Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand eine Aussage zu meiner Frage machen:
Eine Person aus einem nicht EU - Land ist mit einer Deutschen Frau, vor 12 Jahren, zusammen gewesen.
Aus dieser Beziehung gibt es ein Kind.
Das Sorgerecht ist vor 11 Jahren beiden zugeteilt worden.
Die Mutter möchte jetzt das alleinige Sorgerecht für das Kind beantragen, weil alle Entscheidungen das Kind betreffend, von dem Vater unterschrieben werden müssen.
Der Vater lebt aber räumlich, ca 100km, vom Kind getrennt, und es ist alles sehr umständlich.
z.Zt. eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, und ist in der Gesellschaft voll integriert. Er kann auch einen deutschen Pass beantragen, will aber trotzdem seinen Heimatpass nicht abgeben (wg. Visum und Einreise in sein Ursprungs-Land).
Muss der Vater mit einer Abschiebung, oder Ausweisung, in sein Heimatland rechnen, wenn er dem Sorgerechtsanliegen der Mutter zustimmt???
Der Gerichtstermin ist heute um 11Uhr. Würde mich freuen wenn mir noch jemand antworten kann.
Danke!
-- Editiert am 16.02.2011 07:32
Sorgerecht - Aufenthalterlaubnis DRINGEND!
Notfall?
Notfall?
quote:
Ausgewiesen werden (wenn überhaupt) nur Kriminelle und abgeschoben werden nur die Personen, die einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommen.
Diese Antwort hilft mir nicht.
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@ Saxonicus,
wenn ich mal übersetzen darf:"Kann der Vater hierbleiben?" war die Frage.
@ TE,
da der Mann offenbar eine Niederlassungerlaubnis hat, kann er hierbleiben, denn die ist im Gegensatz zur Aufenthalterlaubnis nach § 28 AufenthG
nicht an das Bestehen des Sorgerechtes geknüpft.
Gruß vom mümmel
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Auch sonst hat ein durch keinen zu erbringenden Nachweis ein als 'Vater' Angegebener das Recht, bei seinem Kind zu sein.
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"meri befreit von Pikowitzchen"
--- editiert vom Admin
Mein Dank an muemmel!
Sicher ist es gut, wenn man ein abgeschlossenes Jura-Studium vorweisen kann um hier "korrekt" eine Frage zu stellen. Ich habe dies leider, oder vielleicht zum Glück, nicht.
Saxonicus II hat mir gezeigt, dass es gar nicht so einfach ist prazise Fragen zu stellen. Ich werde mich anstrengen.
So zur Sache:
Der Termin ist gewesen.
Da ich keine, für mich verwertbaren, Antworten erhalten habe, habe ich direkt bei der Ausländerbehörde angerufen. Die sagten mir, wie auch hier geschrieben, dass (in diesem Fall) keine Gefahr besteht, dass der Vater nach dem Urteil zur Ausreise aufgefordert wird.
Eine solche Entscheidung, die der Richter verkündet, wird zudem nicht zwangsläufig dem "Amt" gemeldet.
Er, als Vater, zumindest in diesem Fall, kann in Deutschland bleiben.
Der Streitwert lag übrigens bei 3000,- €.
Das alleinige Sorgerecht hat jetzt die Mutter.
Kosten werden verteilt.
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