Studium abbrechen und in Berufsausbildung (§ 17) wechseln

8. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 26x hilfreich)
Studium abbrechen und in Berufsausbildung (§ 17) wechseln

Hallo zusammen,

Folgende Frage:
Ich bin seit 2015 Student, aber habe bisher fast keine Leistungen erbracht. Ich brauche also noch mindesten 5 Semester, um mein Studium abzuschließen.

Jetzt habe ich Angst, dass ich beim nächsten Behördengang keine Verlängerung meines ATs bekomme (wegen des nicht ordnungsgemäßen Studiums).

Nun die Frage: ist es möglich, in diesem Fall in eine Berufsausbildung (§ 17 AufenthG ) ohne Ausreise und Wiedereinreise, wenn der Ausbildungsvertrag (Krankenpflege, Mangelberuf) schon da ist und der Anfang der Ausbildung kann schon in paar Monaten erfolgen?

In dieser Tabelle https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Studien/wp67-emn-wechsel-aufenthaltstiteln-aufenthaltszwecken.pdf?__blob=publicationFile

Seite 29, steht, dass das § 16 AufenthG darf man nicht in § 17 AufenthG wechseln (mit dem Vermerk: während des Studiums soll es i.d.R. keinen Wechsel geben, § 16 Abs. 2 A).

Aber kann in Ausnahmefällen ein Wechsel doch erfolgen?


Vielen Dank


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Neuanmeldung ya 380
Status:
Lehrling
(1017 Beiträge, 466x hilfreich)

Zitat (von vd2706):
Seite 29, steht, dass das § 16 AufenthG darf man nicht in § 17 AufenthG wechseln (mit dem Vermerk: während des Studiums soll es i.d.R. keinen Wechsel geben, § 16 Abs. 2 A).
Aber kann in Ausnahmefällen ein Wechsel doch erfolgen?

Wie kommst Du zu der absurden Annahme, dass man wegen Dir das Gesetz missachtet und für Dich eine Ausnahme macht?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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