Recht auf Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsrecht ?

16. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cheeks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsrecht ?

Hallo zusammen,
Ich habe einen Bruder der die Britische Staatsbürgerschaft hat. Er wohnt seit 49 Jahren in Deutschland, ist auch in Deutschland geboren aber auf britischem Militärgebiet. Jetzt mit dem Brexit ist seine Zukunft in Deutschland sehr unsicher.
Wir fragen uns ab ob Er ein Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung und/ oder auf eine Staasbürgerschaft hat.
Wie gesagt, Er besitzt einen britischen Pass und ist Psychisch krank (paranoid Schyzophren), deswegen hat Er noch nie gearbeitet und immer nur Sozialhilfe, jetzt Grundeinkommen empfangen. Er hat keinen Schulabschluss kann aber Deutsch, auch lesen und schreiben. Er wohnt alleine, hat keine Frau oder Kinder. Er ist abhängig von Seiner Familie die Ihm mit allem helfen muss... Einkaufen, Behördengänge usw..
Er war mit 17 oder 18 Jahren auch mal kurz in Jugendhaft, welches mittlerweile verjährt ist. Er hat sich seitdem nie wieder etwas zuschulden kommen lassen.
Er hat eine Schwester (Deutsche Staatsangehörigkeit), einen Stiefvater ( Deutscher), Stiefschwester, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen hier in Deutschland und eine Schwester in den Niederlanden. Seine Mutter ist Verstorben. Sein Vater lebt in Grossbritannien... Er hat keinen Kontakt mit Ihm.
Wie stehen seine Chancen um, wenn Grossbritannien aus der EU ist, eine Staatsbürgeschaft oder Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?
Wir machen uns natürlich alle Gedanken darum was mit Ihm passieren wird und sind für jede Information Dankbar. Die Informationen welche wir bis jetzt finden konnten, geben Ihm / uns nicht viel Hoffnung und wir befürchten das Er ausgesetzt wird.
Gruss cheeks



-- Editier von Cheeks am 16.09.2017 21:10

-- Editier von Cheeks am 16.09.2017 21:14

-- Editier von Cheeks am 16.09.2017 21:17

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

49 Jahre in D. und psychisch krank, die helfenden Verwandten leben hier, da halte ich die Wahrscheinlichkeit einer Abschiebung eher für null. Und ausgesetzt wird er ganz sicher nicht! :cool:
Ein Fachanwalt für Ausländerrecht hilft weiter, gute findet man oft über die Flüchtlingsberatungsstelle vor Ort.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Er sollte erst einmal sagen, welchen Status er hat.

wirdwerden

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Jetzt mal etwas ausführlicher. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Liegenschaften der Stationierungsstreitkräfte exterritorial sind. Sie waren auch zu Zeiten der Besetzung, also von 1945-1991 deutsches Territorium. Es gab eben nur ein paar abweichende Regelungen. Ob der Bruder also in einem britischen Krankenhaus on post geboren ist oder aber in der Uni-Klinik in Hamburg Eppendorf, das spielt für seinen Status keine Rolle. Ob er vor fast 50 Jahren automatisch auch die Staatsangehörigkeit der Mutter erworben hat, das weiss ich nicht, das wäre zu klären. Jedenfalls haben sich die Eltern seinerzeit offensichtlich dafür entschieden, das Kind im britischen System registrieren zu lassen. Es kann sein, dass seinerzeit dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlossen war, das wäre zu eruieren. Viele Eltern entschieden sich seinerzeit für dieses Modell, gerade bei Jungs. Hiess das doch, dass die Kids vom deutschen Wehrdienst ausgeschlossen waren. Dazu kam dann noch die Gratis-Gesundheitsfürsorge, das preiswerte Einkaufen u.s.w. Also ein ganz gutes soziales Paket, was wesentlich mehr wert war als das damals ja wirklich mickrige Kindergeld in Deutschland.

Solange der Vater bei der Armee war, könnte der Bruder unabhängig vom Alter eben auch Card-Holder sein. So war meine Frage zu verstehen, die ich gestern so etwas knapp gestellt habe. Dieser Status wäre als erstes zu klären. Dann parallel die Frage, ob der Bruder seinerzeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Das könnte nämlich sein. Auch wenn man ihn damals nicht ins deutsche System integriert hat.

Und erst dann kommen wir zur Überlegung, unter welchen Voraussetzungen er im Fall der ausschließlich britischen Staatsangehörigkeit hier bleiben kann.

wirdwerden

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#4
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dann parallel die Frage, ob der Bruder seinerzeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.

Zitat (von Cheeks):
Er wohnt seit 49 Jahren in Deutschland, ist auch in Deutschland geboren aber auf britischem Militärgebiet.

Demzufolge ist er 1968 geboren. Zu dieser Zeit wurde die Staatsangehörigkeit nur durch den Vater weitergegeben. Die spätere Möglichkeit die Staatsangehörigkeit der Mutter ebenfalls zu erwerben, wurde anscheinend nicht wahrgenommen und so ist er nur Brite.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Danke Dir. Das war ja genau die Frage, in der ich unsicher war. Allerdings gibt es ja auch Fälle, bei denen bewusst die deutsche Staatsangehörigkeit gewählt wurde, und das funktionierte zumindest bei nichtehelichen Kindern.

wirdwerden

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#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Bei nichtehelichen Kindern bekam das Kind die Staatsangehörigkeit der Mutter, um Staatenlosigkeit zu vermeiden.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Es gab aber Sonderregelungen für die sog. "Besatzungskinder," ich hab die im Augenblick nur nicht mehr präsent.

