Serbische Freundin mit Sohn

27. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Serbische Freundin mit Sohn

Hallo Liebe Forum Nutzer,
ich habe einen Freund der recht verzweifelt ist und, wie ich, keine Ahnung von Einreise oder Aufenthaltsrecht hat.
Zur Situation: Er hat vor 3 Monaten eine Serbische Frau kennengelernt die seit Jahren immer für 3 Monate nach Deutschland kommt, zur Pflege eines älteren Mannes (angemeldet). Nun muss sie Anfang Januar wieder nach Serbien zurück. Sie haben sich ineinander verliebt und nun brauchen Sie Informationen wie Sie evtl. später ganz nach Deutschland kommen kann. Welchen Abschluss oder Ausbildung sie hat muss ich noch nachfragen. Zuhause hat Sie einen 15 jährigen Sohn. Er wäre sehr dankbar wenn es hier oder durch bestimmte Links Informationen oder Möglichkeiten gibt. Auch die Option (wenn es zusammenbleibt) Heirat. Wäre Toll wenn Ihr Uns/ihm weiterhelfen könntet. Wenn Infos benötigt werden, die werde ich gerne bringen.
Danke im Voraus Abarth595

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32277 Beiträge, 5675x hilfreich)

Zitat (von Abarth595):
Sie haben sich ineinander verliebt und nun brauchen Sie Informationen wie Sie evtl. später ganz nach Deutschland kommen kann.
Zitat (von Abarth595):
Auch die Option (wenn es zusammenbleibt) Heirat.

- Ist der Verliebte ein deutscher Staatsbürger?
- Bei wem lebt der minderjährige Sohn während der 3 Monate?
- Arbeitet die Serbin in den anderen 9 Monaten dort in Serbien?
- Will der Sohn überhaupt auch nach D, bloß, weil seine Mutter sich verliebt hat?
- Kann der Verliebte nicht selber öfter nach Serbien fahren, damit sie mehr Zeit zum Kennenlernen haben?
- Sie könnte für D ein Schengen-Visum beantragen für 90 Tage. Dazu müsste der Verliebte aber eine Verpflichtungserklärung abgeben ( hier alles für sie bezahlen)
- Da Pflegekräfte in D gesucht werden, könnte die Frau bei entspr. Ausbildung auch ein Arbeitsvisum beantragen. Unabhängig von dem Vertrag, den sie für nur die 3 Monate hat.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Welchen Abschluss oder Ausbildung sie hat muss ich noch nachfragen. Tun Sie das - eine Altenpflegeausbildung wäre super. Die könnte sie ggf. auch in D machen, wenn sie noch keine hat - die Sprachkenntnisse müßten natürlich entsprechend gut sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Amani,
hier mal die Antworten die ich kenne:
- Ist der Verliebte ein deutscher Staatsbürger? - Ja Geboren und Lebt in Deutschland
- Bei wem lebt der minderjährige Sohn während der 3 Monate? - Schon immer in Serbien, wohnt abwechselt bei Ihrem Vater und seinem Vater
- Arbeitet die Serbin in den anderen 9 Monaten dort in Serbien? - Nein
- Will der Sohn überhaupt auch nach D, bloß, weil seine Mutter sich verliebt hat? - Nein, erst Schule und Ausbildung, vielleicht dann später
- Kann der Verliebte nicht selber öfter nach Serbien fahren, damit sie mehr Zeit zum Kennenlernen haben? - Beruflich ist das sehr selten möglich, auch wenn es nichts wird will er ihr helfen.
- Sie könnte für D ein Schengen-Visum beantragen für 90 Tage. Dazu müsste der Verliebte aber eine Verpflichtungserklärung abgeben ( hier alles für sie bezahlen) - Wie wird das gemacht und was wird benötigt? Wenn Sie finanziell nachweisen kann schon mal Gut oder? Bei Ihm Wohnen kann Sie auf alle Fälle.
- Da Pflegekräfte in D gesucht werden, könnte die Frau bei entspr. Ausbildung auch ein Arbeitsvisum beantragen. Unabhängig von dem Vertrag, den sie für nur die 3 Monate hat. - Schulabschluss ist vorhanden, Pflegeausbildung nur mit Kursen belegt.
Hoffe Sie können die neue Infos nutzen. Vielen Dank für Ihre Hilfe

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#4
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Welchen Abschluss oder Ausbildung sie hat muss ich noch nachfragen. Tun Sie das - eine Altenpflegeausbildung wäre super. Die könnte sie ggf. auch in D machen, wenn sie noch keine hat - die Sprachkenntnisse müßten natürlich entsprechend gut sein...


