Staatsangehörigkeit

31. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Muhamed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Staatsangehörigkeit

Sehr geehrte/er Damen und Herren

Ich möchte gerne das einer mir meine Frage oder besser gesagt ,meine Probleme mit dem Ausländerbehörde erklären und mir die Freundlicherweise beantwortet.

Ich bin Libanesischer Staatsbürger - 22 Jahre - Geboren in Deutschland (Nord-Rhein-Westfallen)- Beruf : Selbstständig im Automobilberreich.

Seit meiner Geburt lebe ich im Ruhrgebiet mit einer Aufenthaltsbefugnis bis seit Juni 2005 im besitz einer Niederlassung Unbefristet.

Meine Verlobte die aus dem Kosovo kommt. Haben einen Gemeinsamen Kind seit Januar 2005.Meine Verlobte ist im besitz einer Duldung. Bei dem Geburt meines Sohnes, haben wir ein schreiben bekommen vom Standesamt das unser Sohn die Deutsche Stattsangehörigkeit durch dem Geburt in Deutschland erworben hat.
Schön und gut alles, sind zum Bürgerbüro gefahren und haben den Kinderausweis für unsern Sohn bekommen.
Eine Woche Später haben wir erneut ein schreiben bekommen von der Standesamt was da drinn steht (Ihr Sohn hat nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit erworben da von uns ein fehler war. Der Grund dafür war das kein Elternteil in diesem Zeitpunkt eine Niederlassung besaß.

Sind mit dem Brief und dem Kinderausweis zum Ausländerbehörde gefahren und gefragt was es sein sollte das wir den Kinderausweis wieder abgeben müssen. Darauf bekame ich eine Antwort von dem Behörden ( Ihr seit nicht im Besitz eine Niederlassungserlaubnis ,sobald einer von euch es besitzt dann erwirbt das Kind natürlich die Deutsche Staatsangehörigkeit.

Die Niederlassungserlaubnis unbefristet habe ich schon viel davor im November 2004 beantragt und habe es erst 7 Monate Später im Juni bekommen obwohl es nur vier Wochen dauert. Darauf sind wir erneut zum Behörde gegangen und baten ihn an das er unsern Sohn den Kinderausweis wieder zurück gibt. Antwort von Behörden ,,,,Sie haben erst die Niederlassung seit einer Woche ,es sollten drei Jahre sein damit es ihr Kind bekommt oder sie beantragen auf einen Deutschen Pass.

Erneut habe ich meine ganze Dokumente vom Zuhause geholt und direkt zur Einbürgerungsbehörde ,damit ich die Deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.
Der Mann aus dem Einbürgerungsbehörde hat Drei mal meine Strafregister beantragt und alle drei waren Positiv - Mein Lohngehalt ist gut - Ich habe keine Strafdaten jemals gemacht. Mein Antrag auf der Deutsche Staatseinbürgerung läuft schon seit Juni 2005 obwohl im Gesetzbuch von sechs Monate steht. Meine ganze unterlagen was er bräuchte oder braucht wie z.b vom Staatsanwaltschaft – Führungszeugnis - Lohnabrechnungen und alles weitere was er braucht hat er vor sich liegen. Alle Positiv. Trotzdem hat er jetzt das vierte mal meine Strafregister beantragt und sagte zur mir vor kurzem es wird noch eine weile dauern.

Meine Verlobte im Besitz einer Duldung - Mein Sohn der erst 14 Monate alt ist, im besitz einer Duldung.

Würde mich freuen wenn ihr mir da weiter helfen könnt den diese Kreaturen sind leider keine Menschen.

Denken garnicht daran wie wir uns fühlen was in uns alles vorgeht.


Ps : Es gibt doch ausnahmen im Gesetz , aber dies was meine Probleme betrifft ist doch keine Großartige sache sie in die länge treibt.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Guckst Du hier:

www.info4alien.de

Im § 4 Punkt 3 des Staatsangehörigkeitgesetzes heißt es:
"ein in Deutschland geborenes Kind mit ausländischen Eltern erhält die D-StAG, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und eine Niederlassungserlaubnis besitzt."

Im oben angeführten Forum (www.info4alien.de) kannst Du auch alle diesbezüglichen Gesetze nachlesen.


.




.

-- Editiert von Saxonicus am 01.04.2006 00:46:03

-- Editiert von Saxonicus am 01.04.2006 00:51:36

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muhamed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja stimmt , das habe ich auch gelesen.
Ich habe es ausgedruckt und den Behörden gezeigt. Atwort ( Sie hatten nicht in diesen Zeitpunkt wo ihr Sohn geboren ist eine Niederlassung . Darauf sagte ich das ich das hier geboren bin. Antwort ( Hat damit nichts zutun.
Brauche eure hilfe Leute, Bitte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

ich habe hier in Berlin einen ähnlichen Fall erlebt: Kindesvater Angolaner, 20 Jahre hier, Aufenthalthaltserlaubnis - eigentlich ein klarer Fall. Dennoch wurde die Anerkennung der dt. Staatsangehörigkeit des Kindes endlos verschleppt. Nach 11 Monaten riet ich der Kindesmutter, eine Petition (Beschwerde) an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses (in NRW wäre das der Landtag) zu verfassen. Ein paar Wochen später ging es plötzlich...

