Problem mit Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis Studentenstatus

4. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
minchen0206
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Problem mit Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis Studentenstatus

Hallo zusammen,

mein Freund ist seit ca. 2 Jahren in Deutschland. Er ist hierhin gekommen um sein Studium abzuschließen, was er seit einem Jahr auch getan hat.
Nun ist es so, dass er zwar in der Ausländerbehörde noch als Student läuft (wofür auch die Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis (max. 120 Vollzeittage arbeiten) ausgestellt sind) aber eigentlich kein Student mehr ist.
Noch dazu arbeitet er seit einem Jahr Vollzeit, er dachte das ist möglich weil ihm der Arbeitgeber damals gefragt hat ob als Student oder Vollzeit. Ich habe ihn gefragt, ob der Chef nicht nach der Arbeitserlaubnis/Aufenthaltsgenehmigung gefragt hat, weil er dann gesehen hätte, dass er so viel gar
nicht arbeiten darf...das hat der Arbeitgeber nie getan. Um das Problem noch zu verkomplizieren, wohnt er nicht mehr in der Stadt wo er die Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, jedoch "offiziell" schon da er sich nie umgemeldet hat..
In wenigen Monaten läuft die Aufenthaltsgenehmigung für das Studium ab und er würde gerne hier bleiben und hier auch weiterhin in Vollzeit arbeiten..einen Job hat er ja eh schon...allerdings fürchte ich das er dort gerade nicht arbeiten dürfte weil er keine Vollzeit Arbeitserlaubnis hat.
Ein bisschen suchen hat ergeben, das es starke Strafen dafür gibt (5000€), wäre denn die Firma nicht verpflichtet gewesen nach der Arbeitserlaubnis zu Fragen? Und er zahlt Steuern, Krankenversicherung etc. hätte die Ausländerbehörde nicht längst mitbekommen das er zu viel arbeitet und etwas gesagt?

Hatte jemand eine ähnliche Situation und konnte diese irgendwie positiv lösen?

Was macht man nun am besten, bei der Ausländerbehörde anrufen und alles so schildern? können sie Ihn dafür bestrafen?
Er ist weiter in der Uni angemeldet und hat eine Studentenbescheinigung, allerdings studiert er eigentlich nicht mehr...

Vielleicht hat jemand etwas ähnliches erlebt und hat eine Lösungsidee...

Vielen Dank schon mal!



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von minchen0206):
Er ist hierhin gekommen um sein Studium abzuschließen, was er seit einem Jahr auch getan hat.
Das kann übel enden. Da fällt mir nichts ein...
Zitat (von minchen0206):
wäre denn die Firma nicht verpflichtet gewesen nach der Arbeitserlaubnis zu Fragen? Und er zahlt Steuern, Krankenversicherung etc. hätte die Ausländerbehörde nicht längst mitbekommen das er zu viel arbeitet und etwas gesagt?
NÖ. Das interessiert die ABH nicht. Und auch der AG ist nicht verantwortlich. Dein Freund ist verpflichtet, Änderungen der ABH bekanntzugeben. Das hat er versäumt.
Auch für den Umzug gab es eine Mitteilungspflicht. Nur er ist dazu verpflichtet, sich bei alten ABH ab-und bei der neuen ABH anzumelden. Mit der neuen Meldeadresse.
Die ABH ist nicht die Mutter der Kontrolle.

Zitat (von minchen0206):
allerdings studiert er eigentlich nicht mehr...
eigentlich? oben klingt es wie gar nicht mehr, denn sein Studienabschluss war schon vor einem Jahr. Auf dem Dokument steht ja ein Datum.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nur er ist dazu verpflichtet, sich bei alten ABH ab-und bei der neuen ABH anzumelden.

Nein, das ist nicht vonnöten, denn durch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfährt die neue/andere Ausländerbehörde automatisch vom Wohnungswechsel. Es ist somit nicht erforderlich, sich persönlich an die Ausländerbehörde zu wenden und sich dort anzumelden.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von minchen0206):
Ein bisschen suchen hat ergeben, das es starke Strafen dafür gibt (5000€ , wäre denn die Firma nicht verpflichtet gewesen nach der Arbeitserlaubnis zu Fragen?

Lernen, für sich selbst Verantwortung zu übernehmen! Ein Arbeitgeber ist keine Mama, die darauf achtet, dass die Papiere von Dobermann Sohnemann in Ordnung sind - als Erwachsener (und endgültig mit abgeschlossenem Studium) ist man selbst für seine Unterlagen und Verfehlungen verantwortlich.

Außerdem steht da unter Garantie "bis zu" 5000 €. Es hängt vom Grad des Verschuldens ab, der hier allerdings recht hoch sein dürfte.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von minchen0206):
Er ist hierhin gekommen um sein Studium abzuschließen, was er seit einem Jahr auch getan hat.


Zitat (von minchen0206):
Er ist weiter in der Uni angemeldet und hat eine Studentenbescheinigung, allerdings studiert er eigentlich nicht mehr...