Sie hat nur Kurse zur Altenpflege gemacht in Serbien. Ein Sprachkurs A1 ist geplant. Vorgehensweise ist ihm bekannt. Kann man dann während dem Sprachkurs eine Aus- oder Weiterbildung beantragen? Wenn ja, wo?
Vielen Dank für die Antwort

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32277 Beiträge, 5675x hilfreich)

Zitat (von Abarth595):
Beruflich ist das sehr selten möglich, auch wenn es nichts wird will er ihr helfen.
Wenn es nichts zwischen beiden wird, müsste sie erstmal herkommen, damit er ihr hier helfen kann.
Zitat (von Abarth595):
Wenn Sie finanziell nachweisen kann schon mal Gut oder?
Nein, nicht die Serbin. Der Deutsche müsste sich verpflichten und auch nachweisen, dass er für die max. 90 Tage ihres Aufenthaltes für sie aufkommen kann. In aller Regel werden seine Einkommensnachweise als Nachweis verlangt. Sie müsste sich hier auch freiwillig krankenversichern, dass wären auch seine Kosten (GKV ca. 175,-mtl). Dass sie bei ihm wohnen kann, wäre wohl das geringste Problem.
Zitat (von Abarth595):
Schulabschluss ist vorhanden, Pflegeausbildung nur mit Kursen belegt.
Schon mal gut.
Zitat (von Abarth595):
Sie hat nur Kurse zur Altenpflege gemacht in Serbien.
Auch gut.
Zitat (von Abarth595):
Ein Sprachkurs A1 ist geplant.
Hat sie noch gar keine dt. Sprachkenntnisse? Oder nur den A1-Nachweis nicht? Sie kommt doch seit Jahren und zu deutschen Pflegebedürftigen, oder? Wo soll der A-1-Nachweis gemacht werden?
Zitat (von Abarth595):
Kann man dann während dem Sprachkurs eine Aus- oder Weiterbildung beantragen?
Beantragen kann man bekanntlich alles.
Eher ist es hilfreich, dass der Deutsche sich umhört, wo und unter welchen Voraussetzungen Pflegekräfte mit Erfahrung eingestellt werden.
Wichtig ist natürlich, WAS sie mit dem jetzigen Vertrag zu leisten hat.
Manchmal ist es in diesen 3-Monats-Rotations-Vertragsverhältnissen nur Haushaltshilfe, manchmal nur Pflege, manchmal beides...

Ob ein Schengen-Visum ---zusätzlich--- zum vertraglichen 3-Monats-Arbeits-Visums erteilt wird, weiß ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Kann man dann während dem Sprachkurs eine Aus- oder Weiterbildung beantragen? Wenn ja, wo? Ganz einfach - man sucht sich eine Ausbildungsstelle. Allerdings dürfte A1 da noch lange nicht ausreichen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Abarth595):
auch wenn es nichts wird will er ihr helfen.

Na, das ist ja freundlich - aber dafür braucht es schon Geld in der Tasche. Entweder keine Heirat und Verpflichtungserklärung (= Sie stimmen zu, ggf alle Kosten für die Dauer der Erklärung zu übernehmen. Das kann heißen Wohnung, Verpflegung, Krankenversicherung und all die tausend Kleinigkeiten und ggf auch die Abschiebekosten - damit muß das verfügbare Einkommen auch bei Ihnen hoch genug sein).

Oder halt dennoch heiraten, das bedeutet erst mal zusammen bleiben (die ABH wird hellhörig bei Heirat mit einem Ausländer und quasi umgehendem Getrenntleben...), ggf Trennungsunterhalt, Partizipation an den Rentenpunkten in der Zeit und was man eben sonst so an der Backe hat, wenn man heiratet. Und eine Scheidung gibt's nicht umsonst, ein Anwalt ist auf jeden Fall erforderlich....

Zitat (von Abarth595):
Da Pflegekräfte in D gesucht werden, könnte die Frau bei entspr. Ausbildung auch ein Arbeitsvisum beantragen. Unabhängig von dem Vertrag, den sie für nur die 3 Monate hat. - Schulabschluss ist vorhanden, Pflegeausbildung nur mit Kursen belegt.
Wenn sie grundsätzlich schon mal eine solche Ausbildung hat, ist das gut - aber entnehme ich das richtig, daß sie nie in dem Beruf gearbeitet hat?

