Scheinehe - muss man nicht zusammen wohnen?

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jekaterina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheinehe - muss man nicht zusammen wohnen?

HAllo,
ich war mit einem Deutschem zusammen. Ploetzlich hat es sich erwiesen, dass er mit einer Polin verheiratet war. Die Ehe sollte zum Zwecke der Aufhenthaltsgenehmigung geschlossen werden. Die beiden haben waehrend der Ehe nie zusammen gewohnt. Die Frau hatte aber die Schluessel zu seiner Wohnung und ab und zu hat irgendwelche Sachen da getrieben (nach dem Motto: die ggute Kumpeline). Wie ist das eigentlich im deutschen Recht: sollten die beiden eigentlich gemeinsam wohnen, damit es kein Verdacht auf die Scheinehe besteht oder reicht es nur, wenn man das Problem so loest, wie das die beisen geloest haben.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Wenn die beiden behaupten, sie seien verheiratet, muss erst jemand beweisen, dass es nicht so war.

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#2
 Von 
cocktailfan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

es gibt gelegentlich ehördenkontrollen beim verdacht einer scheinehe. wenn man dann nicht gemeinsam wohnt, ist der verdacht natürlich ziemlich bestätigt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
packesel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

ich habe auch so etwas erlebt.in der eigenen familie sogar.wollte mich da auch nie einmischen,erst als der gerichtsvollzieher vor meinen tür stand und diverse rechnungen kamen habe ich reagiert einem richter sowie der ausländerbehörde geschreiben,dass ich damit nichts zu tun habe und um den es geht gar nicht in deutschland lebt und alles über diese scheinehe geschreiben seitenlang das kleinste detail.es passiert nichts.die lebt fröhlich vor sich hin.tolles rechtssystem in deutschland???????!!!!!!!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12319.10.2009 09:34:10
Status:
Praktikant
(863 Beiträge, 358x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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