Sowjetische und deutsche Staatsangehörigkeit

28. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Klein_U
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)
Sowjetische und deutsche Staatsangehörigkeit

Hallo zusammen,

als ich neulich einen neuen Ausweis beantragt habe wurde ich darauf hingewiesen, dass ich neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch die sowjetische besitze, auf meine Nachfrage hin ob es sich um die russische handelt wurde mir ausdrücklich bestätigt da stehe sowjetisch - okay :???:
Jetzt ist mein polizeiliches Führungszeugnis gekommen und da steht tatsächlich deutsch, sowjetisch

Das Problem ist: ich bin 1993 geboren, in Bischkek (Kirgistan) und auf meiner Geburtsurkunde steht Vater (deutsch), Mutter (russisch), als wir 1995 nach Deutschland umgesiedelt sind mussten wir auch die russische Staatsangehörigkeit abgegeben.

Hat jemand eine Idee wie das dennoch sein kann bzw. wie/wo ich die sowjetische Staatsangehörigkeit ablegen kann? :???:

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Nirgends, weil es seit dem 26. Dezember 1991 weder eine Sowjetunion noch eine sowjetische Staatsangehörigkeit gibt. Siehe hier: http://www.jusmeum.de/urteil/ovg_nrw/fd507cd77a615a503c93b18617dcf190a5817c02cfd51c58e464b4518696a7da?page=10

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klein_U
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)

Es macht ja auch nur Sinn, dass die sowjetische Staatsangehörigkeit mit der Auflösung der Sowjetunion erloschen ist, die Frage ist wo ich das streichen lassen kann? Im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt wurde mir gesagt, die könnten mir an der Stelle nicht helfen, also zum russ. Konsulat?

Und danke für die schnelle Antwort :)

17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Na ja, "nirgends" war doch eigentlich nicht mißzuverstehen. Ich meine, was ist denn jetzt eigentlich das Problem: Das Bundesamt für Justiz ist offenbar der skurrilen Meinung, Sie seien sowjetischer Bürger. Nun können Sie sich einen Anwalt für Verwaltungsrecht nehmen und irgendwie mühsam eine Löschung durchdrücken - aber ist es das wert? Was ich machen würde: Schreiben Sie einen höflichen Brief an das Bundesamt für Justiz als Aussteller Ihres Führungszeugnisses, in dem Sie fragen, wie Sie die Staatsbürgerschaft eines nichtexistenten Landes haben können, welches außerdem schon vor Ihrer Geburt aufgehört zu existieren. Die verlinkte Entscheidung des OVG NRW können Sie da ruhig zitieren. Und dann sind wir alle gespannt, was die antworten werden. Ich meine, A. Merkel wird ja auch nicht mehr als DDR-Bürgerin geführt...

2x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Zitat:
Das Bundesamt für Justiz ist offenbar der skurrilen Meinung, Sie seien sowjetischer Bürger.


Nö, das ist die falsche Adresse, das Bundesamt hat gar keine Meinung, das gibt nur automatisiert wieder, was im Antrag auf das Führungszeugnis stand, insbesondere, wenn über den Betreffenden gar keine Eintragungen gespeichert sind.
Der Fehler ist im Melderegister zu suchen, wo fälschlicherweise die sowj. StA gespeichert ist.
Also: beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgeramt die Berichtigung der gepeicherten Daten beantragen, sinnvollerweise schriftlich.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.11.2017 10:35:12
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Manche Leute scheinen hier nicht zu wissen bzw. verbreiten wirre Informationen: Als er schrieb, (...)mussten wir die russische Staatsbürgerschaft abgeben(...), dann kann er nur das höchstens auf seine Eltern bezogen haben und nicht auf sich.

Laut seiner Aussage wurde er (1993) in Bischkek, Kirgistan geboren.
Also ist es nicht sinnvoll, von einer russischen Staatsbürgerschaft zu sprechen, was in der Antwort 4 (Mikee123) und Antwort 5 (flottegabi) zu lesen ist.

