass aus, beantragt mit diesem evtl. vorher ein Visum zur Einreise in den südam. Staat...Dazu benötigt er sicher auch keinen Mietvertrag über seine Wohnung in D.
Zitat (von alya_teufelchen):
Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungen, Konto - läuft dann alles auf den "israelischen Namen", auch wenn L. sich mit dem russischen Pass ausweisst?


Und warum hattest du nach Tricks gefragt?
Dein Mann hat doch hoffentlich keinen *falschen* russischen Pass?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Anami):
(...)
Vor 2 Jahren konnt er mit dem israelischen Pass in S-Amerika einreisen. Hatte er da etwa seinen Mietvertrag usw. alles in lateinischer Schrift und Schreibweise mit?


Natürlich. Wie stellen Sie sich denn ein Vertrag in D. vor, in dem der Name in kyrillischen bzw hebräischen Buchstaben steht?! Es geht um die Transliteration des Namens in beiden Pässen. Sagen wir mal (zum Beispiel) - in Hebräischen Pass ist die lateinische Transliteration Müller. Und in Russischen Pass ist die Transliteration Mühler.

Auf der Niederlassungserlaubniskarte, die jetzt mit dem israelischen Pass verknüpft ist, steht (wie im israelischen Pass) -> Müller.

Wird die Karte NUN mit dem russischen Pass verknüpft, wird auf der NE-Karte wohl "Mühler" stehen. Mit dieser Karte und dem Pass wird dann mein Mann sich auch in D. ausweissen müssen. Und alle deutschen Unterlagen wurden bis jetzt auf die "israelische" Schreibweise (also lateinische Transliteration des hebräischen Namens) ausgelegt.

Läuft L. nach der Reise als "Russe" durch das Leben in D., muss doch die Schreibweise von ALLEM mit der Schreibweise des aktuellen Namen im aktuellen Pass übereinstimmen?

Oder sehe ich das falsch?

PS: Jeder ausländische Reisepass beinhaltet hat nach meinem Wissen eine lateinische Transliteration - man kann den Airline-Mitarbeitern nicht unbedingt das Entziffern des chinesischen/hebräischen/Russischen/armenischen eben nicht zumuten, absolut zurecht.

-- Editiert von alya_teufelchen am 18.07.2019 13:38

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von alya_teufelchen):
Natürlich.
Wie bitte? Er hatte seine sämtlichen deutschen Verträge mit, um seine israelische Staatsangehörigkeit zwecks Einreise nach Südamerika nachzuweisen?
Es wird langsam ---albern---
Außerdem: Es ist wohl nicht unerheblich, in welchen Staat er dort einreisen will--- und zu welchem Zweck.

Zitat (von alya_teufelchen):
Es geht um die Transliteration des Namens in beiden Pässen.
Ich dachte, es geht um einen ungültigen israel.Pass und eine gepl. Reise nach Südamerika.
Zitat (von alya_teufelchen):
Wie stellen Sie sich denn ein Vertrag in D. vor,
Ja, ICH habe solche Probleme nun mal nicht. Und zwar, weil ich *Mono-Staatler* bin. Ich heiße immer und überall Müller. Sogar im Ausland.

Zitat (von alya_teufelchen):
Läuft L. nach der Reise als "Russe" durch das Leben in D.,
Ach. Jetzt gehts auch schon um das Leben NACH der Reise...?
Da hat er doch alle Unterlagen mit dem Namen Müller. Lebt friedlich weiter als Herr Müller in D. uU. benötigt er manchmal seine NE, und seine Aufenthaltskarte. Alles Müller.

Das Problem scheint die Beschaffung des israelischen Passes zu sein.
Nochmal meine Frage: Braucht er als Russe ein Visum zur Einreise?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Anami):
(...) Wie bitte? Er hatte seine sämtlichen deutschen Verträge mit, um seine israelische Staatsangehörigkeit zwecks Einreise nach Südamerika nachzuweisen?
Es wird langsam ---albern---
Beruhigen Sie sich bitte. Die Frage nach Einreise nach Südamerika ist - u.a. von Ihnen auch - beantwortet.

Jetzt dürfen Sie sich die die Folgefrage konzentrieren. Und bei der geht es tatsächlich um das Leben nach der Reise.

Zitat (von Anami):
(...)
Außerdem: Es ist wohl nicht unerheblich, in welchen Staat er dort einreisen will--- und zu welchem Zweck.

Zweck - Urlaub. Land - Niederlande, Insel Curacao in der Karibik.


Zitat (von Anami):
(...) (...) Ja, ICH habe solche Probleme nun mal nicht. Und zwar, weil ich *Mono-Staatler* bin. Ich heiße immer und überall Müller. Sogar im Ausland.
Ich kann Sie auch nur dazu beglückwünschen. Im richtigen Land geboren zu werden ist ein Gewinn in Lotto, so zu sagen. Akzeptieren Sie bitte, dass es auch andere Situationen gibt. Und nur so am Rande: meine Kinder haben 4 (geschrieben - vier) Staatsbürgerschaften und ich alle Hände voll, den Papierechaos zu bewältigen.

Zitat (von Anami):
(...) Ach. Jetzt gehts auch schon um das Leben NACH der Reise...?
Richtig. Es hat zwar bei Ihnen etwas gedauert, aber nun können Sie auch endlich folgen.

Zitat (von Anami):
(...) Da hat er doch alle Unterlagen mit dem Namen Müller. Lebt friedlich weiter als Herr Müller in D. uU. benötigt er manchmal seine NE, und seine Aufenthaltskarte. Alles Müller.
Also lebt er weiter - mit dem russischen Pass, in dem er "Mühler" heiß und der Rest läuft aber weiter in D. auf "Müller" (wie im israelischen Pass)? Ist das legal?! Mir kommt das etwas seltsam vor ... Sind Sie sicher?

Zitat (von alya_teufelchen):
Das Problem scheint die Beschaffung des israelischen Passes zu sein.
Korrekt. Und das ist ein großes Problem

Zitat (von alya_teufelchen):
Nochmal meine Frage: Braucht er als Russe ein Visum zur Einreise?
Nein, da er ein NE für Deutschland hat.


-- Editiert von alya_teufelchen am 18.07.2019 14:04

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Ich bin ganz ruhig. Die Frage ist beantwortet. Das ist gut.
Curacao ist nicht Südamerika, aber hier ebenso irrelevant wie 4 Kinder oder viel Papierkram.

Zitat (von alya_teufelchen):
L. hat im Oktober einen Familienurlaub nach Südamerika...Was soll nun L. (mein Mann) machen?
NACH der Reise? Ich lese dazu keine Frage in deinen ersten 6 Beiträgen.

Ich wünsche ein schönes Leben VOR-WÄHREND-NACH der Reise.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich bin ganz ruhig. (...)
Macht das sich irgendwie bemerkbar? Immerhin hatten Sie die Stirn mich zu fragen, ob der Pass "gefälscht" sei. Wenn Sie sich bei den Ausländerfragen dermaßen unwohl fühlen dass Sie sogar den *Mono-Staatler* raushängen müssen, so bleiben Sie einfach diesem Unterforum fern.


Hier kann zu.

-- Editiert von alya_teufelchen am 18.07.2019 16:22

0x Hilfreiche Antwort

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