Strafbefehl nach § 3 AufenthG

19. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
euroset
Status:
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(141 Beiträge, 83x hilfreich)
Strafbefehl nach § 3 AufenthG

Hy,

A reist über andere Länder nach Deutschland, in keinen seiner "Durchreise-EU-länder" wie Italien, Frankreich oder Griechenland stellt er irgend einen Asylantrag. Er stellt ihn dafür in Deutschland.

Die dt. Polizei erwischt ihn bei der Einreise an einem Bahnhof. Er kann sich nicht ausweisen, weil er keinen Pass hat. Er wird mitgenommen. Er bekommt einen Strafbefehl inkl. Bußgeld von "was weiss ich" 500 €. A wird zudem noch vorgeworfen, warum er nicht in FR oder Ital. keinen Asylantrag gestellt hat. Das kann m.E. keine Grundlage für ein Bußgeld liefern. Weiter wird er halt wg. nicht führen eines gültigen Passes bestraft - damit erfüllt er den Tatbestand der illegalen Einreise. So.

Frage:
1. ist es rechtens, dass A ein Bußgeld erhält?
2. Muss A es auch bezahlen, wenn er gleich im Anschluss seines "Erwischens" seinen Asyantrag stellt?

Wie seht ihr das?
m.E. kann jemand, der ohnehin vom Staat außer die Aufnahme als Asylant dazu noch 40 € im Monat erhält, kein Wort weder sprechen noch schreiben, geschweige denn lesen, nicht mit so einem Bußgeld belasten. Zudem müsste ja die Gemeinde, die für A zuständig ist, darüber in Kenntnis gesetzt werden. Dies geschah wahrscheinlich, da er sein Urteil inkl. Bußgeld an seine Adresse im Wohnheim bekommen hat. Die Adresse dürfte das Gericht wohl von der Gemeinde erhalten haben, ohne irgendein Veto dagegen einzulegen.

Ich sehe in dem Urteil eine Aussicht auf eine Revision. Alleine deswegen, dass das Gericht zumindest sicher stellen muss, dass derjenige, der das Urteil erhält, diesen auch "wahrnimmt" zur Kenntnis nimmt. Nichts davon hat das Gericht gemacht, daher würde ich sagen, dass eine Revision drin ist, oder zumindest eine Anpassung bzgl. des Bußgeldes.

Würde mich über eine Diskussion freuen.


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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"

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8 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

ja wat isses denn nu? Ein Stafbefehl oder ein Bußgeldbescheid? Man sollte wenigstens wissen, gegen was man vorgehen will. Wenn Du mal in den §§ 95 ff des AufenthaltsG nachliest, da findest Du alles.

wirdwerden

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#2
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)

ein Strafbefehl, dass in Tagessätzen daher kam. 50 Tagessätze zu je 10 Euro.

Habe § 95 durchgelesen. Ist auch verständlich, aber ist diese § anzuwenden für jemand, der um Asyl bittet. Dieses aber noch nicht machen konnte, weil er eben "auf dem weg dort hin" von der Polizei festgenommen wurde.

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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Warum nicht? Wer weiss denn, wohin er unterwegs war? Auf jedem größerem Bahnhof gibt es einen Posten der Bahnpolizei, an jedem Grenzübergang auch. Auf welchem Weg war er denn? Über Italien, Griechenland, Spanien, war das alles "auf dem Weg" zum Polizeiposten wo auch immer in Deutschland? Kreuz und quer durch Europa?

Bleibt nur zu hoffen, dass er auf diesem Weg nicht noch seine Staatsangehörigkeit vergessen hat.

Mein Gott, dieser Trick "auf dem Weg" und das Zauberwort "Asyl" ist doch so alt wie illegale Einwanderung.

Warum sollte ein Gericht ein "Veto" gegen eine Adresse einlegen? Er wohnt dort, damit ist doch alles klar. Vielleicht noch was: Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Er hatte rechtliches Gehör im Ermittlungsverfahren. Es ist möglich, den Strafbefehl in Arbeitsstunden umzuwandeln. Er hat Sozialarbeiter als Ansprechpartner, die ihn auch beraten.

wirdwerden

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#4
 Von 
euroset
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 83x hilfreich)

das weiss ich ja auch nicht, wie er und wohin er wollte - hab das im fernsehen gesehen, dann wollt ich mal hier fragen.

Offenbar ist dem nichts entgegen zu setzen, außer, dass es menschenunwürdig ist, jemandem, der hilfe, zuflucht oder eben ein asylum sucht - so behandelt wird.

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">>eingeräumte Rechte sind auferlegte Pflichten<<"

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#6
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
[Offenbar ist dem nichts entgegen zu setzen, außer, dass es menschenunwürdig ist, jemandem, der hilfe, zuflucht oder eben ein asylum sucht - so behandelt wird.
/quote]

Jedes Land hat zumindest ein Nachbarland, in dem man 'Asyl' suchen kann. Derjenige, der sich in die Schengenländer begibt, hat keinen Asylgrund.


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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hey, er wollte kein Asyl, sonst hätte er am Grenzübergang den Antrag gestellt. Er hat das Zauberwort benutzt, nachdem er auf frischer Tat erwischt worden war.

wirdwerden

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#8
 Von 
Quebec
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 27x hilfreich)

Und wenn er 50 TS bekommen hat war das wohl auch bei weitem nicht das erste Mal

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