RE: Aufenthaltstitelverlängerung für Nicht-EU nach 6,5 Jahren in Deutschland und einem Kurzem Ehe

1. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sunny1991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
RE: Aufenthaltstitelverlängerung für Nicht-EU nach 6,5 Jahren in Deutschland und einem Kurzem Ehe

Liebe alle,

hier ist mein Anliegen. Ich komme aus Osteuropa. Seit April 2013 wohne ich in Deutschland. Von 2014 bis 2020 (oktober) studierte ich an der Universität. Seit September 2018 bin ich mit einem Deutschen verheiratet. Jetzt aber stehen wir kurz vor eine Scheidung, mein Mann verlangt es, den Trennungsjahr so früh wie möglich anfangen. Wäre ich jetzt nicht verheiratet, hätte ich 18 Monate Zeit nach meinem Studium Arbeit zu suchen, da ich aber seit 2,5 Jahren den Aufenthaltstitel als Ehepartnerin habe, erlischt (nicht wahr?) diese Möglichkeit. Jetzt habe ich auch ein Vollzeitsjob, welcher jedoch nicht mit meine Studium zu tun hat. Fragen:
- Welche Möglichkeiten habe ich, um aus Deutschland nicht ausreisen zu müssen, außer dass ich es wieder anfgange zu Studieren (habe ich auch es vor, jedoch erst ab Oktober 2020, für einen Master). Kann ich aufgrund einen Vollzeitsbeschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
- Kann mein aktueller Aufenthaltserlaubnis sofort nach Anfang von einem Trennungsjahr verkürzt werden?
- Gilt noch die Zeit des Trennungsjahres als Ehe?

Für die jeglichen Rat bedanke ich mich.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Sunny1991):
Jetzt aber stehen wir kurz vor eine Scheidung, mein Mann verlangt es, den Trennungsjahr so früh wie möglich anfangen.
Wenn einer von beiden die Trennung erklärt, beginnt die Trennung.
Zitat (von Sunny1991):
Gilt noch die Zeit des Trennungsjahres als Ehe?
Ja, die Ehe besteht bis zur Scheidung vor dem Familienrichter.
In aller Regel dauert das Trennungsjahr auch mind. 1 Jahr.
Aber aufenthaltsrechtlich gilt der Zeitpunkt der Trennung als Ende der Ehegatten-AE, wenn man noch nicht mind. 3 Jahre in Ehe gelebt hat.
Zitat (von Sunny1991):
Von 2014 bis 2020 (oktober) studierte ich an der Universität.
Du bist noch eingeschriebene Studentin?
Zitat (von Sunny1991):
Jetzt habe ich auch ein Vollzeitsjob,
Als Studentin? Oder hast du hast dein Studium abgebrochen? Vollzeitarbeit +reguläres Studium passt nicht zusammen.
Zitat (von Sunny1991):
Seit September 2018
Dein A-Titel als Ehefrau eines Deutschen ist erst ca. 1,5 Jahre alt.
Zitat (von Sunny1991):
Kann ich aufgrund einen Vollzeitsbeschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
Ja. Könnte gelingen. Kommt auf die Art des Jobs an.

Aber mit Studium, erfolgreichem Abschluss und späterem Vollzeitjob ist es einfacher.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Von 2014 bis 2020 (oktober) studierte ich an der Universität.


Welchen Abschluss hast Du?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunny1991
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die Antwort.

Also, Korrektur: seit Sept 2017 bin verheiratet. Studium Literaturwissenschaft, Bachelor habe ich im Oktober 2020 abgeschlossen und seit Januar 2020 habe einen Vollzeitjob als Empfangsmitarbeiterin. Habe gestern ins Landratsaamt angerufen, sie meinten, ich könnte mich schon einbürgern lassen. Die entsprechende Unterlage schicken die mir per Post. Was sagen Sie dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Sunny1991):
Bachelor habe ich im Oktober 2020 abgeschlossen
Wie bitte? Oktober 2020 hast du den Bachelor abgeschlossen?
6 Jahre für den Bachelor? Und dann Empfangs-MA? Seit einem Monat?

Zitat (von Sunny1991):
Was sagen Sie dazu?
Was soll man sagen?
Du hattest nach einer Aufenthaltserlaubnis gefragt. Wegen der Trennung/Scheidung.

Ein Antrag auf Einbürgerung ist etwas völlig anderes.
Aber dann solltest du die Fragen vom LRA genau lesen, richtige Zahlenangaben machen. Nicht die Jahre verwechseln usw.
Wenn ein Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, muss man trotzdem die ca 200,- Gebühr bezahlen.

Bis zur Einbürgerung (Erhalt eines deutschen Ausweises/Passes) dauert es unterschiedlich lang. Von wenigen Wochen bis 1,5 Jahre. Je nach Stadt und Andrang.
Bis dahin benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen