Reisepass und Aufenthaltstitel abgelaufen

26. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Varkey
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Reisepass und Aufenthaltstitel abgelaufen

Tag auch, werte Gemeinde.
Mir ist vorhin aufgefallen, dass sowohl mein Pass, als auch mein Aufenthaltstitel abgelaufen sind. Bis Mitte Juni waren beide gültig. Ich habe nicht vor zu reisen, ich wollte nächste Woche lediglich alle nötigen Unterlagen bei der Ausländerbehörde abgeben, damit ich mit dem Einbürgerungsprozess beginnen kann. Dies ist jetzt erstmal Nebensache, wobei ich mich natürlich frage, ob ich danach direkt damit loslegen kann. Es sind lediglich 1,5 Monate vergangen, seitdem beide Dokumente abgelaufen sind.

Noch kurz was über mich:

- 23 Jahre alt
- Türkischer Staatsbürger
- In Deutschland geboren und aufgewachsen mit deutschem Schulabschluss

Was sollte ich zunächst einmal tun? Mein Pass und Ausweis sind beide am gleichen Tag abgelaufen. Kann ich hierfür bestraft werden? Ich würde mich nämlich direkt am Montag schon um alles kümmern. Zudem habe ich den neuen türkischen Pass, daher sollte es ja nicht allzu lange dauern, richtig? Wie sieht es allerdings mit dem Aufenthaltstitel aus? Wie lange dauert das da?

Wie schon erwähnt, ich möchte nicht reisen. Beide Dokumente sind lediglich abgelaufen und ich möchte mich schnellstmöglich darum kümmern, damit ich danach dann mit dem Einbürgerungsprozess beginnen kann.

LG

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9 Antworten
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#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Varkey):
Mein Pass und Ausweis sind beide am gleichen Tag abgelaufen. Kann ich hierfür bestraft werden?


Prinzipiell kann das sein, streng genommen ist das ein Verstoß gegen die Passpflicht und die "Erfordernis eines Aufenthaltstitels". Bei Fahrlässigkeit wird das aber als Ordnungswidrigkeit eingeschätzt. Das kann normalerweise maximal ein Bußgeld geben (wobei das Bußgeld auch nicht hoch sein wird).

Zitat (von Varkey):
Wie sieht es allerdings mit dem Aufenthaltstitel aus? Wie lange dauert das da?


Das hängt natürlich immer auch davon ab, wie gut die ABH organisiert ist. Im Normalfall kann das aber sehr schnell gehen, wenn es ein "unproblematischer" Fall ist. Also, wenn es nicht viel zu prüfen gibt, bevor die Aufenthaltserlaubnis verlängert wird (was bei den meisten so ist, die hier geboren wurden und aufgewachsen sind). Dann ist gut möglich, dass der Aufenthaltstitel direkt beim ersten Vorsprechen verlängert wird. Die Ausstellung der Karte mit dem elektronischen Aufenthaltstitel wird dann noch etwas dauern.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Varkey
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Prinzipiell kann das sein, streng genommen ist das ein Verstoß gegen die Passpflicht und die "Erfordernis eines Aufenthaltstitels". Bei Fahrlässigkeit wird das aber als Ordnungswidrigkeit eingeschätzt. Das kann normalerweise maximal ein Bußgeld geben (wobei das Bußgeld auch nicht hoch sein wird).


Aber vor einer Abschiebung oder so muss ich jetzt keine Angst haben, oder?

Zitat (von Felicite):
Das hängt natürlich immer auch davon ab, wie gut die ABH organisiert ist. Im Normalfall kann das aber sehr schnell gehen, wenn es ein "unproblematischer" Fall ist. Also, wenn es nicht viel zu prüfen gibt, bevor die Aufenthaltserlaubnis verlängert wird (was bei den meisten so ist, die hier geboren wurden und aufgewachsen sind). Dann ist gut möglich, dass der Aufenthaltstitel direkt beim ersten Vorsprechen verlängert wird. Die Ausstellung der Karte mit dem elektronischen Aufenthaltstitel wird dann noch etwas dauern.


Kann ich dann dennoch einen Antrag auf Einbürgerung einreichen oder muss erst der verlängerte Aufenthaltstitel da sein?

Übrigens wurde ich vor ein paar Wochen mit einem Strafbefehl, also mit 80 Tagessätzen belangt, ein Recht, den Antrag zur Einbürgerung zu stellen, habe ich aber immer noch, richtig? Zudem werde ich bald studieren, da wären Unannehmlichkeiten wirklich nicht so schön.

Danke für deinen Beitrag!

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Varkey):
Aber vor einer Abschiebung oder so muss ich jetzt keine Angst haben, oder?


