Studiumabschluss in Italien - Chancen auf Aufenthaltstitel zum Arbeiten in D

17. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
tbeight
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studiumabschluss in Italien - Chancen auf Aufenthaltstitel zum Arbeiten in D

Ich bin seit 1,5 Jahren in Deutschland, Baden Württemberg.

Ich komme aus Vietnam und habe in Italien zum Wintersemester 16/17 mein Masterstudium angefangen. Nach 2 Semestern in Italien habe ich am Erasmus Austausch teilgenommen und bin seit dem Wintersemester 17/18 am der Uni in Baden-Württemberg. Ich habe Ende 2018 meine Masterarbeit an der deutschen Uni abgegeben, die ich aufgrund meines Austausches in Kooperation beider Unis in Deutschland und Italien geschrieben habe, da ich in Deutschland aufgrund des Austausches offiziell keinen Abschluss erlangen kann.

Durch meine Arbeit am Institut meiner deutschen Uni hatte ich ein Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter (max. 20 Stunden Woche) angeboten bekommen, das ich gerne annehmen würde, wenn ich meinen Masterabschluss Ende Januar 2019 in Italien bekomme.

Nun stellt sich die Ausländerbehörde "quer" und sagt, dass die Erfolgschance auf einen Aufenthaltstitel eher gering ist, das die Arbeitssuchende Visum von 18 Monaten nur für Ausländer gilt, die in Deutschland ihren Abschluss gemacht haben.

Können Sie mir sagen, wie die Chancen stehen und worauf man gegebenfalls achten muss (Arbeitszeit, finanzielle Sicherheit etc.)?

Ich wäre dankbar für jeden Tipp und Feedback.




-- Editiert von tbeight am 17.01.2019 17:06

-- Editiert von tbeight am 17.01.2019 17:08

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wie ist denn Ihr Aufenthaltsstatus in Italien?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tbeight
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe in Italien noch einen Aufenthaltstitel bis 31.12.2019.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1510x hilfreich)

Genaues, wie die Chancen stehen, kann man in einem Forum leider nicht sagen. Zumal, weil es auch innerhalb des Aufenthaltsrechts ein nicht so einfacher Bereich ist. Deshalb nur einige Hinweise, welche Möglichkeiten bestehen könnten.

Der italienische Aufenthaltstitel wird wohl in Deutschland nicht helfen, um hier eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Das wäre nur bei einem Daueraufenthalt der Fall, bei einem Aufenthalt seit 2016 ist das aber nicht möglich.

Wenn der Masterabschluss innerhalb des Erasmus-Programms als Abschluss einer italienischer Uni gilt, dann kann man tatsächlich nicht von der Vergünstigung für Absolventen deutscher Hochschulen profitieren. Wenn man hier ganz sicher sein will, könnte man sich an anderer Stelle Rat suchen, ob der Abschluss nicht doch auch als deutscher Abschluss angerechnet wird oder werden kann. Ansprechpartner könnte hier die deutsche Uni sein.

Daneben gibt es aber über das Aufenthaltsrecht auch andere Zugangsmöglichkeiten in den deutschen Arbeitsmarkt, gerade als Hochqualifizierter. Das ist aber meist etwas komplizierter: Hier gibt es Vorgaben wie qualifikationsgemäße Entlohnung oder Mangelberuf. Beides passt nicht zu einer Halbtagsstelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni.

Dass es sich um eine Stelle in einer wissenschaftlichen Einrichtung handelt, eröffnet aber evtl. spezielle Möglichkeiten. In [link=https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html]§ 20 AufenthG [/link] wird bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthalt zu Forschungszwecken möglich ist. Hier ist es meist einfacher, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, weil nach [link=http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__34.html]§ 34 AufenthV [/link]"Zustimmungsfreiheit bei Wissenschaftlern und Studenten" besteht. Ob eine Aufenthaltserlaubnis zur Forschung (nach § 20 AufenthG ) zur gedachten Stelle passt (prinzipielle Frage: geht es um Forschung oder eher um Lehre?) und ob die vom Gesetz genannten Bedingungen hier überhaupt passen, müsste man sich im einzelnen ansehen. Auch hier sollte man sich Hilfe bei Beratungsstellen an der Uni suchen, v.a. das International Office (Akademisches Auslandsamt). Unis haben ja regelmäßig mit ausländischen Studenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern zu tun, so dass es dort auch einige Erfahrungen mit der rechtlichen Seite geben sollte. Es kann auch helfen, wenn der Professor/die Professorin sehr interessiert ist, Sie als Mitarbeiter zu gewinnen, und er/sie sich auch entsprechend für eine Aufenthaltserlaubnis einsetzt.

1x Hilfreiche Antwort

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