Hallo,
ein Bekannter von mir ist einem Wiederholungsbetrüger bzw. professionellen Trickbetrüger zum Opfer gefallen. Anzeige ist bereits erstattet worden, Ermittlungen laufen jedoch schwer da der Täter ständig untertaucht. Zivilrechtlich wird bereits gegen den Täter vollstreckt, es gibt jedoch weitere Gläubiger und der Täter täuscht eine Mittellosigkeit vor (was nicht sein kann, denn von irgendwas muss er ja leben, und Sozialleistungen kann er nicht beziehen). Die Sache läuft jetzt schon seit ein paar Jahren ohne Fortschritte.
Nun ist es so, dass der Täter als Nicht-EU-Ausländer regelmäßig seinen Aufenthaltserlaubnis verlängern muss wenn er in Deutschland lebt. Da er aber jedes Mal einen aktuellen Finanzierungsnachweis vorlegt, steht das wie im Konflikt zu der Tatsache dass er angeblich mittellos und arbeitslos ist. Der Verdacht steht daher im Raum, dass der Täter strategisch vorgeht: zum Zeitpunkt seiner Aufenthaltserlaubnisverlängerung legt er kurzfristig Rücklagen an und weist irgendeinen Arbeitsvertrag vor, und sofort nachdem ihm sein Aufenthaltserlaubnis verlängert wird kündigt er und schafft sein Vermögen (Diebesgut) beiseite, damit nicht gegen ihn vollstreckt werden kann. Anders können sich die Gläubiger nicht erklären, wie der Täter jahrelang immer wieder bei den Ausländerbehörden nachweisen kann dass er seinen eigenen Lebensunterhalt finanzieren und gleichzeitig bei der Zwangsvollstreckung immer mittellos und arbeitslos bei der Vermögensauskunft ankreuzen kann. Für die Sache spricht zumindest, dass der Täter immer wieder die Arbeitsstelle wechselt und viele Bankkonten unterhält.
Ist es in diesem Falle sinnvoll, die zuständige Ausländerbehörde (wegen oft wechselnder Wohnort sind immer wieder andere Ausländerbehörden zuständig) darüber zu informieren?
Was könnte man sonst noch unternehmen, um das Vorgehen des Täters zu unterbinden?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von Yure65 am 27.09.2020 08:20
Professioneller Trickbetrüger täuscht die Behörden!?
Notfall?
Notfall?
Hier ist zwischen Zivilrecht und Strafrecht zu unterscheiden. Es gibt eine Mitteilungspflicht in Strafsachen an die Ausländerbehörde. Erstmalig wird von der Staatsanwaltschaft die Anklageerhebung mitgeteilt. Ob diese Tatsache schon Einfluß auf den Aufenthaltstitel hat, das kommt drauf an. Man weiß ja nicht, welchen Titel er besitzt. Und Verurteilungen führen dann zu einer neuen Mitteilung, ab zwei Jahren Freiheitsstrafe wird es auf jeden Fall eng mit dem Titel. Auch werden inzwischen relativ problemlos Gewinne aus strafbaren Handlungen seitens der Strafgerichte abgeschöpft.
Also irgendwas ist hier zumindest auf der strafrechtlichen Seite nicht so, wie Du schreibst. Denn Serientäter mit bekanntem Aufenthalt sind greifbar.
wirdwerden
Nun---das mit der AE ist nicht immer und nicht pauschal so. Es ist für Ausländer generell nicht einfach, einen unbefristeten Job und eine unbefristete AE zu erhalten.
Was ist ein Finanzierungsnachweis? In D üblich eine Zusage/Nachweis einer Kreditfinanzierung. Was meinst du? Wo muss er diesen vorlegen?
Wem erklärt er das mit der Mittellosigkeit? Und wann ?
Untertauchen kann er nur, bis er wieder seine AE verlängern muss.
Es gibt Nicht-EU-Bürger, die mehrere Jahre Soz-Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Oder je nach AE können sie auch Leistungen nach SGB II/Hartz4-Leistungen oder nach SGB XII erhalten. Das kann also sein und ist in X-Tausenden Fällen sogar definitiv so. Diese Ausländer müssen auch ihre AE verlängern.