Der Beruf bzw die Ausbildung muß hier anerkannt werden. Dann muß sie erst mal die Sprache lernen - ohne die ist auch für gesuchte Pflegekräfte erst mal Schluß... B1 ist Voraussetzung. Mit was für einem Visum ist sie denn sonst hier?

Interessante Informationen finden Sie hier : https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/05-VisaEinreise/-/2070736 Da gibt's auch zweisprachige Infos.

Also irgendwie scheint mir persönlich die Planung noch etwas sehr optimistisch zu sein. Ist aber nur mein persönlicher Eindruck.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Da die Frau Serbin ist, ist für den Zugang zum Arbeitsmarkt die "Westbalkan-Regelung" (Bundesagentur für Arbeit, Download-Link auch für Infos auf Serbisch) wohl am wichtigsten.

Dieser erleichterte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ist erstmal bei zum 31.12.2020 offen. Da die Botschaften auf dem Westbalkan in dieser Sache sehr überlastet zu sein scheinen (Antragsstau), sollte man sich möglichst früh darum bemühen. Generell sind die ersten Ansprechpartner Firmen oder Organisationen in Deutschland, die Arbeitnehmer oder Auszubildende einstellen.

Jetzt ist die Frage, wie die Kurse in Serbien zu werten sind. Wenn sie einer qualifizierten Ausbildung in Deutschland entsprechen (Altenpflegerin? Altenpflegehelferin?), könnte man die Qualifikation anerkennen lassen und sie könnte sich hier eine Stelle als Fachkraft suchen. Wenn es eher Schnell-Schulungen waren, könnte sie sich hier einen Ausbildungsplatz suchen. Die Grundkenntnisse aus den Kursen und ihre Arbeitserfahrung könnten bei den Bewerbungen helfen. Aber: Für eine Ausbildung braucht sie ausreichend gute Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen zu können.

Wichtig wäre noch, auf welcher ausländerrechtlichen Basis sie sich für die drei Monate zum Arbeiten in Deutschland aufhält. Hatte sie eine Aufenthaltserlaubnis inkl. Arbeitserlaubnis? Das würde es sehr viel einfacher machen. Denn dann müsste man nicht den Weg über die überlasteten Botschaften gehen, sondern könnte den Antrag hier in Deutschland stellen. Die Beschränkung auf 3 Monate im Jahr hört sich aber nicht danach an. Wird sie evtl. über eine serbische Vermittlungsagentur nach Deutschland entsendet?

-- Editiert von Felicite am 31.12.2019 02:39

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#9
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Wichtig wäre noch, auf welcher ausländerrechtlichen Basis sie sich für die drei Monate zum Arbeiten in Deutschland aufhält. Hatte sie eine Aufenthaltserlaubnis inkl. Arbeitserlaubnis? Das würde es sehr viel einfacher machen. Denn dann müsste man nicht den Weg über die überlasteten Botschaften gehen, sondern könnte den Antrag hier in Deutschland stellen. Die Beschränkung auf 3 Monate im Jahr hört sich aber nicht danach an. Wird sie evtl. über eine serbische Vermittlungsagentur nach Deutschland entsendet?

Hallo und Danke für die Antworten.
Geplant ist eine Einreise für erstmal 3 Monate über Sprachvisum. Wenn Sie hier ist dann evtl. Verlängerung bis 12 Monate. Sie besitzt schon recht Gute Sprachkenntnisse in Deutsch und kann schon vieles Lesen. Die letzten Jahre war Sie - wie Sie erwähnten - von einer Vermittlungsfirma nach Deutschland gesendet worden. Nun soll es auf einem richtigen Weg gehen, mit Sprachkurs, Ausbildung dann Job. So der Plan.
Eine EU Krankenversicherung besitzt Sie und auch kann Sie nachweisen Ihren Unterhalt in Deutschland selbst zu erbringen.

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#10
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Felicite):
Jetzt ist die Frage, wie die Kurse in Serbien zu werten sind. Wenn sie einer qualifizierten Ausbildung in Deutschland entsprechen (Altenpflegerin? Altenpflegehelferin?), könnte man die Qualifikation anerkennen lassen und sie könnte sich hier eine Stelle als Fachkraft suchen. Wenn es eher Schnell-Schulungen waren, könnte sie sich hier einen Ausbildungsplatz suchen. Die Grundkenntnisse aus den Kursen und ihre Arbeitserfahrung könnten bei den Bewerbungen helfen. Aber: Für eine Ausbildung braucht sie ausreichend gute Deutschkenntnisse, um dem Unterricht folgen zu können.

