"Scheinehe"

7. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Elija
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
"Scheinehe"

Hallo ich habe folgende Frage. Ich habe nicht deutschen Staatsbürger geheiratet. Als wir geheiratet haben waren wir ein paar....Leider ist die Partnerschaft ca. drei Monate nach der Hochzeit zerbrochen. Da wir uns Freundschaftlich getrennt haben habe ich mich dazu entschlossen Ihn obwohl wir nicht mehr zusammen waren geholfen ein Visum bei der Ausländerbehörde zu bekommen. Ich wollte nicht das er sofort wieder in seine Heimat zurückmusste und wollte Ihn bis das Trennungsjahr vorbei ist noch Zeit geben. Jetzt ist das Trennungsjahr vorbei ich will die Scheidung einreichen aber er droht mir dem GEricht zu sagen das alles eine Scheinehe war wenn ich nicht die Scheidung zurückziehe und warte bis wir genau zwei Jahre zusammen sind so das er sein Visum bekommt. Ich würde gerne Wissen was mir jetzt blüht falls er das wirklich macht was fuer Jurisische Konzequenzen ich zu Fürchtgen haben.

Danke

E.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

das entscheidet der zuständige Richter - es gibt da keinen Katalog, wo man das nachschlagen kann. Wenn Sie nicht vorbestraft sind, wird es wohl bei einer Geldstrafe bleiben. Und fragen Sie jetzt bitte nicht, wie hoch die ausfällt - man kann das nicht seriös vorhersagen...
Da Ihr Gatte durch sein Verhalten eine strafbare Nötigung begeht, könnte die Staatsanwaltschaft aber auch nach § 154c StPO von einer Verfolgung absehen - in dem Fall würde das Verfahren schlicht eingestellt.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zu einer Scheinehe gehören zwei - du kannst ja beweisen, dass du aus Liebe geheiratet hast - er hat wahrscheinlich eher aus anderen Gründen geheiratet.
Das kommt in Bi-Nationalen Ehen häufiger vor, dass nach der Eheschließung der ausländische Part seine "Maske" fallen lässt. Soll er doch seine Drohung wahrmachen, du hast jedenfalls eine Begründung, warum du ihn geheiratet hast, die nicht auf eine Scheinehe hinweist.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na, habt Ihr zusammengelebt, Wie habt ihr euch kennengelernt, Dein Wissen über Ihn (Täto am Hintern).
Klärung der Herkunft der 50000 Euro auf deinem Konto. So ne Scheinehe sollte ja irgend einen Vorteil für dich haben. Gibts da nichts wirds schwer

Die Geschichte mit "aus Freundschaft habe ich mich nicht scheiden lassen "würde im wandeln in "Ich habe gehofft wie kommen wieder zusammen".

Auch wenn man deine Scheinehe beweisen kann, wird es für Ihn dramatischer. Für dich gibt wohl ne Geldstrafe. Lindenstaße nicht gesehen :-)

Übrigens hast du Unterhaltspflichten ...

k.





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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Eine Scheinehe wird bewußt von zwei Partnern eingegangen. Ausführlich dazu:

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/scheidungsehe.htm

Ob sich Motive für das Zusammenleben während der Ehe ändern, spielt dafür keine Rolle. Es müßte doch Freunde oder Verwandte geben, die bestätigen können, dass Sie aus Liebe geheiratet haben?

Damit er Ruhe gibt, könnten Sie auch gleich die Ausländerbehörde aufsuchen und die Situation dort erklären. Angriff ist manchmal doch die beste Verteidigung.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Hi,

daß es sich nicht von vornherein um eine Scheinehe handelte, steht ja außer Frage. Aber die TE hat ja offensichtlich durch falsche Angaben ihrem Noch-Ehemann zu einer Verlängerung der AE verholfen - das ist strafbar, und damit wird sie ja nun auch erpreßt.
Daß von hamburgerin01 vorgeschlagene Aufsuchen der ABH käme einer Selbstanzeige gleich.

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Scheinehen kommen häufiger vor als gedacht und auch Richter haben hier mittlerweile ein gewisses Gespür, ob es sich um Liebe oder Berechnung gehandelt hat. Das kriegt man durchaus raus. Und die Mitarbeiter der Ausländerbehörde haben ein noch besseres Gespür. Und bei dem hier geschilderten Sachverhalt läuten alle Alarmglocken. Soweit meine Vorredner der Fragestellerin attestieren, die "Liebe stehe außer Frage", so kann ich das nicht teilen.

Wie haben Sie sich kennengelernt?
Wie lange waren Sie zusammen, bevor die Hochzeit geplant wurde?
Wer hat den Heiratsantrag gemacht?
Wie wurde der Heiratsantrag gemacht?
Wurde Verlobung gefeiert?
Wie wurde die Hochzeit gefeiert?
Gab es eine Hochzeitsreise?
Gibt es gemeinsame Freunde?
Wurde gemeinsam mit Freunden etwas unternommen?
Gibt es Photos von gemeinsamen Erlebnissen?
Wie war der haushalt geregelt?
Wer hat eingekauft? Wer hat gekocht?
Wie waren die Finanzen geregelt?
Gab es einen Ehevertrag?

Eines kann ich sagen: Die Vernehmung wird länger dauern und die
beiden Ehepartner werden getrennt voneinander befragt.

Bei der Bestrafung ist eine Prognose immer schwierig, das ist richtig. Allerdings wurden die Scheinehen, die ich bisher mitgekriegt habe, sämtlichst mit 90 TS abgehandelt.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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