Allein wegen einer relativ kleinen Lücke bei der Aufenthaltserlaubnis sicher nicht. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Abschiebung am Ende einer Kette steht, in der man sehr viel falsch gemacht haben muss, wenn man vorher einen sicheren Aufenthalt hatte.

Zitat (von Varkey):
Kann ich dann dennoch einen Antrag auf Einbürgerung einreichen oder muss erst der verlängerte Aufenthaltstitel da sein?


Ein gültiger Aufenthaltstitel ist Grundvoraussetzung bei der Einbürgerung. Ob die Einbürgerungsbehörde akzeptiert, dass der Nachweis der AE nachgereicht wird, glaube ich nicht. Letztlich wird dies aber nicht den Unterschied machen, wenn du direkt am Montag zur ABH gehst.

Zitat (von Varkey):
Übrigens wurde ich vor ein paar Wochen mit einem Strafbefehl, also mit 80 Tagessätzen belangt, ein Recht, den Antrag zur Einbürgerung zu stellen, habe ich aber immer noch, richtig?


Das allein verhindert die Einbürgerung (noch) nicht - wenn es vorher keine Strafe gab und auch keine dazukommt. In der Folge könnte ein kleineres strafrechtliches Problem reichen und die Einbürgerung müsste man erstmal auf Eis legen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Varkey
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Allein wegen einer relativ kleinen Lücke bei der Aufenthaltserlaubnis sicher nicht. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Abschiebung am Ende einer Kette steht, in der man sehr viel falsch gemacht haben muss, wenn man vorher einen sicheren Aufenthalt hatte.


Bei mir liegt momentan ein Btmg-Verstoß mit 80 Tagessätzen/800€ Geldstrafe zugrunde. Ich hatte Cannabis erworben.

Zitat:
Ein gültiger Aufenthaltstitel ist Grundvoraussetzung bei der Einbürgerung. Ob die Einbürgerungsbehörde akzeptiert, dass der Nachweis der AE nachgereicht wird, glaube ich nicht. Letztlich wird dies aber nicht den Unterschied machen, wenn du direkt am Montag zur ABH gehst.


Demnach müsste ich also erst auf den Erhalt der neuen Karte bzw. des neuen Aufenthaltstitels warten? Ja, Montag direkt hin und gleichzeitig noch einen Termin mit dem türkischen Konsulat vereinbaren. Oder ist das nicht nötig? Reicht es auch, wenn ich mit beiden Dokumenten lediglich zur Ausländerbehörde gehe?

Zitat:
Das allein verhindert die Einbürgerung (noch) nicht - wenn es vorher keine Strafe gab und auch keine dazukommt. In der Folge könnte ein kleineres strafrechtliches Problem reichen und die Einbürgerung müsste man erstmal auf Eis legen.


Wenn die Behörde am Zweifeln ist, gibt es ja immer noch die Möglichkeit an einer Anhörung teilzunehmen. Aber bei unter 90 Tagessätzen sollte es hoffentlich keine Unannehmlichkeiten und daher auch keine Anhörung geben. Bei mir ist es übrigens das Btmg. Natürlich bereue ich das Ganze und ich bin mittlerweile auch schon lange weg von dem Zeug. Ich habe mich vor einer langen Zeit bereits fest dazu entschlossen, den richtigen Weg zu gehen und mich von den falschen und schädlichen Dingen fernzuhalten. Ich stehe einer Zukunft entgegen, die ich mir nicht entgehen lassen will, einer guten Zukunft.

-- Editiert von Varkey am 26.07.2019 22:04

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Varkey):
Bei mir liegt momentan ein Btmg-Verstoß mit 80 Tagessätzen/800€ Geldstrafe zugrunde. Ich hatte Cannabis erworben.


Als in Deutschland Aufgewachsener wirst du bei so einer Strafe keine Ausweisung zu befürchten haben. Ganz prinzipiell: Früher gab es feste Grenzen: 1 Jahr Haft = Kann-Ausweisung, 2 Jahre Haft = Soll-Ausweisung bzw. 3 Jahre Haft = Muss-Ausweisung (Btm wurde härter beurteilt, da musste ab 2 Jahren Haft ausgewiesen werden und es konnte bei weit weniger).

Nach der Gesetzesreform soll bei jedem Fall das "Ausweisungsinteresse" des Staates (der seine Bürger vor Straftaten/Terror schützen will) einzeln abgewogen werden gegen das "Bleibeinteresse" des Betroffenen (Bindung an Deutschland, fehlende Verbundenheit mit dem Land der Staatsangehörigkeit). Jemand, der (mit Aufenthaltstitel) in Deutschland aufgewachsenen ist, gilt als "faktischer Inländer". Da geht man prinzipiell von einem schwerwiegenden Bleibeinteresse aus und für eine Ausweisung müsste viel mehr passieren als 80 Tagessätze. Genaue Grenzen kann dir aber keiner nennen.

Im Gegensatz zur Einzelfall-Entscheidung bei der Ausweisung gilt bei der Einbürgerung eine feste Grenze. Bis zu 90 Tagen Haft (oder Tagessätzen) gibt es kein Problem. Bei einem Tag über dieser Grenze (also wenn bei dir noch 11 Tage wegen irgendwas dazu kommen), geht nichts mehr mit der Einbürgerung, bis die Akte wieder sauber ist.

Zitat (von Varkey):
Demnach müsste ich also erst auf den Erhalt der neuen Karte bzw. des neuen Aufenthaltstitels warten? Ja, Montag direkt hin und gleichzeitig noch einen Termin mit dem türkischen Konsulat vereinbaren. Oder ist das nicht nötig? Reicht es auch, wenn ich mit beiden Dokumenten lediglich zur Ausländerbehörde gehe?


Erstmal bei der ABH am Montag den Aufenthaltstitel beantragen. Sobald der Antrag gestellt ist, ist die Lücke rechtlich geschlossen. Bei der ABH erfährst du dann, wie es mit der Verlängerung abläuft. Da die Sache mit dem Strafbefehl relativ frisch ist, muss das wohl vom Sachbearbeiter dort auch erstmal registriert werden. Du musst einfach abwarten, was dir der Sachbearbeiter dort erzählt.

Aus deutscher Sicht brauchst du das türkische Konsulat nur, um einen gültigen Pass zu besorgen. Ich hatte es so gelesen, dass der neue Pass inzwischen da ist? Falls nicht: Auch den so schnell wie möglich beantragen.

Für die Einbürgerung musst du zur Einbürgerungsbehörde - das ist eine andere Behörde als die ABH. Bei den Einbürgerungsbehörden gibt es immer auch Beratungstermine. Am besten vereinbarst du einen Termin und sprichst dort ab, wie es mit deiner Einbürgerung abläuft, welche Unterlagen du vorlegen musst, ... Übertriebene Eile muss da nicht sein. Das Ganze dauert sowieso noch eine ganze Weile (v.a. wegen der notwendigen Ausbürgerung aus der Türkei). Du solltest bei der Vorsprache bei der Einbürgerungsbehörde einen Beleg haben, dass du dich rechtmäßig in Deutschland aufhältst.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Varkey
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Als in Deutschland Aufgewachsener wirst du bei so einer Strafe keine Ausweisung zu befürchten haben. Ganz prinzipiell: Früher gab es feste Grenzen: 1 Jahr Haft = Kann-Ausweisung, 2 Jahre Haft = Soll-Ausweisung bzw. 3 Jahre Haft = Muss-Ausweisung (Btm wurde härter beurteiltIm Gegensatz zur Einzelfall-Entscheidung bei der Ausweisung gilt bei der Einbürgerung eine feste Grenze. Bis zu 90 Tagen Haft (oder Tagessätzen) gibt es kein Problem. Bei einem Tag über dieser Grenze (also wenn bei dir noch 11 Tage wegen irgendwas dazu kommen), geht nichts mehr mit der Einbürgerung, bis die Akte wieder sauber ist.


Bei mir ist es ja so, dass jeder Tagessatz mit 10€ berechnet wird. Wenn ich jetzt bspw. diese Gedstrafe in Monatsraten von jeweils 10€ bezahle und z.B. 3 Monate in Folge 30€ überwiesen habe, liegen mir dann nur noch 77 Tagessätze vor oder wird das anders berechnet? Genauso, wenn man bzw. zunächst 80 Tagessätze hat, dann auf einmal weitete 15 Tagessätze dazukommen und man in dem Moment dann keinen Antrag auf Einbürgerung stellen kann, kann man dann einen bestimmten Teil der Geldstrafe so abbezahlen, dass man unter 90 Tagessätze kommt und wieder einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann?


Zitat (von Felicite):
Erstmal bei der ABH am Montag den Aufenthaltstitel beantragen. Sobald der Antrag gestellt ist, ist die Lücke rechtlich geschlossen. Bei der ABH erfährst du dann, wie es mit der Verlängerung abläuft. Da die Sache mit dem Strafbefehl relativ frisch ist, muss das wohl vom Sachbearbeiter dort auch erstmal registriert werden. Du musst einfach abwarten, was dir der Sachbearbeiter dort erzählt.


Zumindest am Telefon meinte sie, dass das Ganze sehr grenzwertig sei, aber es dennoch kein Problem geben sollte.