wirdwerden

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#8
 Von 
Cheeks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wieder,

erst einaml Danke für die Antworten :) Zur weiteren Aufklärung...
Seine Mutter hatte damals die britische Statsangehörigkeit (angenommen bei Heirat, Vater war damals und ist immer noch Schotte, wohnhaft in Schottland), das heisst, beide Elternteile waren also Britisch bei Seiner Geburt und Er hat auch nur die britische Staatsangehörigkeit (nur einen britischen Pass, Eltern sind geschieden wo Er ung. 7 oder 8 Jahre alt war). Seine Mutter hat Jahre später (Er war schon Erwachsen zu dem Zeitpunkt) die Deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, ist aber mittlerweile verstorben.
Er lebt alleine, ist also nur teilweise auf Hilfe angewiesen, wie schon erwähnt... bei Behördengängen, Einkaufen, Wäsche waschen usw..
Er versorgt sich weiterhin selbst (Kochen, Wohnung reinigen usw.). Er hat die britische Staatsangehörigkeit auch beibehalten weil Er finanziell nicht die Mittel hatte (Immer nur Sozialhilfe empfangen und seit ein paar Jahren Grundeinkommen) um das zu verändern. Eigendlich ist es auch nie so zur Sprache gekommen und dann kam der Eintritt in die EU.
Was uns am meissten Sorgen macht ist, das Er keine 60 Monate in die Staatskasse einbezahlt hat, welches immer eine Voraussetzung ist bei einer Aufenthaltsgenehmigung sowie bei einer Staatsbürgerschaft. Es gibt ja die sogenannte 'Grauzone', wir wissen aber nicht ob es auf Ihn zutrifft.
Er kann zwar Deutsch schreiben aber nicht vernünftig und Rechnen.. denke ist Grundschul Niveau da Er fast nie zur Schule gegangen ist (immer von Zuhause abgehauen vom 2en Lebensjahr an schon, im Heim gewesen deswegen aber auch da immer wieder weggelaufen und rumgestreunert). Somit würde Er den Einbürgerungstest warscheinlich nicht schaffen.
Sicherung des Lebensunterhalts... Tja.... immer nur Geld vom Staat bekommen. Straflosigkeit... Seine Jugendstrafe ist mittlerweile verjährt, keine Ahnung ob dies angerechnet werden kann ?
Mit der jetzigen politischen Situation wissen wir nicht wie 'Streng' gleich gehandelt wird, angesehen Frau Merkel ja auch nicht gerade zugänglich ist und Schottland zwar in der EU bleiben möchte aber im Moment keine andere Möglichkeit hat, als mit raus zu gehen.

Hoffe das dies die Situation ein bischen deutlicher darstellt.

LG

-- Editiert von Cheeks am 18.09.2017 16:16

-- Editiert von Cheeks am 18.09.2017 16:25

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

So, ich versuche mal, das alles auseinander zu tröseln. Ich tue mich deshalb so schwer, weil sich der Status dieser Kinder immer mal geändert hat, teilweise rückwirkend, teilweise nur für die Zukunft. Ich gehe jetzt davon aus, dass der Bruder kein ID-Card Holder mehr ist. Wäre er es noch, wäre sein Verbleiben in Deutschland völlig problemlos, allerdings dürfte er an deutschen Sozialleistungen nicht teilhaben. Letzteres wissen aber viele deutsche Sozialbehörden nicht. Wir haben es also mit einem ganz "normalen" Briten zu tun, der in Deutschland lebt, und im Augenblick die Freizügigkeit geniesst, die er noch hat.

Da steht eine Änderung zu erwarten, das ist klar. Einbürgerung möchte ich ausschliessen, einfach weil er ja nicht für sich selbst sorgt. Bleibt also die Aufenthaltserlaubnis, evtl. die Niederlassungserlaubnis. Ich weiss nicht, ob da schon konkrete Pläne da sind. Ich kann mir aber eigentlich gar nicht vorstellen, dass es für Altfälle keine Übergangsregelung geben wird. Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass der Bruder eben in schöner Regelmäßigkeit zum Ausländeramt gehen muss, um seinen Aufenthaltstitel zu verlängern.

Es kann auch sein, dass es für die Alt-NATO-Besatzungskinder-Fälle eine Sonderregelung geben wird. Halte ich für nicht unwahrscheinlich. Aber, das ist abzuwarten.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 18.09.2017 17:33

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da steht eine Änderung zu erwarten, das ist klar. Einbürgerung möchte ich ausschliessen, einfach weil er ja nicht für sich selbst sorgt. Bleibt also die Aufenthaltserlaubnis, evtl. die Niederlassungserlaubnis. Ich weiss nicht, ob da schon konkrete Pläne da sind. Ich kann mir aber eigentlich gar nicht vorstellen, dass es für Altfälle keine Übergangsregelung geben wird. Es wird wohl darauf hinaus laufen, dass der Bruder eben in schöner Regelmäßigkeit zum Ausländeramt gehen muss, um seinen Aufenthaltstitel zu verlängern.

Da hier keiner von uns über hellseherische Kräfte oder eine Kristallkugel um die Zukunft vorauszusagen verfügt, ist es müßig darüber zu spekulieren, wie diese "Altfälle" geregelt werden. Eine Einbürgerung wird sicher unter den gegebenen Umständen nicht möglich sein und eine Niederlassungserlaubnis wohl auch kaum. Somit bleibt es abzuwarten, wie das geregelt wird. Den Kopf wird man ihm mit Sicherheit nicht abreisen.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wir sind uns ja einig. Mir ging es doch darum, erst einmal den Ist-Zustand heraus zu finden und auch auf die Möglichkeit von Sonderregelungen für so ehemalige "Besatzungskinder" hinzuweisen.

wirdwerden

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