Semesterticket falsch beeinflusst?

23. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cat123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Semesterticket falsch beeinflusst?

Hallo zusammen,
Heute wurde ich mit dem Semesterticket meiner Freundin erwischt und wegen Betrug angezeigt.
Ok ich weiß, meine eigene Schuld, da stehe ich auch zu.

Viel wichtiger:
Meine Freundin, dessen Ticket ich benutzt habe, steht kurz davor den deutschen Pass zu bekommen, sie kommt aus Kolumbien.
Die Papiere und alles sind eingereicht, es steht quasi nur noch der letzte Schritt an.
Kann diese Situation ihre Einbürgerung beeknflussen?
Ich bin mir noch nicht mal sicher, was in dieser Situation generell auf sie zu kommt?
Kann ich sie schützen, wenn ich einfach sage, dass sie nicht wusste, dass ich ihr Ticket genommen habe?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von Cat123123):
Heute wurde ich mit dem Semesterticket meiner Freundin erwischt und wegen Betrug angezeigt.

Somit hast Du Dich strafbar gemacht, nicht sie.
Dürfte aber keine aufenthaltsrechtliche Angelegenheit sein, sondern eine strafrechtliche.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Dürfte aber keine aufenthaltsrechtliche Angelegenheit sein, sondern eine strafrechtliche.

Die Frage zielt wohl darauf ab, was aufenthaltsrechlich wäre, wenn die Freundin sich hier z.B. durch "Beihilfe" auch strafbar gemacht hätte.
Denn das könnte dann ja durchaus eine aufenthaltsrechtliche Angelegenheit sein...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von Cat123123):
Kann ich sie schützen, wenn ich einfach sage, dass sie nicht wusste, dass ich ihr Ticket genommen habe?


Wenn es gegen die Freundin strafrechtliche Ermittlungen geben sollte, wird die Einbürgerung auf Eis gelegt, bis über den Ausgang der Ermittlungen entschieden ist. Ob eine strafrechtliche Verurteilung die Einbürgerung verhindern kann, hängt von der Höhe der Strafe ab (bis zu 90 Tagessätze bzw. 3 Monate auf Bewährung verhindern die Einbürgerung nicht). Wie hoch eine mögliche Verurteilung sein könnte, da müsste man jemanden fragen, der sich im Strafrecht auskennt.

Allerdings solltest du bedenken, dass sich bei dem, was du planst, deine Situation verschlechtern kann. So könnte man dir nicht nur den Betrugsversuch vorwerfen, sondern evtl. auch eine weitere Straftat, nämlich dass du das Semesterticket unterschlagen oder gestohlen hast. Ob das im Bereich des Möglichen liegt, ist wiederum eine Frage des Strafrechts. Da ist das Forum Ausländerrecht nicht geeignet.

Strafrecht ist nicht meine Baustelle, aber als Nachtrag nur so viel: Als Beschuldigte musst du dich nicht zur Sache äußern. Also musst du auch nicht erklären, wie du an das Semesterticket gekommen bist. Das wäre vielleicht das Klügste, denn Beschuldigungen gegen dich und deine Freundin müssten erstmal belegt werden. Das Beste wäre, du würdest dich anwaltlich beraten lassen.

-- Editiert von Felicite am 24.12.2017 14:48

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn die Freundin davon wusste und Sie das angeben, dann hat Ihre Freundin au :cool: ch ein Verfahren am Hals. Wenn sie nichts davon wußte, dann nicht. Wenn Ihre Freundin das nicht als Diebstahl wahrnimmt, dann ist das auch kein Diebstahl.
Die Anhörung bei der Polizei ist nicht verpflichtend und sollte angesichts der Vorgeschichte auch nicht wahrgenommen werden. Einfach absagen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Wenn die Freundin davon wusste und Sie das angeben, dann hat Ihre Freundin auch ein Verfahren am Hals. Wenn sie nichts davon wußte, dann nicht.
Das ist natürlich grob falsch. Damit die Freundin "ein Verfahren am Hals" hat, reicht zunächst der Verdacht aus, dass sie Beihilfe geleistet haben könnte. Dieser Verdacht ergibt sich hier schon aus den Umständen, die bereits bekannt geworden sind. Das ist dem schwarzfahrenden Freund vermutlich auch klar und scheint gerade der Grund zu sein, warum dieser hier nachfragt.

Zitat:
Wenn Ihre Freundin das nicht als Diebstahl wahrnimmt, dann ist das auch kein Diebstahl.
Auch das ist grob falsch. Die gesetzliche Definition des Diebstahls schreibt nicht vor, dass das Opfer des Diebstahls diesen auch als DIebstahl wahrgenommen haben muss. Die Aussage der Freundin kann allein darüber Aufklärung verschaffen, ob der schwarzfahrende Freund ihr das Ticket weggenommen hat. Wenn nun aber gemäß den Angaben der Freundin gerade keine Wegnahme erfolgt ist, dann steht dem gegenüber nur noch die Möglichkeit der Herausgabe durch die Freundin. DIese Herausgabe der Freundin stellt dann die Beihilfehandlung dar. Mit dieser "Strategie" schaufelt die Freundin sich also ihr eigenes Grab, bzw. schaufelt der schwarzfahrende Freund es für sie.

Zitat:
Die Anhörung bei der Polizei ist nicht verpflichtend
Ein Blick ins Gesetz verrät schnell, dass das nicht unter allen Umständn richtig ist. So eine Aussage rauszuhauen ist also sehr gewagt.

Zitat:
wenn ich einfach sage, dass sie nicht wusste, dass ich ihr Ticket genommen habe?
Dann machen Sie sich wegen (versuchter) Strafvereitelung strafbar. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. Das kommt auf die Strafe wegen (versuchten) Betruges oben drauf.

Wenn die Freundin keinerlei Vorbelastungen hat, dann wäre es sehr ungewöhnlich, wenn hier eine Strafe von (mehr als) 90 Tagen/Tagessätzen rausspringt.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

mein Rat: Niemand sollte Angaben über das "wie zum Ticket gekommen" machen. Falls entsprechende Fragen kommen sollte die Aussage verweigert werden (das Recht dazu haben beide).

Zitat:
Die gesetzliche Definition des Diebstahls schreibt nicht vor, dass das Opfer des Diebstahls diesen auch als DIebstahl wahrgenommen haben muss.
Sie schreibt aber vor, dass es überhaupt ein Diebstahl war, und der ist hier gleich doppelt nicht zu erkennen.

1. weil das Ticket sicher wieder zurück gegeben wurde, und
2. weil es in einem gewöhnlichen Haushalt (ich gehe davon aus, dass die beiden einen führen) nicht dein und mein gibt.

Außerdem wäre es ein Antragsdelikt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Hier geht es doch überhaupt nicht um aufenthaltsrechtliche Fragen. Man sollte diese Diskussion in die Abteilung Strafrecht verschieben.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Hier geht es doch überhaupt nicht um aufenthaltsrechtliche Fragen.

Doch, bei der Freundin schon.



Zitat (von Neuanmeldung ya 380):
Man sollte diese Diskussion in die Abteilung Strafrecht verschieben.

Hat hat er schon eine laufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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