Scheidung vor Ablauf der 3 Jahren gemeinsam Leben

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
kisho
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheidung vor Ablauf der 3 Jahren gemeinsam Leben

Hallo zusammen,
meine Situation: Ich bin seit 2 Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet. Ich hab ein Haufenthaltstitel von 02/2016 - 02/2019.
Derzeit habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag, eine deutschen Führerschein sowie einen B1 Sprachkurs.
Gibt es die Möglichkeit zu einer Scheidung bevor meine drei Jahre mit ihr abgelaufen sind, damit ich in Deutschland bleiben kann? Oder kann man davor nichts machen ?
Vielen Danke im Vorraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Gibt es die Möglichkeit zu einer Scheidung bevor meine drei Jahre mit ihr abgelaufen sind, damit ich in Deutschland bleiben kann? Es kommt darauf an, ob Sie irgendeinen Mangelberuf ausüben, wie Programmierer oder Altenpfleger. Wenn nicht, können Sie nicht bleiben.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Maßgeblich ist nicht die Ehedauer, sondern der Zeitraum in dem die eheliche Gemeinschaft in Deutschland gelebt wurde. Mit der Trennung ist die Grundlage für den Aufenthalt entfallen, Sinn und Zweck des Aufenthalts ist nicht mehr gegeben. Es liegt nun an der Ausländerbehörde ob sie den Aufenthaltstitel storniert, verkürzt, auslaufen lässt oder einen Aufenthalt auf einer anderen Grundlage erteilt. Letzteres dürfte, wie schon erwähnt wurde, von der beruflichen Tätigkeit abhängen, falls es sich um eine gesuchte Beschäftigung handeln würde. 100% darauf verlassen, dass die Ausländerbehörde diese Variante auch in ihre Erwägungen einbezieht, können Sie sich allerdings nicht. Ein Anrecht auf Anwendung dieser Möglichkeit haben Sie auch nicht.

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