Recht Auf Wiederkehr aus der Türkei

2. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go514332-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Recht Auf Wiederkehr aus der Türkei

Hallo,

unswar ging es um ein Problem das mich seit längerem Bedrückt.

Ich Hakan 25.05.1994 (24) in Deutschland,Heidenheim geboren und bis zu meinem 17 lebensjahr in Deutschland gelebt(Hauptschulabschluss absolviert), würde gerne wissen ob ich das recht hätte wieder nach Deutschland zu kommen.
In die Türkei sind wir zusammen mit meiner Familie gezogen, es sind schon fast 7-8 Jahre her seit der auswanderung.

Habe in Deutschland noch sehr viele Freunde, Familienangehörige und sogar eine Freundin die mich ab und zu mal besuchen kommt in die Türkei.

Achja mein Vater ist 2-3 Jahre später ausgewandert, sprich er hat noch ein paar Jahre extra gearbeitet in DE.
Während der rest meiner Familie schon in der Türkei war.

Ist dieser Gesetz für mich überhaupt Gültig?
Wenn nicht gibt es irgendetwas was ich tuhen könnte?

-- Editiert von go514332-53 am 02.05.2019 10:56

-- Editiert von go514332-53 am 02.05.2019 10:57

-- Editiert von go514332-53 am 02.05.2019 11:03

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go514332-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Habe ich mir schon angeschaut.

Hier gibt es drei Punkte, bei dem 1.Punkt bin ich mir sicher das ich die Voraussetzungen erfülle.

aber weil ich die zwei anderen Punkte nicht so verstanden habe wollte ich im Forum nachfragen ob jemand situationsbedingt antworten könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn du dich auf Absatz 1 beziehen willst, müssen alle drei Punkte erfüllt werden.
Die zweite Bedingung des dritten Punktes erfüllst du laut Sachverhalt nicht mehr, da dein Antrag nicht mehr "vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise" gestellt werden könnte.
Ob du Punkt 2 erfüllst, kann dir hier niemand beantworten, da du nichts dazu schreibst, wovon du in Deutschland denn leben wollen würdest. Punkt 3 genügt aber.
Gründe, bei dir einen abweichenden Zustand zu sehen, kann ich auch nicht im Sachverhalt erkennen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go514332-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Sieht so aus als würde ich beim 2. Absatz die Voraussetzungen nich erfüllen. Da mein Vater sich bei der Auswenderung bei der AOK abgemeldet hat.

Noch eine frage bezüglich Unterkunft und wovon ich leben kann in Deutschland.
Ist es für mich möglich in Deutschland eine Arbeit zu finden und irgendwie dadurch mein Aufentaltsrecht zu bekommen?


-- Editiert von go514332-53 am 02.05.2019 11:54

1x Hilfreiche Antwort

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