Das mit der Ausbildung ist unklar, was ich weis das Sie 3 Klassen hat in Serbien. Keine Ahnung was das bedeutet!

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#11
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hat sie noch gar keine dt. Sprachkenntnisse? Oder nur den A1-Nachweis nicht? Sie kommt doch seit Jahren und zu deutschen Pflegebedürftigen, oder? Wo soll der A-1-Nachweis gemacht werden?

Doch sie spricht Gut Deutsch, der A1 soll der Anfang sein. In einer Uni oder Volkshochschule. Interessant wäre wie sich dieser Kurs genau nennt. Habe schon unterschiedliches gelesen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32277 Beiträge, 5675x hilfreich)

Zitat (von Abarth595):
Geplant ist eine Einreise für erstmal 3 Monate über Sprachvisum.
Ein Visum zur Einreise zum Spracherwerb wird in der Regel für 6 Monate erteilt. Das Visum müsste sie in Serbien bei der dt. Botschaft beantragen.
Zitat (von Abarth595):
Wenn Sie hier ist dann evtl. Verlängerung bis 12 Monate.
Wieso bzw. aus welchem Grund denkt ihr an Verlängerung?
Zitat (von Abarth595):
Sie besitzt schon recht Gute Sprachkenntnisse in Deutsch und kann schon vieles Lesen.
Trotzdem sind Nachweise/Urkunden/Zertifikate für die jeweiligen Sprachniveaus bzw. auch für eine Ausbildung oder Arbeit in D. erforderlich.
Es gibt sehr viele anerkannte Sprachschulen. Du kannst googlen nach Sprach-und Integrationskurs in deiner Stadt. Dass auch Unis solche Kurse anbieten, wäre mir neu.
Wer schon gut deutsch spricht und vieles lesen kann, könnte uU auch zuerst nur die Prüfung zum A-1/A-2 machen und dann in einen B-1-Kurs einsteigen. Wie und ob--- das erklären die Sprachschulen in einem ersten Gespräch. Die Kursanbieter organisieren sich selbst und sehr unterschiedlich.
>>>Unbedingt die Kosten vergleichen!<<<
Viele Ausländer lernen auch online zur Vorbereitung auf Kurse oder eben zur Orientierung, was man *schon ganz gut kann* ...
Googlet nach *telc- deutsch*---https://www.telc.net/pruefungsteilnehmende.html

Zitat (von Abarth595):
Das mit der Ausbildung ist unklar, was ich weis das Sie 3 Klassen hat in Serbien
Das kann man sich ja erklären und auch übersetzen lassen.
Zitat (von Abarth595):
Eine EU Krankenversicherung besitzt Sie und auch kann Sie nachweisen Ihren Unterhalt in Deutschland selbst zu erbringen.
Gilt die EU-Krankenversicherung nicht nur im Rahmen dieser 3-Monats-Pflegetätigkeit?
Ihren eigenen Unterhalt erbringt sie wie? Durch diese Pflegetätigkeit?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gilt die EU-Krankenversicherung nicht nur im Rahmen dieser 3-Monats-Pflegetätigkeit?
Ihren eigenen Unterhalt erbringt sie wie? Durch diese Pflegetätigkeit?

Sie hat eine EU Versicherung für 12 Monate abgeschlossen. Sie muss ja Nachweisen bei Antrag das Sie für den Aufenthalt in Deutschland (da sie ja nicht arbeiten darf) selbst aufkommen kann. Mit Kontoauszug oder Bestätigung der Familie. Wieviel das sein muss bestimmt das Land (Serbien).

Zitat (von Anami):
Zitat (von Abarth595):
Das mit der Ausbildung ist unklar, was ich weis das Sie 3 Klassen hat in Serbien
Das kann man sich ja erklären und auch übersetzen lassen.

Ja das werden wir tun.

Zitat (von Anami):
Zitat (von Abarth595):
Wenn Sie hier ist dann evtl. Verlängerung bis 12 Monate.
Wieso bzw. aus welchem Grund denkt ihr an Verlängerung?

