Rumänische Staatsbürgerin / Aufenthalt Deutschland

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Claire123
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)
Rumänische Staatsbürgerin / Aufenthalt Deutschland

Hallo,
wir haben eine befreundete Familie in Rumänien deren Tochter 26 Jahre bei uns im Moment zu besuch ist. Wer kann uns helfen wie es mit den Ausländerrecht bei einer Rumänien in Deutschland gehandhabt wird. So weit wir wissen kann Sie vorerst zu touristischen Zwecken für 3 Monate in Deutschland bleiben.
- Müssen wir Sie da Sie bei uns wohnt bei der Meldebehörde anmelden ?
- Kann Sie einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn Sie keine Erwerbstätigkeit durchführt ?
- welche Möglichkeiten gibt es ?
- Wenn die 3 Monate gelten und Sie wieder ausreisen muss, muss Sie dann wieder 3 Monate warten ? Oder kann Sie sofort wieder einnreisen ?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe...
Gruß
Claire

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

1.)
Zuständig für die Visumerteilung sind nach § 71 Abs. 2 AufenthG die Botschaften und Generealkonsulate. Die Erforderlichkeit einer Beantragung ergibt sich aus der Tatsache, dass rumänische Staatsbürger in Deutschland visumpflichtig sind.

2.)
Das ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG im Rahmen des sogenannten "Schengen-Visum" möglich. Der Aufenthalt ist damit bis zu drei Monate pro Halbjahr erlaubt.

3.)
Siehe unter Nr. 2. Als Vollmitglied der Europäischen Union dürfen rumänische Staatsbürger sich pro Halbjahr 3 Monate pro Halbjahr in der Bundesrepublik aufhalten. Die 3-monatige Wartezeit ist hiernach korrekt.

Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, wie z.B. ein Schulbesuch oder die Teilnahme an einem Sprachkurs, wodurch ein längerer Aufenthalt womöglich gestattet werden kann.

Wenden Sie sich mit der Angelegenheit am besten an das Auswärtige Amt:

Auswärtiges Amt
11013 Berlin
Tel. 03018-17-0

Den Antrag auf Erteilung eines Visums finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Download/Visumantrag.pdf

- cand. jur. -

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#2
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Rumänien gehört zur EU, die Dauer des Aufenthaltes ist nunmehr unbeschränkt, ein Visum ist nicht erforderlich.

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#3
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Flo

Als Student wohl etwas weltfremd und nicht ganz auf dem Laufenden, für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten ist in Deutschland das Innenministerium bzw. die Ausländerbehörde der Gemeinde zuständig.
Nur für die deutschen Auslandsvertretungen ist das Auswärtige Amt die vorgesetzte Behörde.
Das Rumänien inzwischen EU-Mitglied ist, scheint ihnen entgangen zu sein denn damit ist für rumänische Staatsbürger kein Visum mehr erforderlich. Im Rahmen der Freizügigkeit gibt es keine Beschränkungen für den Aufenthalt innerhalb der Union.
Lediglich für eine Arbeitsaufnahme bestehen vorerst noch gewisse Einschränkungen.
.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

so ist es. Und wenn sie bei Ihnen wohnt, muß sie sich natürlich auch polizeilich anmelden.

Gruß vom mümmel

-- Editiert von muemmel am 02.04.2008 01:14:26

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Meldung aber nur, wenn sie wirklich dort wohnt,wohnen bleibt, nicht für die Zeit eines Besuches (wie lange gilt ein Besuch als Besuch? In Mietwohnung sind dies 6 Wochen)

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
polizeilich anmelden

Was hat die Polizei damit zu tun?

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#7
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

"polizeilich anmelden"

Dieser Begriff stammt noch aus einer Zeit wo die Meldestellen zu den Polizeiaufgaben gehörten, heute nennt sich das Ordnungsamt.
.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
weterok
Status:
Schüler
(387 Beiträge, 81x hilfreich)

juangriego -

Estland gehört auch zur EU und dort musst Du nach dreimonatigem Aufenthalt dort entweder ausreisen,sozusagen Deinen Aufenthalt unterbrechen,bevor Du wieder einreist oder einen Antrag auf Wohnsitz dort stellen.So eine Regelung ist zwar sehr schwer kontrollierbar,weil es ja nicht auf der Stirn geschrieben steht,wie lange sich jemand bereits in diesem Land aufhält,aber nach dem dortigen Gesetz ist das eben so.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
Dieser Begriff stammt noch aus einer Zeit wo die Meldestellen zu den Polizeiaufgaben gehörten, heute nennt sich das Ordnungsamt.

Es nennt sich Einwohnermeldeamt, mancherorts auch Bürgeramt, und Melderecht war noch nie Aufgabe der Polizei. Kann es auch gar nicht gewesen sein, denn Melderecht ist eine kommunale Aufgabe, Polizei ist Sache des Landes.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 329x hilfreich)

Wenn man den 'Besuch' anmeldet, schlägt sich dies auf die Mietnebenkosten in Form von Müllgebühren z.B. aus.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Es nennt sich Einwohnermeldeamt, mancherorts auch Bürgeramt, und Melderecht war noch nie Aufgabe der Polizei. Kann es auch gar nicht gewesen sein, denn Melderecht ist eine kommunale Aufgabe, Polizei ist Sache des Landes.(Zitat Mitleser)
.......................................
@ Mitleser

Es gab auch schon Polizei und Meldeämter in Deutschland vor dem Bestehen der Bundesrepublik und in einem Teil Deutschlands ist das, wie Du sicher weißt, noch garnicht so lange her.
Da war das mit der Melderei eben etwas anders geregelt und da gehörten dieses Meldewesen sehr wohl zu den Polizeiaufgaben.

Zitat Brockhaus 1937: *Meldewesen*

...Im engeren Sinn umfaßt das Meldewesen die Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, die Ortspolizeibehörden über jeden Wechsel des Aufenthaltsortes oder der Wohnung eines Einwohnerszu unterrichten. Das wichtigste Mittel hierzu ist die Festsetzung einer Meldepflicht.
.
.

-- Editiert von Saxonicus am 03.04.2008 11:33:41

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Hi,

wer hätte gedacht, daß das polizeiliche Anmelden eine solche Debatte auslöst. Ich bekenne, ich habe einen veralteten Begriff benutzt...In meiner Jugend hieß das so. Aber Honecker soll ja zurückgetreten sein - ich habe da so ein Gerücht gehört ;)
Im Übrigen wird das Meldewesen in Berlin vom Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten erledigt, welches, wie die Polizei, dem Innensenator untersteht. Klingt ganz nach einer Landesbehörde, oder?

Gruß vom mümmel

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