Liebe Forum-User,
ich hab schon einigen Hilfen hier gefunden, doch nun habe ich noch paar Fragen zur Klarheit...
Wie ich verstanden habe, kann man eine Scheinehe annulieren, da der Tatbestand dass"beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht begründen wollen." vorliegt!
Nun, was muss man tun um diese zu annulieren?
Da Scheinehe gegen den Gesetz stoß, wird für den Betroffen rechtsfolgen auftreten?
Ergibt es Sinn eine Scheinehe zuzugeben damit sie annuliert wird?
Welche Straffe gelten gegen jemanden der eine Scheinehe zugibt?
Gibt es Straffminderung, wenn man es zugibt?
Oder macht es garkein Sinn und man sollte sich lieber Scheiden?
Die Scheinehe soll annuliert werden um einen "legale" Ehe einzugehen! Ist das ohne weiteres möglich, gleich nach eine annulierung zu heiraten?
Die Scheinehe wurde vor einen Monaten (in Dänemark) abgeschlossen!
Ich danke euch für jede Hilfe,
Mit lieben Grüßen
Desis86
Scheinehe annulieren/zugeben um zu heiraten?
Notfall?
Notfall?
Eine Ehe-Anullierung gibt es nur im katholischen Kirchenrecht. Im deutschen Zivilrecht heißt das Ehenichtigkeit und kann durch ein Gericht festgestellt werden.
Die strafrechtlichen Konsequenzen durch das Eingehen einer Scheinehe und der damit verbundenen Einschleusung eines Ausländers findest du im Aufenthaltsgesetz Kapitel IX §§ 95 - 98.
Die Höchststrafe für alle die eine Scheinehe zugunsten Ausländer eingegen:
- Lebenslang mit dem Angetrauten zusammen leben müssen!
- Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft
- Abschiebung von beiden ins Heimatland des Ausländers!
- Ein Wunschtraum? Ja, leider.
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Berichtigung:
Seit 1998 ist die *Ehenichtigkeit* im deutschen Recht abgeschafft. Stattdessen wird eine *Aufhebung der Ehe* ausgesprochen, die aber keine Rückwirkung (auf den Zeitpunkt der Eheschließung) hat.
.
wieviel Geld haste denn kassiert für die Scheinehe ? ... und lüg uns bloß nicht an !
Danke für eure Antwort und Hilfe!
Nein, da würde was falsches Verstanden!
Ich bin selbst keine Scheinehe gegangen!
Bin in diesen Sachverhalt eher die 3.Person, (die eigentlich einen legalen Ehe mit den Mann eingehen wollte...)
Aber so wie ich verstehe, sollte man das sein lassen!
Bin Übrings selbst nicht deutsch, sondern von Natinalität einen EU-Länder! Ich weiß selbst nur geringfügig über diese Scheinehe, sollten aber Prüfungen laufen und die Behörde finden heraus dass ich davon wusste, können Sie mir das nachweisen? Immerhin habe ich keinen Nachweis! Bin ich dann ebenfalls in Gefahr?
Vielen Dank,
Mfg, Desis86
*sollten aber Prüfungen laufen und die Behörde finden heraus dass ich davon wusste, können Sie mir das nachweisen?*
Warum sollten die Behörden gerade auf Sie kommen?
*Bin ich dann ebenfalls in Gefahr?*
Nein.
Darf ich fragen, woher Sie kommen?
Grüsse
Ich war mit den Mann zusammen, daher weiß ich auch davon auch.
Ich weiß nicht ob Sie aufgrund Kontrolle, auf mich zurück greifen könnten/würden (falls sie mich finden)! Man ist doch nie sicher?
Ich bin Französin! Daher hab ich persönlich keine Problem mit Aufenthaltrecht in Deutschland, da ich auch hier Arbeite!
Du warst mit dem Mann zusammen und wolltest den heiraten und dann hat der aber jemand anderen geheiratet?
Da wäre ich aber froh, den Mann von der Backe zu haben, denn der kann es ja nicht ernst gemeint haben mit dir.
Warum andere Paare heiraten - woher sollst du das denn wissen? Ich würde mir da bezüglich einer Straftat deinerseits keine Gedanken machen.
Hallo Desis86,
verstehe ich das richtig: Du willst jemanden Heiraten, der eine Scheinehe eingegangen ist, um hier zu sein?
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