Um die Sprachkenntnisse zu erlernen für evtl. Ausbildung oder Arbeit.

Danke für die Guten Infos

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich gerade auch gelesen habe brauchen Personen aus Serbien für einen Sprachkurs in Deutschland kein Visum, ist das korrekt? https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/-/2010784?openAccordionId=item-2075856-7-panel

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32904 Beiträge, 17275x hilfreich)

Das ist richtig, aber auch hier gilt wieder: 90 Tage in 6 Monaten.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das ist richtig, aber auch hier gilt wieder: 90 Tage in 6 Monaten.

Also am besten über ein Sprachvisum, denke das ist am sinnvollsten und amtlich. Dann aber die Frage für 3 Monate oder länger? Kann das dann auch in Deutschland verlängert werden?
Interessant wäre noch was in einem Motivationsschreiben stehen muss oder soll? Da wäre ich über Vorlagen oder Tips sehr dankbar

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32277 Beiträge, 5675x hilfreich)

Zitat (von Abarth595):
Dann aber die Frage für 3 Monate oder länger?
Wenn sie als Serbin ohne Visum einreist, kann sie nur 90 Tage bleiben, das sind 3 Monate. Dann hat sie das Schengen-Visum. Dann muss sie nach den 3 Monaten zurück nach Serbien. Könnte erst nach 6 Monaten wieder beantragen.
Wenn sie ein Sprachvisum bei der dt. Botschaft beantragt, wird das in aller Regel für 6 Monate ausgestellt. So lange dauern meist die Sprachkurse (oder sie findet einen Intensiv-Kurs mit 3 Monaten) und so lange gilt dann auch die Aufenthaltserlaubnis von der ABH. Dann hat sie kein Schengen-Visum, sondern eins für den Spracherwerb in Deutschland.

Ein Visum wird im Ausland von der dt. Vertretung erteilt, man kann also ein Visum nicht in Deutschland verlängern. Evtl. kann man bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis verlängern bzw. den Zweck ändern.

Mit dem Visum reist man ein. Dann meldet man sich bei der ABH und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis.
Und mit dem Visum reist man wieder aus. Ein Visum ist (nur) eine (Ein)-Reise-Erlaubnis.

Zitat (von Abarth595):
was in einem Motivationsschreiben stehen muss oder soll
Du hast hier schon sooo viel über diese Serbin geschrieben--- alles das (außer dem Verliebten) kann und sollte in das Motivationsschreiben.
Google doch mal selber nach *Motivationsschreiben Sprachvisum*--- ;)

Sie kennt Deutschland schon.
Sie hat schon in Deutschland als Pflegerin gearbeitet.
Sie hat deutsche Freunde gefunden.
Sie möchte ihre Sprachkenntnisse erweitern und entspr. zertifizieren lassen.
Sie möchte später ihre bisherige pflegerische Ausbildung erweitern.
Sie weiß, dass in D Pflegekräfte dringend gesucht werden.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Abarth595):
Dann aber die Frage für 3 Monate oder länger?
Wenn sie als Serbin ohne Visum einreist, kann sie nur 90 Tage bleiben, das sind 3 Monate. Dann hat sie das Schengen-Visum. Dann muss sie nach den 3 Monaten zurück nach Serbien. Könnte erst nach 6 Monaten wieder beantragen.
Wenn sie ein Sprachvisum bei der dt. Botschaft beantragt, wird das in aller Regel für 6 Monate ausgestellt. So lange dauern meist die Sprachkurse (oder sie findet einen Intensiv-Kurs mit 3 Monaten) und so lange gilt dann auch die Aufenthaltserlaubnis von der ABH. Dann hat sie kein Schengen-Visum, sondern eins für den Spracherwerb in Deutschland.

Ein Visum wird im Ausland von der dt. Vertretung erteilt, man kann also ein Visum nicht in Deutschland verlängern. Evtl. kann man bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis verlängern bzw. den Zweck ändern.

Mit dem Visum reist man ein. Dann meldet man sich bei der ABH und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis.
Und mit dem Visum reist man wieder aus. Ein Visum ist (nur) eine (Ein)-Reise-Erlaubnis.