Was soll das heißen? "Studium abgeschlossen" bedeutet gemeinhin: Prüfungen bestanden, Diplom erhalten. Soll "seit einem Jahr" heißen "vor einem Jahr"? Zum Studienabschluss passt nicht, dass er "weiter" an der Uni gemeldet ist und eine Studienbescheinigung hat. Hat er das Studium einfach (still und leise) geschmissen und ist nicht mehr an der Uni aufgetaucht? Oder hat er abgeschlossen und sich pro forma in einem anderen Studiengang neu (nicht "weiter" ) immatrikuliert? Das macht rechtlich einen großen Unterschied. Denn dann kann es möglicherweise nicht nur um einen Verstoß gegen die Arbeitserlaubnis handeln, sondern um illegalen Aufenthalt.

Wichtig ist nicht nur, welches Ablaufdatum auf der Aufenthaltserlaubnis (AE) steht, sondern welche Bedingungen für das Erlöschen der AE dort genannt werden. Auch wenn die Frist noch läuft, kann die AE automatisch ungültig werden, wenn die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind (z.B. dass studiert wird). Nach Erlöschen der AE wäre der komplette Aufenthalt illegal. Deshalb genau die Bedingungen der AE prüfen!

Zitat (von minchen0206):
wäre denn die Firma nicht verpflichtet gewesen nach der Arbeitserlaubnis zu Fragen? Und er zahlt Steuern, Krankenversicherung etc. hätte die Ausländerbehörde nicht längst mitbekommen das er zu viel arbeitet und etwas gesagt?


Natürlich kann die Firma Probleme bekommen, wenn Sie einen Ausländer ohne ausreichende Arbeitserlaubnis beschäftigt. Das entlastet den Arbeitnehmer aber nicht - er muss sich natürlich eigenverantwortlich darum kümmern, sich hier legal zu verhalten. Dass er nur in bestimmten Umfang arbeiten darf, war deinem Freund bekannt. Die Bußgeldandrohung von bis zu 5000 Euro gilt übrigens für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer: [link=https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__404.html]§ 404 Abs. 2 Nr. 3 und 4 und Abs. 3 SGB III[/link]. Die Höhe orientiert sich an der Schwere des Verstoßes - und da reicht eine Überbeschäftigung ausländischer Studenten nicht bis zur Höchststrafe.

Was Finanzamt und Krankenversicherer betrifft: Die bekommen keine Arbeitszettel der Steuerpflichtigen oder Versicherten. Die bekommen Meldungen über den Verdienst - woher sollen sie wissen, wie lange der Betreffende dafür arbeiten muss? Zudem wird das dort überhaupt nicht überprüft. Das ist nicht die Aufgabe von Steuerbehörde und Krankenversicherer.

Zitat (von minchen0206):
Was macht man nun am besten, bei der Ausländerbehörde anrufen und alles so schildern? können sie Ihn dafür bestrafen?


Natürlich sollte er sich so schnell wie möglich ehrlich machen. Konsequenzen wird das haben. Welche, das hängt auch davon ab, ob seine AE zumindest formal noch gültig ist - er also nicht seit einem Jahr illegal hier lebt. Wichtig auch, ob er sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Nur wenn das bekannt ist, kann man ansatzweise einschätzen, ob es eine Option für einen zukünftigen Aufenthalt geben kann. Für welche Vollzeitarbeit will er denn zukünftig hierbleiben (entsprechend dem Uniabschluss und entsprechend bezahlt? Mangelberuf?)? Zwei nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeiten (Arbeit ohne Arbeitserlaubnis, Verstoß gegen Meldeauflagen) stehen aber schon mal auf der Negativseite.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32100 Beiträge, 5648x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Nein, das ist nicht vonnöten
Und wenn es so ist?
Zitat (von minchen0206):
...wohnt er nicht mehr in der Stadt wo er die Aufenthaltsgenehmigung beantragt hat, jedoch "offiziell" schon da er sich nie umgemeldet hat..
Ich hatte verstanden, er hat sich nie umgemeldet. Er wohnt lt. Meldestelle und ABH noch immer dort in Stadt 1.

Lebt und arbeitet aber seit einem Jahr in Stadt 2.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
mein Freund ist seit ca. 2 Jahren in Deutschland. Er ist hierhin gekommen um sein Studium abzuschließen, was er seit einem Jahr auch getan hat.


Hat er das Studium erfolgreich abgeschlossen (mit einem Bachelor/Master/Diplom) - oder das Studium hingeschmissen?

Im ersteren Fall dürfte er sich danach einen Vollzeitjob suchen (für bis zu 18 Monate) und in Deutschland bleiben. Das hätte man aber alles der ABH proaktiv mitteilen müssen und ggf. eine Verlängerung beantragen. Nichtsdestotrotz würde ich nunmehr zur ABH gehen und den Fehler beichten.

In zweiteren Fall würde ich empfehlen, aus Deutschland jetzt schnellstmöglichst auszureisen, bevor es noch mehr Ärger gibt.

-- Editiert von vundaal76 am 10.07.2019 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich hatte verstanden, er hat sich nie umgemeldet. Er wohnt lt. Meldestelle und ABH noch immer dort in Stadt 1.
Lebt und arbeitet aber seit einem Jahr in Stadt 2.

Das stellt in der Tat einen Verstoß gegen die Meldevorschriften dar und wird entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen.

Aber im Normalfall, wenn man sich ordentlich beim Einwohnermeldeamt ummeldet, ist keine zusätzliche Meldung bei der Ausländerbehörde erforderlich.

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