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Muhamed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Hilfe

Was soll ich denen schreiben und wie soll ich es machen ?

Danke im Vorraus

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

Wenn Du zum ZEIPUNKT der GEBURT des Kindes, den 8jährigen (rechtmäßigen) Aufenthalt UND die Niederlassungserlaubnis hattest, NUR DANN hat das Kind die deutsche StaAng. Wenn nicht - dann nicht. Kurz daneben ist auch vorbei.

Wenn Du noch keine NL-Erlaubnis hattest, hat das Kind NICHT die D-StaAng, dann hat die Behörde recht. Wo DU geboren bist spielt dabei keine Rolle.



.

-- Editiert von Saxonicus am 01.04.2006 14:52:40

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#6
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Genau richtig, Saxonius! Auch wenn die NE z.B. erst einen Tag nach der Geburt erteilt worden wäre, wäre das Pech und da Kind nicht deutsch, wann die NE beantragt wurde, spielt keine Rolle. Es kommt auf den tatsächlichen besitz an.

Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt: Dies gilt so, wenn das Kind ab dem 1.1.2005 geboren ist. Bei Geburten von 2000-2004 war die Regelung noch etwas anders.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

Noch was: Der Vater kann ja die Miteinbürgerung des Kindes beantragen, allerdings benötigt es dazu mindestens eine AE, die Duldung reicht nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Muhamed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn Du zum ZEIPUNKT der GEBURT des Kindes, den 8jährigen (rechtmäßigen) Aufenthalt UND die Niederlassungserlaubnis hattest, NUR DANN hat das Kind die deutsche StaAng. Wenn nicht - dann nicht. Kurz daneben ist auch vorbei.


Genau richtig, Saxonius! Auch wenn die NE z.B. erst einen Tag nach der Geburt erteilt worden wäre, wäre das Pech und da Kind nicht deutsch, wann die NE beantragt wurde, spielt keine Rolle. Es kommt auf den tatsächlichen besitz an.


Ok sagen wir mal so, wieso hat sich meine Niederlassung so verspätet?

Ich denke das der von Behörde es Extra gemacht hat und das gleiche macht er jetzt mit meine Staatsangehörigkeit. Oder was denkt ihr , bin ich wieder im Unrecht?

Für meine Niederlassungserlaubnis hat er 7 Monate gebraucht und für meine Deutsche Staatsangehörigkeit bis heute noch nicht fertig.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mitleser
Status:
Praktikant
(731 Beiträge, 353x hilfreich)

quote:
Ok sagen wir mal so, wieso hat sich meine Niederlassung so verspätet?

Das wissen wir nicht, vielleicht weil du nicht der einzige Antragsteller bist und weil die da zu wenig Leute haben? Ist aber jetzt egel, denn es ändert nix.

Ansonsten frag mal bei www.info4alien.de nach.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
clincelia
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 5x hilfreich)

"...diese Kreaturen sind leider keine Menschen."

Vielleicht liegt es einfach an deiner Ausstrahlung, mit der du den Menschen rüberbringst, was du von ihnen hältst.

Warst du eigentlich von Geburt an in Deutschland, oder warum sprichst du so schlecht deutsch?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Saxonicus
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 441x hilfreich)

@ Clincelia

Wovon sprichst Du eigentlich ?





.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

@ Muhamed,

schildern Sie einfach den Sachverhalt und bitten den Petitionsausschuß um Hilfe. Von "Kreaturen" etc. schreiben Sie aber besser nichts.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Muhamed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Mümmel

Klar ist es nicht recht die Behörden zu beleidigen, aber damit meine ich doch nicht alle.

Wenn du oder einer von dem Forum in meine Lage wäre, würd er halt auch so wie ich reagieren. MEINE MEINUNG.

Wenn einer sich beleidigt fühlt, bei dem Satz was ich geschrieben habe, soll er sich nicht beleidigt fühlen. Wenn ja dann Entschuldige ich mich vom ganzen Herzen.



Gruß : Muhamed

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Hi,

na, ich fühle mich da gewiß nicht beleidigt. Ich wollte nur darauf hinweisen, daß man derlei Ausdrücke in einem Brief an den Petitionsausschuß besser wegläßt.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Muhamed
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Mümmel

Klar schreibe ich den Satz nicht mit drauf.

Denkst du nicht meine sache verlängert sich dann wegen meine Deutsche Staatsangehörigkeit?

Ich meine wenn ich jetzt einen Brief an den Petitionsausschuß schicke, nicht das dann mein Antrag für die Deutsche Staatsangehörigkeit länger dauert.

Das der eine Mann von der Behörde es halt in die länge treibt.

Was meinst du ?

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