Zitat (von Abarth595):
was in einem Motivationsschreiben stehen muss oder soll
Du hast hier schon sooo viel über diese Serbin geschrieben--- alles das (außer dem Verliebten) kann und sollte in das Motivationsschreiben.
Google doch mal selber nach *Motivationsschreiben Sprachvisum*--- ;)

Sie kennt Deutschland schon.
Sie hat schon in Deutschland als Pflegerin gearbeitet.
Sie hat deutsche Freunde gefunden.
Sie möchte ihre Sprachkenntnisse erweitern und entspr. zertifizieren lassen.
Sie möchte später ihre bisherige pflegerische Ausbildung erweitern.
Sie weiß, dass in D Pflegekräfte dringend gesucht werden.

Lieben Dank Dir, ja denke jetzt sind die Infos perfekt und ne super Basis!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,
es gibt Updates.
Nach Nachfrage wurde mir jetzt bekannt das die Serbin einen Beruf erlernt hat in Serbien mit Abschluss in Landwirtschaft/Blumengärtnerin. Ich denke das ergibt neue Möglichkeiten.
Einen Sprachkurs wird Sie ab Februar in Serbien machen (Goethe Schule).
Auskunft über "Make it Germany" sind sehr spärlich, da ist kaum jemand zu erreichen. Wer kennt solch einen Fall evtl.?
Sprachkurs hier bei Uns in der Nähe ist sehr schlecht möglich. Der private kostet ein Vermögen und über VHS ist es kompliziert da nur 15 h / Woche.
Mfg Abarth595

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Allgemeine Frage:
Wenn Sie jetzt das Arbeitsvisum beantragt dann muss Sie ja viele Monate auf einen Termin warten. Kann Sie dann dennoch die 90 Tage kommen ohne Visa? Oder gibt es da Konflikt? Laut Internetseite Botschaft ist die Wartezeit nur für den Termin mehrere Monate! Ist ja auch so ne Sache, welcher Arbeitgeber kann den Arbeitsbeginn erst für 6- 9 Monate machen?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32277 Beiträge, 5675x hilfreich)

Zitat (von Abarth595):
Abschluss in Landwirtschaft/Blumengärtnerin.
Oops. Das ist nun gerade nicht die heiß begehrte ausländische qualifizierte Pflegefachkraft, die hier dringend gesucht wird.
Das schränkt die zeitnahen Möglichkeiten ziemlich ein.

Deutschkurs am GI in Serbien ---ist schon mal gut. Den sollte sie unbedingt machen.
Ohne Visum für 3 Monate--- geht nicht. Das war wohl von mir missverständlich ausgedrückt. Sorry.
Ein Schengen-Visum für 90 Tage ist möglich, benötigt aber auch die Sicherstellung des Unterhalts. Das ist eigentlich ein Touristen-Visum/für Geschäftsreisende... für die Ein-und Ausreise in/aus den Schengen-Staaten.

Hat sie denn jetzt die Pflegestelle bei dem älteren Herrn beendet/aufgegeben?
Den Vertrag mit dieser Vermittlungs-Org. auch beendet?

Die Botschaft hat Kenntnis über die vorherigen Visa und Aufenthalte zwecks Pflege.
Nun käme ihr Antrag auf ein Schengen-Visum... Konflikte?? Nachfragen aber auch jeden Fall.
Zitat (von Abarth595):
welcher Arbeitgeber kann den Arbeitsbeginn erst für 6- 9 Monate machen?
Ein entspr. AG kann dauerhaft Mitarbeiter suchen... Pflegekräfte werden ja immer und überall gesucht.
Für die Serbin sollte es aber wohl auch ein Job in der Nähe ihres Freundes sein. Was nützt ein Angebot in x00 km Entfernung?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Abarth595
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Oops. Das ist nun gerade nicht die heiß begehrte ausländische qualifizierte Pflegefachkraft, die hier dringend gesucht wird.
Das schränkt die zeitnahen Möglichkeiten ziemlich ein.

Hihi, laut Auskunft Make it Germany ist es egal auf welchen Beruf Sie sich bewirbt da abgeschlossene Ausbildung.


Zitat (von Anami):
Ein entspr. AG kann dauerhaft Mitarbeiter suchen... Pflegekräfte werden ja immer und überall gesucht.
Für die Serbin sollte es aber wohl auch ein Job in der Nähe ihres Freundes sein. Was nützt ein Angebot in x00 km Entfernung?

Ja das stimmt aber als Plegekraft braucht Sie ein anderes Visum und Sie möchte auch nicht in diesem Beruf arbeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat:
https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/05-VisaEinreise/-/2070736

Signatur:

"Valar Morghulis"

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