Ja und? Was will man mit dem Verdacht? Das Verfahren läuft doch. Viele beschäftigen sich damit. Das dauert eben.
Mit neuen Verdachtsmomenten kann man eine neue Anzeige bei der Polizei stellen. Offenbar kennt man diesen Täter sogar persönlich?
Evtl. ist unbekannt, was möglich und uU gar nicht illegal ist? (Außer Trickbetrug natürlich). Immerhin scheint eine Arbeitserlaubnis vorzuliegen.ZitatAnders können sich die Gläubiger nicht erklären, :
Also, welches Verfahren läuft jetzt?
Wenn er nix für die Gläubiger hat--- dann ist das leider so. uU kann er abgeschoben werden, vermutlich nicht einfach so.
Übrigens: Auch Deutsche haben diesen *Bogen* mit wiederholtem Betrug schon raus...haben nix für die Gläubiger, beziehen Sozialleistungen... können aber nicht abgeschoben werden
Das Verfahren läuft ---seit wann genau? Und welchen Schaden in Euro hatte dein Bekannter?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIst es in diesem Falle sinnvoll, die zuständige Ausländerbehörde (wegen oft wechselnder Wohnort sind immer wieder andere Ausländerbehörden zuständig) darüber zu informieren? :
Schwer zu sagen, ob es etwas bringen wird. Es kann aber nicht schaden, wenn man der Ausländerbehörde Informationen zukommen lässt - am besten belegt durch Dokumente. Also z.B. die Unterlagen die man über die behauptete Mittellosigkeit hat.
Es ist deshalb schwer zu sagen, ob es etwas bringt, weil man z.B. meist nicht sicher sagen kann, inwieweit die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines anderen wirklich an der Lebensunterhaltssicherung hängt (bei jemandem, der deutschverheiratet ist oder deutsche Kinder hat, gilt das z.B. nicht). Andererseits gibt es Pfändungsgrenzen. So kann der Lebensunterhalt für die ABH gesichert sein, weil die Pfändungsgrenzen das Existenzminimum sichern, obwohl für Gläubiger nichts übrigbleibt.
Wenn bei der ABH jedoch für die Verlängerung der AE Einkommen angegeben werden, die bei der Vermögensauskunft gegenüber Gläubigern nicht aufgeführt werden, kann es interessant werden. Interessant für die ABH, aber auch für Polizei und Staatsanwaltschaft - damit kann es letztlich auch hilfreich für die Gläubiger sein.
Eine ganz andere Schiene ist die Frage, ob die AE wegen strafrechtlicher Ermittlungen verlängert werden kann. Solange nur ermittelt wird, wird eine AE zwar nicht verlängert, aber der Aufenthalt ist weiterhin legal, bis über die Ermittlungen entschieden wird. Der bisherige Aufenthaltstitel gilt erstmal weiter. Erst wenn es eine Verurteilung gibt, könnte das Konsequenzen für den Aufenthalt in Deutschland haben. Das hängt einerseits von der Höhe der Verurteilung und andererseits dem berechtigen "Bleibeinteresse" des Ausländers (hier geht es um die bisherige Aufenthaltsdauer, die soziale Integration usw.).
Man kann hier nicht mehr machen, als 1) eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu stellen und 2) den Behörden (Polizei und ABH) alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie über alles Relevante zu informieren, was man man weiß (wirkliches Wissen, kein Hörensagen, keine Vermutungen). Alles andere muss man den Behörden überlassen, denn es ist eine Angelegenheit zwischen Behörde und dem Betreffenden.
Zitatder Täter täuscht eine Mittellosigkeit vor (was nicht sein kann, denn von irgendwas muss er ja leben, und Sozialleistungen kann er nicht beziehen). :
Der Täter muss keine Mittellosigkeit vortäuschen, von den knapp 1.200 EUR / Monat lässt sich durchaus leben.
ZitatDenn Serientäter :
Ich lese nichts von einem Serientäter?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten