Guten Tag,
Im Auftrag eines Bekannten möchte ich folgende Fragestellung aufwerfen:
Ein (gebürtiger) türkischer Staatsbürger tritt 1993 aus der türkischen Staatsbürgerschaft aus, um die Deutsche zu erhalten. Ein Jahr spaeter, nach Erhalt der Deutschen Staatsb., nimmt er auf Anraten des türkischen Generalkonsulates die türkische wieder an und ist dadurch Doppelstaatler. Das alles geschieht durch den Willen der Eltern, denn der Betroffene ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljaehrig. Nun möchte der Betroffene aus beruflichen Gründen die türkische Staatsbürgerschaft endgültig und aus eigenem Willen abgeben, dafür jedoch die sogenannte Blaue Karte (Mavi Kart) erhalten, welche ihm die ehemalige türkische Staatsbürgerschaft bescheinigt und diverse Rechte in der Türkei zusichert. Das türkische Gesetz sieht jedoch den Erhalt dieser besagten Karte nur dann vor, wenn der Auszubürgernde von Geburt an türkischer Staatsbürger war, nicht jedoch bei nachtraeglichem Erhalt.
Die Frage:
Hat der Betroffene trotzdem ein Anrecht auf den Erhalt der Mavi Kart?
Im Voraus dankend
Mit freundlichen Grüssen
Manfred Rudolf
Staatsbürgerschaftrecht "Mavi Kart"
3. März 2007
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Frage vom 3. März 2007 | 19:20
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 0x hilfreich)
Staatsbürgerschaftrecht "Mavi Kart"
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#1
Antwort vom 3. März 2007 | 23:26
Von
Status: Praktikant (942 Beiträge, 441x hilfreich)
Ein deutscher Staatsbürger der eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt, ohne sich vorher eine Beibehaltungsgenehmigung zu besorgen, verliert automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
.
#2
Antwort vom 4. März 2007 | 16:08
Von
Status: Praktikant (731 Beiträge, 353x hilfreich)
Na, vor 2000 war das noch etwas anders.
Und jetzt?
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