Sicherheitsabfrage beim Einbürgerung

23. Oktober 2023 Thema abonnieren
 Von 
Baraa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sicherheitsabfrage beim Einbürgerung

Hallo zusammen,

Nach 15 Monaten Wartezeit auf Einbürgerung, habe letztendlich mein Sachbearbeiter kontaktieren und hat mir gesagt ,dass die Verspätung wegen seit Mai nicht geantworteten offenen Sicherheitsabfragen
Kann jemand bitte das mir erklären,
Und was passiert wenn gar nicht geantwortet werden !!?
Was soll man machen




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39384 Beiträge, 6466x hilfreich)

Zitat (von Baraa):
Kann jemand bitte das mir erklären,
Ja.
Der SB entscheidet nicht allein über deinen Antrag auf Einbürgerung.
Es sind auch andere Behörden beteiligt.
Nach § 37 (2) StAG haben Verfassungsschutzbehörden vorliegende Daten zu prüfen. Das sind diese Sicherheitsabfragen.
Offenbar gibt es (auch) bei dieser Behörde einen *Stau*.

Erst, wenn die Antwort vorliegt--- kann der dir wieder schreiben.
A) dein SB antwortet dir mit Einbürgerungs-Zusicherung bzw. Einb-Urkunde oder
B) er antwortet dir mit Ablehnung deines Antrages.
Zitat (von Baraa):
Und was passiert wenn gar nicht geantwortet werden !!?
Das wird nicht passieren.

Zitat (von Baraa):
Was soll man machen
Jetzt nur abwarten. Niemand hat deinen Antrag vergessen.
15 Monate *Wartezeit* muss man leider schon als ---normal--- bezeichnen.
Der SB hat dir sogar den Grund genannt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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