Zitat (von Felicite):
Aus deutscher Sicht brauchst du das türkische Konsulat nur, um einen gültigen Pass zu besorgen. Ich hatte es so gelesen, dass der neue Pass inzwischen da ist? Falls nicht: Auch den so schnell wie möglich beantragen.


Ich habe bereits den neuen Pass. Muss ich dann immer noch zum türkischen Konsulat oder reicht der Besuch bei der ABH? Ich hatte gehört, dass man bei dem neuen Pass lediglich nur einen Stempel oder so benötigt, und nicht gleich ein ganzes neues Heft bzw. einen ganzen neuen Pass.

Zitat (von Felicite):
Für die Einbürgerung musst du zur Einbürgerungsbehörde - das ist eine andere Behörde als die ABH. Bei den Einbürgerungsbehörden gibt es immer auch Beratungstermine. Am besten vereinbarst du einen Termin und sprichst dort ab, wie es mit deiner Einbürgerung abläuft, welche Unterlagen du vorlegen musst, ... Übertriebene Eile muss da nicht sein. Das Ganze dauert sowieso noch eine ganze Weile (v.a. wegen der notwendigen Ausbürgerung aus der Türkei). Du solltest bei der Vorsprache bei der Einbürgerungsbehörde einen Beleg haben, dass du dich rechtmäßig in Deutschland aufhältst.


Ich hatte bereits einen Termin und habe auch schon einige Unterlagen oder so gut wie alles fertig/bereit. Muss mich natürlich erstmal um die andere Angelegenheit kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Varkey
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
[...]


Übrigens, mir ist aufgehalten, dass mein Aufenthaltstitel unbefristet ist. Anscheinend ist der Teil mit dem abgelaufenen Datum nur auf meinen Pass bezogen. In diesem Fall müsste ich was machen? Immer noch ins türkische Konsulat?

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von Varkey):
Übrigens, mir ist aufgehalten, dass mein Aufenthaltstitel unbefristet ist.


Langsam fühle ich mich veräppelt. Ob man eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat (die ablaufen kann) oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, weiß man doch! Ein Großteil dessen, was ich geschrieben habe, hätte ich mir sparen können.

Zitat (von Varkey):
Ich habe bereits den neuen Pass. Muss ich dann immer noch zum türkischen Konsulat oder reicht der Besuch bei der ABH? Ich hatte gehört, dass man bei dem neuen Pass lediglich nur einen Stempel oder so benötigt, und nicht gleich ein ganzes neues Heft bzw. einen ganzen neuen Pass.


Deutsche Behörden haben nur insofern damit zu tun, als dass sie von einem Ausländer verlangen, dass er einen gültigen Pass hat. Wie man das als Türke in Deutschland macht, wirst du doch schon über die Familie, türkische Bekannte oder Freunde erfahren können. Die ABH wird und darf als deutsche Behörde natürlich keine amtlichen Veränderungen an einem ausländischen Reisedokument vornehmen! Neuausstellung oder Verlängerung durch Stempel in den eigenen amtlichen Dokumenten ist hoheitliche Aufgabe eines jeden Staates.

Mit Niederlassungserlaubnis, aber ohne gültigen Pass kannst du dir den Gang zur ABH sparen. Da gibt es - nach dem jetzigen (!) Stand deiner Informationen - nichts, was die Ausländerbehörde momentan tun kann.

Zitat (von Varkey):
Bei mir ist es ja so, dass jeder Tagessatz mit 10€ berechnet wird. Wenn ich jetzt bspw. diese Gedstrafe in Monatsraten von jeweils 10€ bezahle und z.B. 3 Monate in Folge 30€ überwiesen habe, liegen mir dann nur noch 77 Tagessätze vor oder wird das anders berechnet? Genauso, wenn man bzw. zunächst 80 Tagessätze hat, dann auf einmal weitete 15 Tagessätze dazukommen und man in dem Moment dann keinen Antrag auf Einbürgerung stellen kann, kann man dann einen bestimmten Teil der Geldstrafe so abbezahlen, dass man unter 90 Tagessätze kommt und wieder einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann?


Nein, Vorstrafen verschwinden natürlich nicht, wenn man bezahlt (dazu bist du eh verpflichtet). Ist ja auch nicht so, dass abgesessene Haftstrafen nicht mehr zählen. Die 80 Tagessätze werden nach fünf Jahren aus dem Register getilgt ([link=https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html]§ 46 Abs. 1 Nr. 1 a) BZRG [/link]). Wenn irgendeine Verurteilung dazu kommt, wird aufaddiert.


-- Editiert von Felicite am 28.07.2019 12:52

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