Hallo Zusammen ein serbischer staatsbürger wie lange kann er sich in Deutschland aufhalten.bzw würde er Asyl bekommen wenn er es beantragt als Politscher Flüchtling.
Er war schon mal in Deutschland ist ca 15 Jahre herr vor den Krieg und ist während des Kriegs abgeschoben worden aus Deutschland ich glaube wegen Diebstahl aber nicht nach Yugoslawien sonderm er ist nach Holland.
Kann mir da jemand helfen.
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Serbischer Staatsbürger
Notfall?
Notfall?
Sicher ist er nicht "wegen Diebstahl" abgeschoben worden, sondern weil er eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignoriert hat und dieser in der angemessenen Frist nicht nachgekommen ist.
Dem Asylantrag wurde wahrscheinlich nicht stattgegeben, weil er offensichtlich unbegründet war.
Durch die Abschiebung, die er durch eine fristgemäße Ausreise hätte vermeiden können, hat er sich eine Einreisesperre eingehandelt und damit würde er bei einem erneuten Einreiseversuch umgehend zurückgeschickt werden.
Es ist wohl kaum davon auszugehen, daß er nachvollziehbare Gründe vorweisen kann, um Asyl zu erhalten.
Im Übrigen ist eine Asylbeantragung keine Möglichkeit um in einem anderen Land einen Aufenthalt zu erwirken, sondern tatsächlich politisch Verfolgten die Chance zu geben, Leben und Gesundheit zu schützen.
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quote:
t während des Kriegs abgeschoben worden aus Deutschland ich glaube wegen Diebstahl aber nicht nach Yugoslawien sonderm er ist nach Holland.
Dann soll er doch in Holland bleiben ?!?!?
Die Geschichte kann so nicht sein ! Asyl bekommen Verfolgte, und wenn er seit dem Krieg 15 Jahre in dem Land leben konnte ist das kaum zu glauben.
Zumal er erst mal D erreichen muss, den Antrag muss er in dem Land stellen in der er die EU betritt.
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Er ist ja mitlerweile wieder hier und kann sich wohl hier aufhalten und zwar 3 monate lang soviel ich weis.
Die frage gilt das touristen visum nur für 3 Monate oder ist es läanger
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Es dürfte sich wohl eher nicht um ein Visum handeln, sondern um die inzwischen mögliche visafreie Einreise für serbische Staatsbürger. Diese ist auf 90 Tage befristet. Allerdings könnte es durchaus sein, daß er wegen der früher erfolgten Abschiebung eine Einreisesperre hat, die bei der Einreise in den Schengenraum (also z. B. an der kroatisch-slowenischen Grenze) nicht aufgefallen ist. Was den Asylantrag betrifft, so würde der, wie schon erwähnt, schon deswegen abgelehnt werden, weil er D ja über "sichere Drittstaaten" wie etwa Slowenien betreten hat.
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was pasiert nach den 90 Tagen. wird er erst abgeschoben wennn er auffällt oder in eine kontrolle kommt
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Da man seiner erst habhaft werden muß, um ihn abzuschieben, wird es wohl so laufen.
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