Liebe alle,
hier ist mein Anliegen. Ich komme aus Osteuropa. Seit April 2013 wohne ich in Deutschland. Von 2014 bis 2020 (oktober) studierte ich an der Universität. Seit September 2018 bin ich mit einem Deutschen verheiratet. Jetzt aber stehen wir kurz vor eine Scheidung, mein Mann verlangt es, den Trennungsjahr so früh wie möglich anfangen. Wäre ich jetzt nicht verheiratet, hätte ich 18 Monate Zeit nach meinem Studium Arbeit zu suchen, da ich aber seit 2,5 Jahren den Aufenthaltstitel als Ehepartnerin habe, erlischt (nicht wahr?) diese Möglichkeit. Jetzt habe ich auch ein Vollzeitsjob, welcher jedoch nicht mit meine Studium zu tun hat. Fragen:
- Welche Möglichkeiten habe ich, um aus Deutschland nicht ausreisen zu müssen, außer dass ich es wieder anfgange zu Studieren (habe ich auch es vor, jedoch erst ab Oktober 2020, für einen Master). Kann ich aufgrund einen Vollzeitsbeschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?
- Kann mein aktueller Aufenthaltserlaubnis sofort nach Anfang von einem Trennungsjahr verkürzt werden?
- Gilt noch die Zeit des Trennungsjahres als Ehe?
Für die jeglichen Rat bedanke ich mich.
RE: Aufenthaltstitelverlängerung für Nicht-EU nach 6,5 Jahren in Deutschland und einem Kurzem Ehe
1. Februar 2020
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Frage vom 1. Februar 2020 | 03:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
RE: Aufenthaltstitelverlängerung für Nicht-EU nach 6,5 Jahren in Deutschland und einem Kurzem Ehe
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#1
Antwort vom 1. Februar 2020 | 13:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Wenn einer von beiden die Trennung erklärt, beginnt die Trennung.ZitatJetzt aber stehen wir kurz vor eine Scheidung, mein Mann verlangt es, den Trennungsjahr so früh wie möglich anfangen. :
Ja, die Ehe besteht bis zur Scheidung vor dem Familienrichter.ZitatGilt noch die Zeit des Trennungsjahres als Ehe? :
In aller Regel dauert das Trennungsjahr auch mind. 1 Jahr.
Aber aufenthaltsrechtlich gilt der Zeitpunkt der Trennung als Ende der Ehegatten-AE, wenn man noch nicht mind. 3 Jahre in Ehe gelebt hat.
Du bist noch eingeschriebene Studentin?ZitatVon 2014 bis 2020 (oktober) studierte ich an der Universität. :
Als Studentin? Oder hast du hast dein Studium abgebrochen? Vollzeitarbeit +reguläres Studium passt nicht zusammen.ZitatJetzt habe ich auch ein Vollzeitsjob, :
Dein A-Titel als Ehefrau eines Deutschen ist erst ca. 1,5 Jahre alt.ZitatSeit September 2018 :
Ja. Könnte gelingen. Kommt auf die Art des Jobs an.ZitatKann ich aufgrund einen Vollzeitsbeschäftigung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen? :
Aber mit Studium, erfolgreichem Abschluss und späterem Vollzeitjob ist es einfacher.
#2
Antwort vom 1. Februar 2020 | 14:41
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Von 2014 bis 2020 (oktober) studierte ich an der Universität.
Welchen Abschluss hast Du?
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#3
Antwort vom 4. Februar 2020 | 15:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen dank für die Antwort.
Also, Korrektur: seit Sept 2017 bin verheiratet. Studium Literaturwissenschaft, Bachelor habe ich im Oktober 2020 abgeschlossen und seit Januar 2020 habe einen Vollzeitjob als Empfangsmitarbeiterin. Habe gestern ins Landratsaamt angerufen, sie meinten, ich könnte mich schon einbürgern lassen. Die entsprechende Unterlage schicken die mir per Post. Was sagen Sie dazu?
#4
Antwort vom 4. Februar 2020 | 16:21
Von
Status: Unbeschreiblich (32122 Beiträge, 5650x hilfreich)
Wie bitte? Oktober 2020 hast du den Bachelor abgeschlossen?ZitatBachelor habe ich im Oktober 2020 abgeschlossen :
6 Jahre für den Bachelor? Und dann Empfangs-MA? Seit einem Monat?
Was soll man sagen?ZitatWas sagen Sie dazu? :
Du hattest nach einer Aufenthaltserlaubnis gefragt. Wegen der Trennung/Scheidung.
Ein Antrag auf Einbürgerung ist etwas völlig anderes.
Aber dann solltest du die Fragen vom LRA genau lesen, richtige Zahlenangaben machen. Nicht die Jahre verwechseln usw.
Wenn ein Einbürgerungsantrag abgelehnt wird, muss man trotzdem die ca 200,- Gebühr bezahlen.
Bis zur Einbürgerung (Erhalt eines deutschen Ausweises/Passes) dauert es unterschiedlich lang. Von wenigen Wochen bis 1,5 Jahre. Je nach Stadt und Andrang.
Bis dahin benötigt man eine Aufenthaltserlaubnis.
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