Staatsangehörigkeitsausweiß vom Vater

27. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go559004-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsangehörigkeitsausweiß vom Vater

Ich habe eine Frage , beim durchschauen meiner Unterlagen (ich besitze von meinen Vorfahren nur die Heiratsurkunde meiner Eltern .Mein Opa väterlicherseits war Flüchtling aus der Tschechischen Republik) steht in der Heiratsurkunde folgender Vermerk des Ehegatten
:"Deutscher Staatsangehöriger. Staatsangehörigkeitsausweiß des Landratsamtes XXXXX vom 3.Juli 1970. Der Staatsbeamte :XXX"

Was bedeutet das nun für mich? Sollte ich etwas beim Landratsamt anfordern ? z.b Staatsangehörigkeitsausweiß von mir oder meinem Vater?
Vielen Dank!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von go559004-68):
beim durchschauen meiner Unterlagen
Warum hast du das gemacht?
Ich verstehe deine Frage nicht. Was willst du wissen und wozu?

Zitat (von go559004-68):
Was bedeutet das nun für mich?
Keine Ahnung. Mein Großvater mütterlicherseits war auch Deutscher.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
go559004-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry , habe ich vergessen zu schreiben
ich möchte eigentlich nur meine Staatsangehörig bestätigt haben.
Nun bin ich auf der Heiratsurkunde auf folgende Zeilen gestoßen.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von go559004-68):
ich möchte eigentlich nur meine Staatsangehörig bestätigt haben.
Was steht denn in deinem Pass ? Was bist du denn? Darf ich fragen, wie alt du bist?

Dein Opa war/ist Deutscher. Ob er vorher Tscheche oder Slowake war, spielt für deine Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Zitat (von go559004-68):
Mein Opa väterlicherseits war Flüchtling aus der Tschechischen Republik)
Ja. Und wurde 1970 Deutscher. Möglicherweise durch die Heirat mit deiner Oma, die Deutsche war/ist.

1970 gab es die Tschechische Republik noch nicht. Das war die CSSR, von dort ist er wohl geflüchtet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
go559004-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1970 gab es die Tschechische Republik noch nicht. Das war die CSSR, von dort ist er wohl geflüchtet.

Danke für deine Hilfe somit ist mir einiges Klar!!
Mein Opa ist nicht 1970 geflüchtet , er wurde direkt nach dem Krieg vertrieben.

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#5
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

Zitat (von go559004-68):
in der Heiratsurkunde folgender Vermerk des Ehegatten
:"Deutscher Staatsangehöriger. Staatsangehörigkeitsausweiß des Landratsamtes XXXXX vom 3.Juli 1970. Der Staatsbeamte :XXX"


Das besagt, dass dein Vater bei der Heirat deiner Eltern als deutscher Staatsbürger galt. Dies hat er nachgewiesen durch einen Staatsangehörigkeitsausweis, den das zuständige Landratsamt am 3. Juli 1970 ausgestellt hat (evtl. hat er den Staatsangehörigkeitsausweis anlässlich der bevorstehenden Hochzeit beantragt).

Entscheidend für die vererbte Staatsangehörigkeit ist, dass das Elternteil, dass die deutsche Staatsangehörigkeit rechtlich vererben kann, zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes deutscher Staatsbürger war. Wenn deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt schon verheiratet waren und dein Vater anlässlich der Hochzeit den Staatsangehörigkeitsausweis vorgelegt hat, wäre das ein starker Anhaltspunkt dafür, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit ab Geburt hast. Die Heiratsurkunde wäre somit ein hilfreicher Beleg.

Von wem du bei ehelicher Geburt die Staatsangehörigkeit erben konntest (ob nur vom Vater oder von Vater und Mutter), hängt davon ab, wann du geboren wurdest. Hier zitiere ich eine Darstellung einer deutschen Auslandsvertretung:

Zitat:
Erwerb durch eheliche Geburt
Eheliche Kinder, die zwischen dem 01.01.1914 und dem 31.12.1963 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Vater.

Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 01.01.1964 und vor dem 31.12.1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären.

Eheliche Kinder, die seit dem 01.01.1975 geboren wurden, erwarben die Staatsangehörigkeit, wenn einer der beiden Elternteile deutsch war.


Galtest du denn bislang als deutscher Staatsangehöriger? Dann könnte auch § 3 Abs. 2 StAG interessant sein:

Zitat:
(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde.

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#6
 Von 
go559004-68
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.... Das hat mir richtig Klarheit verschafft...
Bin 1972 geboren... Das einzige was ich besitze ist ein Reisepass

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von go559004-68):
Das einzige was ich besitze ist ein Reisepass
Und? Was steht da nun? Deutsche Staatsangehörigkeit? Tschechisch? CSSR? Slowakisch?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

z.b Staatsangehörigkeitsausweiß von mir oder meinem Vater? Nö - mit welcher Begründung denn? "Mein Opa war dt. Staatsangehöriger"? Das ist ja nun genau das Gegenteil eines Grundes. Und da sich Staatsangehörigkeitsausweise bei Reichsbürgern großer Beliebtheit erfreuen, braucht man schon eine gute Begründung für einen solchen Antrag. Und dass irgendwer ernsthaft Zweifel an Ihrer dt. Staatsangehörigkeit hegt, lese ich nirgends...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von go559004-68):
Das einzige was ich besitze ist ein Reisepass

Ein Reisepass von welchem Land. Deutschland?
Zitat (von user08154711):
Was steht da nun? Deutsche Staatsangehörigkeit? Tschechisch? CSSR? Slowakisch?

In der Regle nur die Staatsangehörigkeit von dem Land welchen den Reisepass ausgestellt hat. Abgesehen von Fällen wo der Passersatz eines Landes auch "Reisepass" genannt wird.

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