Reisepass abgelaufen...Keine Einbürgerung möglich?

24. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Arina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Reisepass abgelaufen...Keine Einbürgerung möglich?

Ich bin Schülerin eines Gymnasiums und mache in diesem Jahr das Abitur.
Danach würde ich gerne eine duale Ausbildung anfangen (Vertrag hab ich schon)
dennoch steht meinem Glück nur eines im Wege :
Durch den Abistress hab ich versäumt den Reisepass mit der Niederlassungserlaubnis zu verlängern. Er ist abgelaufen.
Ein Anruf im Russischen Konsulat (nach einer Stunde Durchwahlversuchen) brachte folgendes: Ich muss zurück nach russland und dort meinen Reisepass verlängern -
was womöglich SEHR lange dauern könnte... das würde heißen ich kann meine Ausbildung nicht rechtzeitig anfangen und/ oder mein Abitur nicht machen...was beides nicht in Frage kommt...
Der Frau am Telefon war es übrigens egal ob ich jetzt Abitur mache oder ob ich danach eine Ausbildung hier in Deutschland anfange.
...bisher wurde eine Einbürgerung von mir wegen unklarer Situation in der Famillie (oma in russland krank ..) nicht vorgenommen bisher...
und mit ungültigem Reisepass kann ich nichts machen, soweit ich weiss..

... nun lebe ich schon seit 10 Jahren in Deutschland ... und habe folgende Fragen:
Wird man mich ausweisen??
Reisepass ungültig = keine Niederlassungserlaubnis mehr??
Kann ich irgendetwas tun damit ich nicht ausgewiesen werde?
Wenn ich nach Russland fahren muss und Russland mich "dabehalten" will - davor hab ich angst - um meine Existenz, schließlich muss ich ja auch von irgendetwas leben...
Ausserdem kann ich nichts tun,um zurückkommen zu erzwingen weil ich Staatsbürger Russlands bin und nicht Deutschlands...
aber ich würde wirklich gerne hier meinen Weg ins Berufsleben starten und auch die Firma bei der ich den Vertrag unterschrieben habe nicht enttäuschen wollen.


Ich wäre dankbar für Vorschläge und Ratschläge.

MfG
Arina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Na, wir werden doch in einem Rechtsforum nicht zur Korruption raten!

Nach russischem Recht sind die Konsulate nur dann zuständig, wenn man sich ordnungsgemäß auf Dauer in Russland ab- und in Deutschland angemeldet hat. Diese Sache muss auf jeden Fall in Ordnung gebracht werden. Sonst wird es nichts mit der Einbürgerung. Weniger, weil der Pass abgelaufen ist, sondern weil sonst auch nicht das erforderliche Entlassungsverfahren eingeleitet werden kann.

Eine Ausweisung ist jedenfalls nicht zu befürchten, auch die Niederlassungserlaubnis hängt nicht an der Gültigkeit des Passes.

2x Hilfreiche Antwort

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