Hallo,
ich will die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben aber ich weiß nicht wie ich das tun kann und ob ich das tun kann. Ich komme aus Oppeln (Polen) und meine Eltern haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht, aber ich habe deutsches Herkunft. D.h. ein Teil meiner Familie (von Mutter) wohn seit immer in Schlesien. Meine Familie ist nach dem Krieg in Polen geblieben. Früher hatten Urgroßeltern natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit, aber mussten auf sie verzichten, weil sie zu Hause bleiben wollten. Mein Opa (Vater meiner Mutter) ist am Ende des Krieges geboren oder gerade nach, bin nicht sicher. Zu erst hat er meine Oma geheiratet und von dieser Beziehung kommt meiner Mutter, Oma hat kein deutsches Herkunft. Danach hat sich der Großvater von der Oma scheiden lassen und eine neue Frau gefunden. Endlich ist er 1988 (ich bin das Datum nicht ganz sicher) nach Deutschland gekommen. Seine Schwester hat hier schon seit Jahren gewohnt und die Staatsangehörigkeit hatte. Danach wurde er eingebürgert. Seine neue Frau und die zweite damals sechsjährige Tochter (meine Tante) haben auch die Staatsangehörigkeit bekommen. Ich weiß nicht, ob das eine Rolle spielt aber ein Teil meiner Familie hat in der Aufstände in Oberschlesien für Deutschland gekämpft, leider kann ich das wahrscheinlich nicht beweisen. Außerdem seit drei Jahren wohne ich in Deutschland und seit einem studiere ich in Bayern. Die Sprache habe ich erst hier gelernt, weil meine Mutter kaum Deutsch spricht.
Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? und wenn ja, welche Dokumenten brauche ich? Einbürgerungsurkunde meines Opas und seine, meine und meiner Mutter Geburtsurkunde?
Danke für Ihre Hilfe,
P101
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-- Editiert von Moderator am 11.07.2014 16:39
-- Thema wurde verschoben am 11.07.2014 16:39
Staatsangehörigkeit erwerben.
Notfall?
Notfall?
Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?
Nö, können Sie nicht - die Bundesrepublik nimmt schon seit 1993 keine Aussiedler mehr aus Polen auf. Aber nach 8jährigem Aufenthalt in D können Sie die dt. Staatsangehörigkeit per Antragseinbürgerung erwerben.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kommt nicht in Betracht? http://www.bva.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/BVA/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/03_Feststellung1.html?nn=4486762
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quote:
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kommt nicht in Betracht?
Dann müsstest Du versuchen, unter Beibringung der Geburts- und Sterbeurkunden Deiner Vorfahren, die deutsche Staatsangehörigkeit naqchzuweisen
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Nun ja - Opole liegt zwar in den Grenzen von 1937. Allerdings ist die Sache recht hakelig: Gucken Sie sich mal dieses Urteil an - da sehen Sie, wie schnell so was scheitern kann: http://openjur.de/u/448294.html Aber Sie können es ja probieren. Zuständig ist bei Ihnen allerdings nicht das Bundesverwaltungsamt, denn Sie leben ja schon hier, sondern die Staatsangehörigkeitsbehörde - in Bayern ist die bei der Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
quote:
Früher hatten Urgroßeltern natürlich die deutsche Staatsangehörigkeit, aber mussten auf sie verzichten, weil sie zu Hause bleiben wollten
Ein Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft ist zwar tatsächlich möglich, wenn die betreffende Person eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt, der Verzicht müsste aber damals gegenüber der zuständigen deutschen Behörde erklärt worden sein. So kurz nach dem Krieg wohl eher unwahrscheinlich. Demnach dürften die Großeltern die deutsche Staatsbürgerschaft wohl nicht verloren haben, jedenfalls nicht durch Verzicht. Möglicherweise aber durch den freiwilligen Erwerb der polnischen Staatsbürgerschaft.
Das größere Hindernis wird eher ganz woanders zu suchen sein: Bis zum Jahr 1974 (+-1, bitte nicht festnageln) konnte die deutsche Staatsbürgerschaft ausschließlich über die väterliche Linie "vererbt" werden (außer bei nichtehelichen Kindern). Da hier immer nur von Großeltern mütterlicherseits die Rede ist, ist es wohl bereits von daher ausgeschlossen, dass eine deutsche Staatsbürgerschaft festgestellt werden könnte.
Was bleibt, ist die Möglichkeit einer Einbürgerung nach der erforderlichen Aufenthaltsdauer bei Erfüllung der gesetzlichen Kriterien.
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Ich sehe das Problem nicht. Meine Mutter hat von ihrem Vater vererbt und ich bin erst 1992 geboren, somit in meinem Verständnis sollte ich von ihr auch vererben können, oder?
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Meine Mutter hat von ihrem Vater vererbt
und die Mutter wurde nach 1974 geboren und ihr Vater war zu diesem Zeitpunkt nachweislich Deutscher? Dann könnte es passen.
Antrag auf Staatsangehörigkeitsauseis stellen und alle erforderlichen Nachweise und Urkunden beibrigen. Die Gebühr für dieses Verfahren kostet lediglich 25 Euro, wenn ich das richtig sehe. Viel falsch machen kann man da also nichts. Nur nachweispflichtig ist natürlich der Antragsteller.
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und die Mutter wurde nach 1974 geboren und ihr Vater war zu diesem Zeitpunkt nachweislich Deutscher? Dann könnte es passen
aber der Opa wurde doch erst eingebürgert, als er schon nicht mehr mit der Mutter der Mutter verheiratet war
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