Student Visum zum Arbeit Visum

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb525970-77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Student Visum zum Arbeit Visum

Hallo alle zusammen,

hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.


Ich bin ein Bachelor-Student in zweite semester

Ich habe ein Jobangebot mit einem unbefristeten Vertrag in einem deutsche Unternehmen mit einem guten Gehalt.

Ich möchte wissen, ob ich den Status ändern kann, vom Studenten zum Arbeitsvisum?

Ich habe noch nichts gemacht, ich habe das Angebot heute bekomme

Wäre euch für ein paar Ratschälge sehr dankbar.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Zitat (von fb525970-77):
Ich habe ein Jobangebot mit einem unbefristeten Vertrag in einem deutsche Unternehmen mit einem guten Gehalt.

Ich möchte wissen, ob ich den Status ändern kann, vom Studenten zum Arbeitsvisum?


Nein, das wird nicht möglich sein. Nach § 16 Abs. 4 AufenthG darf nach einem abgebrochenen Studium keine Aufenthaltserlaubnis (AE) zu einem anderen Zweck vergeben werden, wenn kein Rechtsanspruch auf diese neue AE besteht. Das gilt auf jeden Fall für eine AE zur Arbeit.

Wenn du also dein Studium schmeißen willst, müsstest du ausreisen und von der Heimat aus ein Visum beantragen, um hier eine Arbeitsstelle anzutreten. Dieses Visum kann aber nur erteilt werden, wenn strenge Kriterien erfüllt sind: hoch qualifizierte, entsprechend bestens bezahlte Arbeit oder ein sogenannter Mangelberuf.

Wenn du diese Stelle unbedingt willst, kannst du beim Arbeitgeber fragen, ob sie zu den Mangelberufen gehört. Hoch qualifizierte und bezahlte Arbeit (im Sinne des Aufenthaltsgesetzes) gibt es ohne Studienabschluss quasi nicht. Falls du schon eine hohe Qualifizierung hast (absolviertes Studium), dann könnte es gehen, wenn es eine Arbeit ist, die deinem Uniabschluss entspricht und wirklich gut bezahlt wird (hier gibt es Mindestgehälter, die gezahlt werden müssen).

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen