Hallo zusammen,
Folgende Frage:
Ich bin seit 2015 Student, aber habe bisher fast keine Leistungen erbracht. Ich brauche also noch mindesten 5 Semester, um mein Studium abzuschließen.
Jetzt habe ich Angst, dass ich beim nächsten Behördengang keine Verlängerung meines ATs bekomme (wegen des nicht ordnungsgemäßen Studiums).
Nun die Frage: ist es möglich, in diesem Fall in eine Berufsausbildung (§ 17 AufenthG
) ohne Ausreise und Wiedereinreise, wenn der Ausbildungsvertrag (Krankenpflege, Mangelberuf) schon da ist und der Anfang der Ausbildung kann schon in paar Monaten erfolgen?
In dieser Tabelle https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Studien/wp67-emn-wechsel-aufenthaltstiteln-aufenthaltszwecken.pdf?__blob=publicationFile
Seite 29, steht, dass das § 16 AufenthG
darf man nicht in § 17 AufenthG
wechseln (mit dem Vermerk: während des Studiums soll es i.d.R. keinen Wechsel geben, § 16 Abs. 2 A).
Aber kann in Ausnahmefällen ein Wechsel doch erfolgen?
Vielen Dank
Studium abbrechen und in Berufsausbildung (§ 17) wechseln
8. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. Dezember 2018 | 14:51
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 26x hilfreich)
Studium abbrechen und in Berufsausbildung (§ 17) wechseln
Notfall?
Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Dezember 2018 | 15:09
Von
Status: Lehrling (1017 Beiträge, 466x hilfreich)
ZitatSeite 29, steht, dass das :§ 16 AufenthG darf man nicht in § 17 AufenthG wechseln (mit dem Vermerk: während des Studiums soll es i.d.R. keinen Wechsel geben, § 16 Abs. 2 A).
Aber kann in Ausnahmefällen ein Wechsel doch erfolgen?
Wie kommst Du zu der absurden Annahme, dass man wegen Dir das Gesetz missachtet und für Dich eine Ausnahme macht?
#2
Antwort vom 8. Dezember 2018 | 15:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Seit Ihrer letzten Anfrage hat sich die Rechtslage nicht geändert: https://www.123recht.de/forum/auslaenderrecht/Auslaenderrecht-__f531684.html
-- Editiert von muemmel am 08.12.2018 15:20
Und jetzt?
Schon
266.978
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten