Schengen VISUM

4. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Wissenshunger87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Schengen VISUM

Hallo zusammen,

ich bin hier neue und habe eine Frage meine Freundin ist jetzt mit Schengen VISUM 30 Tage bei mir gewesen, ist es möglich bei der Rückkeher, direkt nach drei Wochen wieder ein Schnegen VISUM zu beantragen für 60 Tage (allerdings wäre die Einreise erst im Oktober) wir wollen nur mitte August das VISA beantragen und alles klären.

Macht das einen guten Eindruck, oder ist das eher schlecht und man sollte warten?

Wirkt sich das erste erteilte VISA und auch natürlich auch die Ausreise positiv aus?

-- Editiert von Moderator am 05.08.2019 13:47

-- Thema wurde verschoben am 05.08.2019 13:47

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Wissenshunger87):
Schengen VISUM
:forum:

Bitte unter *Ausländerrecht* fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von Wissenshunger87):
ist es möglich bei der Rückkeher, direkt nach drei Wochen wieder ein Schnegen VISUM zu beantragen für 60 Tage
Ein Antrag ist immer möglich.
Das entscheidet die dt. Botschaft, ob sie wieder ein Visum bekommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Prinzipiell ist es möglich, nach 30 Tagen Aufenhalt einen neuen Visumsantrag auf einen 60-tägigen Aufenthalt zu stellen. Wenn das gewährt wird, wären es zusammen genau die 90 Tage, die man sich im Normalfall innerhalb von 180 Tagen höchstens im Schengenraum aufhalten soll.

Zitat (von Wissenshunger87):
Macht das einen guten Eindruck, oder ist das eher schlecht und man sollte warten?


Das hängt von den Umständen ab. Hauptsache ist erstmal, dass man mit dem neuen Visumsantrag nicht dem widerspricht, was man beim vorherigen Antrag angegeben hat, z.B. als Beleg für die Rückkehrbereitschaft.

Zitat (von Wissenshunger87):
Wirkt sich das erste erteilte VISA und auch natürlich auch die Ausreise positiv aus?


Auf jeden Fall. Wichtig ist aber, ganz genau zu prüfen, ab wann die Frist genau anfängt zu laufen (also auch angefangene Tage), und wirklich die Tage abzuzählen, damit man da ja keinen Flüchtigkeitsfehler macht (so schwer das fällt, wenn man weiß, dass man erstmal wieder vom Freund getrennt sein wird).

Wenn man pünktlich wieder ausreist, hat man sich schon als verlässlich erwiesen und das spricht beim nächsten Visumsantrag natürlich für einen.

-- Editiert von Felicite am 05.08.2019 20:36

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#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Als Visumsbeamter würde ich mich Fragen, ob die Dame denn keinen Job hat den sie nachgehen muss, dass sie einfach so 30 Tage und dann kurz darauf weitere 60 Tage verreisen kann. Und wenn die Dame im Heimatland keinen Job hat wird Sie dann evtl. in Deutschland schwarz arbeiten um das Einkommen auf zu bessern? Hat sie dies evtl. schon beim ersten Aufenthalt getan, hat entsprechende Angebote und will deswegen in so kurzem Abstand ein zweites Visum? Des Weiteren reizt der zweite Aufenthalt die 90 Tage innerhalb 180 Tage Regel welche für offene Schengen-Visa und visafreie Staaten gilt aufs äusserste aus.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von FareakyThunder):
und dann kurz darauf weitere 60 Tage verreisen kann.
Sie will doch erst im Oktober nach D.
Und ist längst wieder ins Heimatland gereist.
Zitat (von FareakyThunder):
Als Visumsbeamter würde ich mich Fragen,
Und wen würdest du sonst noch fragen, damit deine Phantasie zur Realität würde? Oder in die Tonne fällt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wen würdest du sonst noch fragen, damit deine Phantasie zur Realität würde? Oder in die Tonne fällt?

Wen Sie eigene Fragen haben machen Sie doch Bitte einen eigen Faden auf. Das passende Unterforum für solche Plaudereien wäre https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=45

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