Staatsangehörigkeit kriegen

25. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Badi111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsangehörigkeit kriegen

Hallo zusammen ,

ich komme aus Tunesien und lebe hier seit September 2011 ich hatte am Anfang 3 Jahre ein Aufenthaltserlaubnis gekriegt danach noch 3 Jahre . Ich bin mit Deutsche Verheiratet und habe ich ein Kind von ihr.
meine frage war darf ich Deutsche Staatsbürger werden trotz meine Frau Hartz 4 kriegt und ich verdiene 1100 Brutto und mein Vertrag ist unbefristet ?
Danke voraus

Herr Mansour

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Du solltest bei Deiner Einbürgerungsbehörde einen Termin zu einem Informationsgespräch vereinbaren. Nur dort kann man Dir sagen, ob Du die Kriterien zur Einbürgerung erfüllst.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1236 Beiträge, 1506x hilfreich)

Nach den geltenden Regeln dürfte eine Einbürgerung nicht möglich sein.

Nach etwas über 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland wäre eine Einbürgerung nach § 9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger) möglich, wenn du mit deiner Ehefrau zusammenlebst. Hier muss aber zwingend der Lebensunterhalt gesichert sein.

quote:
Ich bin mit Deutsche Verheiratet und habe ich ein Kind von ihr.
meine frage war darf ich Deutsche Staatsbürger werden trotz meine Frau Hartz 4 kriegt und ich verdiene 1100 Brutto und mein Vertrag ist unbefristet ?


Der Lebensunterhalt ist nicht gesichert, weil du nicht in der Lage bist, deine Familie zu ernähren. Denn nicht deine Frau erhält Hartz IV, sondern ihr alle zusammen als Bedarfsgemeinschaft. Falls ihr keine Bedarfsgemeinschaft habt, also getrennt leben solltet, wäre auch keine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich, sondern erst nach 8 Jahren (bzw. 7 Jahren). Dann wäre es ausreichend, wenn du für dich alleine sorgen kannst.

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