Der Threadersteller konnte nur die kirgisische Staatsangehörigkeit erworben haben, da Kirgistan sich bereits im August 1991 für unabhängig erklärt hatte und logischerweise er NUR Angehöriger dieses Staates sein konnte.
Wenn, dann sollte er man die Kirgisische Botschaft vielleicht kontaktieren, vielleicht können Sie ihm ja eine Hilfestellung bei der Behebung seines Problems geben.

-- Editiert von xmg7 am 02.05.2015 13:45

-- Editiert von Moderator am 02.05.2015 13:56

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb414260-89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich verstehe nicht, wieso die sowjetische Staatsangehörigkeit nicht automatisch in eine russische umgewandelt wird! Die Sowjetunion ist seit rund 25 Jahren nicht mehr existent. Ich habe auch keinen Pass von Preußen!

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe nicht, wieso die sowjetische Staatsangehörigkeit nicht automatisch in eine russische umgewandelt wird!


aah, und wer sollte das bestimmen?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe nicht, wieso die sowjetische Staatsangehörigkeit nicht automatisch in eine russische umgewandelt wird!

Weil nicht jeder der Bewohner der Sowjetunion Russe war oder sein wollte.
So hatten z.B. die Ukrainer, Balten und etliche andere, mit der russischen Staatsangehörigkeit nicht allzuviel am Hut und wollten lieber Letten, Litauer, Esten, Ukrainer oder irgendetwas anderes sein, aber eben keine Russen. Sonst hätten sie höchstwahrscheinlich darauf verzichtet aus der UdSSR auszutreten und nicht ihre nationale Eigenständigkeit (wieder) erkämpft.

Das erste russische Gesetz über die Staatsangehörigkeit wurde im November 1991 verabschiedet und legte fest, dass Ptersonen, Sowjetunion die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation hatten, bevor das Gesetz im Februar 1992 in Kraft trat, automatisch als Bürger der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) anerkannt wurden. Die russische Staatsangehörigkeit konnte man auch durch Abstammung, Registrierung, Einbürgerung, Wiederannahme, Ausübung eines Optionsrechts und durch die Staatsbürgerschaft der Eltern erwerben.

Wer unbedingt russischer Staatsangehöriger sein wollte, konnte das durch Registrierung erwirken.

-- Editiert von ya338 am 12.05.2015 17:11

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Ich verstehe nicht, wieso die sowjetische Staatsangehörigkeit nicht automatisch in eine russische umgewandelt wird!


Dann dürften Sie auch nicht verstehen, warum nicht die Österreicher nach Zerfall des 3. Reiches Deutsche geworden/geblieben sind.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Klein_U
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich habe mich nochmal erkundigt und es war doch die kirgisische Staatsangehörigkeit, die wir abgegeben haben.
Das Einwohnermeldeamt konnte mir jedenfalls in der Sache nicht weiterhelfen und sagte ich hätte die sowjetische Staatsangehörigkeit von meiner Mutter Punkt.
Man könne diese auch nicht einfach streichen…
Meine nächste Anlaufstelle wäre demnach das Kirgisische Konsulat? Über weitere Ideen bin ich jederzeit dankbar :-)

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Nein, dein Ansprechpartner bleibt das EInwohnermeldeamt. Es wurde ja jetzt hier schon mehrmals beschrieben:

Fordere als Antwort auf dein Begehren (Löschung der Staatsangehörigkeit) einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid an. Gegen diesen kannst du dann den Rechtsweg beschreiten.

4x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Zitat:
Man könne diese auch nicht einfach streichen…


Natürlich kann man das, muss man sogar, denn wie bereits erwähnt existiert die sowj. StA nicht mehr. Auf keinen Fall sollte man sich da mit mündlichen Auskünften abspeisen lassen. Schriftlichen Antrag auf Berichtigung stellen.

Zitat:
Meine nächste Anlaufstelle wäre demnach das Kirgisische Konsulat?


Wozu? wenn die kirg. StA nachweislich aufgegeben wurde, sind die auch komplett außen vor.

4x Hilfreiche Antwort

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